Architekten

Liebe/-r Experte/-in,

bin selbständiger Maurermeister und habe des öfteren bei bei Fertigstellungen der Rohbauten, wenn ich für Architekten gearbeitet habe, eine Bankbürgschaft über 5 Prozent der Bruttosumme abgeben. Diese wird ja 5 Jahre einbahalte, also so lange wie die Gewährleistung.

Jetzt hab ich mich mit einem Bekannten unterhalten, ein Techniker, der hat gesagt es gibt eine möglichkeit, die Bankbürgschaft auch schon nach 3 Jahren einfordern zu können, um unnötigen Zinsen auf der Bank zu sparen.

Können sie mir vielleicht weiter helfen, wie die Sachlage da wirklich ist?

Bedanke mich recht herzlich und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Daniel Vacirca

Hallo Daniel Vacirca,
das ist mehr eine juristische Frage, insofern kann ich sie als Architektin nur grob beantworten.
Die Gewährleistungsfrist wird im Bauvertrag vereinbart. Üblich sind 5 Jahre.
Wird im Vertrag nichts vereinbart, gelten die Verjährungsfristen von Mängelansprüchen nach VOB/B §13. Diese sind für Bauwerke 4 Jahre und für andere Werke…(genauer dort beschrieben) 2 Jahre.
Die Bankbürgschaften sind für die vereinbarte Gewährleistungszeit (also 5,4 oder 2 oder x Jahre) zu hinterlegen. Es kommt also darauf an, was der Auftraggeber mit Ihnen vertraglich betreffs Gewährleistung vereinbart hat. Als Rohbauer werden Sie es wohl schwer haben, hier eine kürzere Frist zu vereinbaren.
Leider kann ich Ihnen nicht mehr dazu sagen,
freundliche Grüße
Beate Schlüter
freie Architektin