Hallo,
großes Mehrfamilienhaus, das seit Juli letzen Jahres
gedämmt etc. wird. Es wurde ein Architekt beauftragt, der sich um
alles kümmern soll, Handwerker beauftragen, Bauverträge abschließen,
etc. Der Architekt hat den Handwerkern falsche Berechnungen der
Flächen mitgeteilt, rund 660 qm schlichtweg vergessen. Jetzt ist die
Baumaßnahme derart in die Höhe geschossen, mit dem keiner gerechnet
hat.
Geplant war, dass der Bau Ende November fertig ist. Dauert jetzt aber
noch an… Es wurden auch teilweise Fenster erneuert (teilweise
deswegen, da die anderen bereits erneuert wurden) die Fensterbaufirma
ist kurzfristig abgesprungen und hatte den Bauvertrag nach 8 wochen
nicht zurückgegeben, kann da der Architekt auch haften? Wegen
Bauverzug? Die Gipserfirma war eine Woche im Urlaub ohne dass der
Architekt davon Kenntnis hatte. Dies hat den Bau alles verzögert,
weshalb er immer noch andauert. Muss die WEG die u.a. verlängerten
Gerüststandzeit, etc hinnehmen? Kann der Architekt dafür haftbar
gemacht werden?
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es dir um so genannte ‚sowieso Kosten‘
Diese Kosten nennt man so, weil die Kosten bei korrekter Ausschreibung auch (sowieso)entstanden wären. Letztendlich ist euch also überhaupt kein Schaden entstanden.
Wenn ihr keinen Fertigstellungstermin schriftlich festgelegt habt, verstehe ich auch nicht, weshalb hier irgendjemand in Verzug geraten sein sollte. Größere Flächen bedeuten mehr Arbeit. Mehr Arbeit bedeutet mehr Zeiterfordernis. Aber das rechne ich mit in die ‚sowieso Kosten‘
Und Urlaub, darauf habe nur ich Recht, ist nicht wirklich die richtige Einstellung.
das ist schon klar, dass die kosten sowieso entstanden wären, nur fakt ist, dass diese Maßnahme nicht zum jetzigen zeipunkt gemacht worden wäre, sondern erst in ein paar jahren, wenn mehr rücklagen vorhanden sind. schaden ist in dem sinne vorhanden, dass das gerüst über den ganzen winter gestanden ist.geplant war, dass der bau ende november abgeschlossen ist. gerüstmehrkosten sind jetzt von geschätzt 10 tsd. euro enstanden. es sind insgesamt mehrkosten von ca. 200.000 euro enstanden. da sind die fragen die aufkommen m.e. gerechtfertigt.
Und urlaub steht natürlich jedem zu, aber wenn ein bau in dieser größenordnung vor dem winter abgeschlossen sein soll, kann nicht die komplette firma 1 woche urlaub machen (im oktober) ohne den architekten zu informieren…in den bauverträgen wurde vereinbart, das bis ca. kw … die arbeiten abschlossen sein sollen. bsp. kw46 und jetzt ist es aber kw17 folgejahr, da kann doch was nicht ganz stimmen…
in den
bauverträgen wurde vereinbart, das bis ca. kw … die arbeiten
abschlossen sein sollen. bsp. kw46 und jetzt ist es aber kw17
folgejahr, da kann doch was nicht ganz stimmen…
Warum nicht? Der Handwerker hat auch Termine. Bei eurem Vorhaben ging er nach Ausschreibung davon aus, dass er bis KW 46 fertig ist und anschliessend also neue Termine eintragen kann. Da das Vorhaben jetzt viel größer ist als vereinbart dauert es auch länger. Was soll er also tun? Wenn er einfach seine Folgetermine entsprechend verschiebt, steigen deren Auftraggeber ihm aufs Dach.
warum meinst Du das Vorhaben ist größer geworden? Das Haus ist doch sicher noch das gleiche wie vorher. Hier ging es denke ich um eine nachträgliche Dämmung (auch wenn der Fragesteller etwas mangelnde Angaben gemacht hat) oder hat der Unternehmer versäumt seine Plichten zur Besichtigung der Baustelle vor Abgabe seines Angebots versäumt?
All das wissen wir nicht.
Ich würde dem Fragenden eher den Rat geben hier einen Experten um Rat zu fragen. Der natürlich auch Alle Informationen und Verträge kennt.
Bei 200.000 € vermutlicher Schaden? Ist das Forum sicher nicht die richtige Adresse.
Sicher hat der Architekt Fehler gemacht, in welcher Form hier Schadenersatz gefordert werden kann, das kann nur ein Fachmann beurteilen, der auch sämtliche Verträge kennt.
Ob da der Architekt auch Alles, was Ihn belasten kann, rausrückt wage ich mal zu bezweifeln.
warum meinst Du das Vorhaben ist größer geworden? Das Haus ist
doch sicher noch das gleiche wie vorher.
Jepp, aber so wie ich das UP verstund, wurde die Berechnung der Außenwandfläche nicht korrekt durchgeführt, sprich, der Handwerker ging von z.B. 1000 qm aus, in Wirklichkeit sind es aber 1660 qm. Und das abzudämmen dauert nun mal länger.
All das wissen wir nicht.
Du sagst es.
Ich würde dem Fragenden eher den Rat geben hier einen Experten
um Rat zu fragen. Der natürlich auch Alle Informationen und
Verträge kennt.
Du sagst es.
Bei 200.000 € vermutlicher Schaden? Ist das Forum sicher nicht
die richtige Adresse.
Du sagst es.
Sicher hat der Architekt Fehler gemacht, in welcher Form hier
Schadenersatz gefordert werden kann, das kann nur ein Fachmann
beurteilen, der auch sämtliche Verträge kennt.
Du sagst es.
Ob da der Architekt auch Alles, was Ihn belasten kann,
rausrückt wage ich mal zu bezweifeln.
Du sagst es.
Ich hatte lediglich zu erklären versucht, warum der Handwerker länger braucht, als ursprünglich vereinbart.
warum meinst Du das Vorhaben ist größer geworden? Das Haus ist
doch sicher noch das gleiche wie vorher.
Jepp, aber so wie ich das UP verstund, wurde die Berechnung
der Außenwandfläche nicht korrekt durchgeführt, sprich, der
Handwerker ging von z.B. 1000 qm aus, in Wirklichkeit sind es
aber 1660 qm. Und das abzudämmen dauert nun mal länger.
Danke für den Hinweis. Nur daraus kann mann nicht zwangsläufig einen Mehrzeitbedarf geltend machen. Ich kenne die Verträge nicht.
Ich hatte lediglich zu erklären versucht, warum der Handwerker
länger braucht, als ursprünglich vereinbart.
Meiner Meinung nach, ist es das gleiche Haus wie vorher, ergo warum soll es länger dauern? Was hat sich geändert?
Aber wie gesagt wir kennen den Vertrag nicht.
Ralph
Gruß vom
Canadier
PS: Was ist wenn der Architekt die Massen absichtlich falsch angibt? Die Information aber nur dem einen Anbieter weitergibt? Da möchte ich mal gern die Angebote sehen. Nur mal so nebenbei. Da liegt bestimmt mehr im argen als nur die falsche Menge.
Ja es wird auch im Winter gebaut. Übrigens genau wie in
Deutschland.
Komisch. Mir hat ein befreundeter Architekt erzählt, dass er im Winter bei Frost nicht bauen (lassen) kann.
Wobei für mich in Deutschland KW 46 kein Winter ist. Also der
Fragende eben genau vor dem Winter fertig sein wollte.
Ja. Aber dann hätte man bei der Planung eben die richtige Fläche angeben müssen. Nu ist das nichts mehr geworden vor dem Frost, also gibt’s eine laaange Pause, in der nichts passiert. Im Unterschied zu einer langwierigen Tätigkeit.
Ist doch nichts seltsames dran - nur darauf bezog sich mein Posting.
Gruß
loderunner
Ja. Aber dann hätte man bei der Planung eben die richtige
Fläche angeben müssen. Nu ist das nichts mehr geworden vor dem
Frost, also gibt’s eine laaange Pause, in der nichts passiert.
Außer zusätzliche Kosten, für zum Beispiel Gerüstvorhaltung, entstehen. Die der Fragende einfach als ungerechtfertigt empfindet.
Im Unterschied zu einer langwierigen Tätigkeit.
Ist doch nichts seltsames dran - nur darauf bezog sich mein
Posting.
Habe ich auch so verstanden.
Gruß
loderunner
Genau, wenn ein Architekt sich so verhaut, dann ist es entweder eine Pfeife oder ein Betrüger? Nur wissen tut man das nicht (vorher). Also will der Fragende nur wissen, was er dagegen machen kann.
Nur dafür sind die Angaben einfach zu wenig oder das Forum ungeeignet.
Da sind vermutlich nicht nur Rechenfehler, sondern auch noch vertragliche Fehler unterlaufen. Wie kann es sonst sein, daß der Fensterbauer einfach so seinen Vertrag nicht erfüllt? Fragen über Fragen.