Hallo, kann mir jemand sagen, ob ein Architektenhonorar angemessen ist?
Ich habe eine Innenarchitektin mit der Planung einer Küchenabtrennung im Obergeschoss meines Hauses beauftragt (Dachschräge). Die erbrachten Leistungen waren
- Grundriss von 1:100 auf 1:50 übertragen
- Grundrissentwurf 1:50
- Wandansichten 1:50
- Ausarbeitung der Küchenplanung 1:20mit Grundriss und 5 Ansichtszeichnungensowie diversen Schnitten für eine Kalkulation
- 3 Beratungs-/Besichtigungstermine.
Die Kostenschätzung für das Projekt belief sich auf 20-30000 €.
Das Projekt musste dann aus anderen Gründen abgebrochen werden, bevor noch mit dem Ausbau angefangen wurde.
Als Honorar werden jetzt 1050 € verlangt. Ist dieses Honorar angemessen? Ich habe keine Ahnung, ob es da sowas wie eine Gebührenordnung gibt.
Vielen Dank schon mal!
Hallo,
Die Kostenschätzung für das Projekt belief sich auf 20-30000
€.
[…]
Als Honorar werden jetzt 1050 € verlangt. Ist dieses Honorar
angemessen?
das kommt durchaus hin.
Ich habe keine Ahnung, ob es da sowas wie eine
Gebührenordnung gibt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Honorarordnung_f%C3%BCr…
Gandalf
Hallo,
was habt ihr denn mit der Innenarchitektin vereinbart? Hat sie die ganzen Arbeiten gemacht ohne jemals übers Honorar zu reden?
Grundsätzlich ist die HOAI anwendbar.
http://www.hoai.de/online/hoai_rechner/index.php
Wenn ich dort folgendes eingebe:
§16 Grundleistungen bei raumbildenden Ausbauten
Honorarzone I
Honorarsatz Mindestsatz
Anrechenbare Kosten 26.000
Nebenkosten 5%
MWST 19%
Leistungsphasen (naja, etwas schwierig, das zu bestimmen) 2, 3 und 5 angekreuzt
ergibt das 1.285,62€
Gruß, Jens
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