Hallo!
Wie seht ihr das: Sind Kosten für den Architekten - also zumindest der Teil der Kosten, der auf die Begutachtung und Planung VOR ORT entfällt - in der Steuererklärung als Haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt?
Ich bin mir nicht ganz sicher, würd das aber schon mit z.B. einem Gärtner vergleichen, der ja in gewisser Weise auch plant (wie er den Garten gestaltet) - und Gärtnerarbeiten sind ja auf jeden Fall begünstigt.
Danke schon mal für eure Antworten und viele Grüße,
Lilli-Jean