Hallo,
angenommen man hat einen Haushersteller mit der Vorplanung und Entwurfsplanung eines Hauses beauftragt. Im Vorgespräch sind das Budget und die räumlichen Anforderungen/Wünsche klar formuliert worden und es wird vom Hausbauer bestätigt, dass ein Projekt in diesem Umfang realisiert werden kann. Es wird eine Rechnung erstellt, die zusätzliche Kosten beinhaltet, die aber nicht einzeln aufgeführt sind (Geländeaufnahme mehrere hundert Euro Zuschlag, da das Bauvorhaben in räumlicher Distanz zum Hausbauer liegt). Die Geländeaufnahme erfolgt nicht, der erstellte Plan liegt nach Kostenberechnung des Herstellers entgegen seiner Aussage, dass er im Rahmen des Budgets ist, deutlich über dem Budget, die Planung dauert mehrere Monate, so dass sich das Bauvorhaben sehr verzögert. Es liegt nach monatelanger Planung also kein Plan vor, der von den Bauherren realisiert geschweige denn als Baugesuch eingereicht werden kann. Einzige Option ist es, erneut von vorne mit der Planung zu beginnen, was sich zeitlich ausschließt. Es wird schriftlich gekündigt, mit Bitte um eine Rechnung, die nach mehreren Wochen eintrudelt-die Originalrechnung, die zur Auftragsbestätigung unterschrieben wurde. Ohne dass die vereinbarten Leistungen (ein Entwurf, der als Baugesuch eingereicht werden kann (das das Budget überschritten ist), keine Geländevermessung) erbracht wurden. Wie könnte man auf so eine Rechnung reagieren? Vielen Dank für eure Tipps!
Hallo,
das ist eine wirklich ungute Situation für Sie, denn:
http://www.baufoerderer.de/baurecht/4-6-7-0-0.html
oder
http://www.baunetz.de/recht/Vertrag_vorzeitige_Vertr…
oder
http://www.baurecht-ratgeber.de/baurecht/architekt/c…
Viel Glück.
MfG
Rockmann