also das ding wuerde in ihrem fall wohl zwerchgiebel heissen. das ist ne gaube, die direkt in
die aussenmauer uebergeht. wenn sie 2m abstand vom ortgang einhalten muessen, dann
stimmts, kann im norden bei 13m laenge 9m breit sein. im sueden wuerde ich sagen ist das
haus durch den einschnitt auch nur 10m lang, dh der zwerchgiebel kann auch nur 6m breit
sein.
grundsaetzlich sind zwerchgiebel, und hier sprechen wir von einem grossen, oft durch die
benauungsplaene ausgeschlossen. das sollten sie in jeden fall sicherstellen. ist im
bebauungsplan auch ein abstand von der traufe (schnittlinie dach und aussenseite
aussenwand)? wenn ja ist ein zwerchgiebel dadurch eh nicht erlaubt. oft sind auch
festsetzungen im bebauungsplan, dass aufbauten nicht mehr als zb 1/3 der dachflaeche
einnehmen duerfen…
b-plan noCh mal genau lesen!
uebrigens kann man auch einen beratungstermin bei der stadt oder gemeinde mit dem
zustaendigen mitarbeiter vereinbaren. kostet nichts, die sind recht freundlich wenn man die
dinge mit ihnen vorher bespricht und ist meist recht gut, bevor man einen plan einreicht, der
dann nich durchgeht und sich alles monate verzoegert…
hoffe ihnen etwas geholfen zu haben,
christian
Lieber Architektur-Experte,
ich will ein EFH bauen und sitze gerade an der Raumplanung.
Ich möchte, um die Wohnfläche im OG zu vergrößern, sowas wie
eine Gaube machen, nur dass der Dachaufbau direkt auf der
Außenmauer sitzt (weiss nicht, wie das heisst).
Laut Baubeschreibung müssen Dachaufbauten (ist das, was ich
vorhabe, ein solcher…?) 2 m Abstand vom Ortgang haben.
Weiss nicht recht, was das bedeutet.
An der Nordseite ist es klar: Das Haus ist 13 m lang, also
darf das „Ding“, mittig sitzend, 9 m breit sein - stimmt’s?
Aber wie schaut es an der Südseite aus? Dort ist das Haus
nämlich nur 10 m lang (im SüdOsten ist also ein Einschnitt).
Besteht denn dann an der östlichen Vorderseite überhaupt ein
Ortgang…? Ich denke nein (Ortgang = Stelle wo das Dach auf
den First trifft).
Heisst das, dass ich an der Ostseite den Aufbau bis zum
östlichen Außenmauer machen kann? Oder muss ich von dort auch
wieder 2 m Abstand wahren (und dann dieses 2m-Stück als
Satteldach gestalten)?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort
und schöne Grüße aus Ravensburg!
Claudia