Architektur

Lieber Architektur-Experte,

ich will ein EFH bauen und sitze gerade an der Raumplanung.
Ich möchte, um die Wohnfläche im OG zu vergrößern, sowas wie eine Gaube machen, nur dass der Dachaufbau direkt auf der Außenmauer sitzt (weiss nicht, wie das heisst).

Laut Baubeschreibung müssen Dachaufbauten (ist das, was ich vorhabe, ein solcher…?) 2 m Abstand vom Ortgang haben.

Weiss nicht recht, was das bedeutet.

An der Nordseite ist es klar: Das Haus ist 13 m lang, also darf das „Ding“, mittig sitzend, 9 m breit sein - stimmt’s?

Aber wie schaut es an der Südseite aus? Dort ist das Haus nämlich nur 10 m lang (im SüdOsten ist also ein Einschnitt). Besteht denn dann an der östlichen Vorderseite überhaupt ein Ortgang…? Ich denke nein (Ortgang = Stelle wo das Dach auf den First trifft).
Heisst das, dass ich an der Ostseite den Aufbau bis zum östlichen Außenmauer machen kann? Oder muss ich von dort auch wieder 2 m Abstand wahren (und dann dieses 2m-Stück als Satteldach gestalten)?

Vielen Dank für eine schnelle Antwort
und schöne Grüße aus Ravensburg!
Claudia

also das ding wuerde in ihrem fall wohl zwerchgiebel heissen. das ist ne gaube, die direkt in
die aussenmauer uebergeht. wenn sie 2m abstand vom ortgang einhalten muessen, dann
stimmts, kann im norden bei 13m laenge 9m breit sein. im sueden wuerde ich sagen ist das
haus durch den einschnitt auch nur 10m lang, dh der zwerchgiebel kann auch nur 6m breit
sein.

grundsaetzlich sind zwerchgiebel, und hier sprechen wir von einem grossen, oft durch die
benauungsplaene ausgeschlossen. das sollten sie in jeden fall sicherstellen. ist im
bebauungsplan auch ein abstand von der traufe (schnittlinie dach und aussenseite
aussenwand)? wenn ja ist ein zwerchgiebel dadurch eh nicht erlaubt. oft sind auch
festsetzungen im bebauungsplan, dass aufbauten nicht mehr als zb 1/3 der dachflaeche
einnehmen duerfen…
b-plan noCh mal genau lesen!
uebrigens kann man auch einen beratungstermin bei der stadt oder gemeinde mit dem
zustaendigen mitarbeiter vereinbaren. kostet nichts, die sind recht freundlich wenn man die
dinge mit ihnen vorher bespricht und ist meist recht gut, bevor man einen plan einreicht, der
dann nich durchgeht und sich alles monate verzoegert…
hoffe ihnen etwas geholfen zu haben,
christian

Lieber Architektur-Experte,

ich will ein EFH bauen und sitze gerade an der Raumplanung.
Ich möchte, um die Wohnfläche im OG zu vergrößern, sowas wie
eine Gaube machen, nur dass der Dachaufbau direkt auf der
Außenmauer sitzt (weiss nicht, wie das heisst).

Laut Baubeschreibung müssen Dachaufbauten (ist das, was ich
vorhabe, ein solcher…?) 2 m Abstand vom Ortgang haben.

Weiss nicht recht, was das bedeutet.

An der Nordseite ist es klar: Das Haus ist 13 m lang, also
darf das „Ding“, mittig sitzend, 9 m breit sein - stimmt’s?

Aber wie schaut es an der Südseite aus? Dort ist das Haus
nämlich nur 10 m lang (im SüdOsten ist also ein Einschnitt).
Besteht denn dann an der östlichen Vorderseite überhaupt ein
Ortgang…? Ich denke nein (Ortgang = Stelle wo das Dach auf
den First trifft).
Heisst das, dass ich an der Ostseite den Aufbau bis zum
östlichen Außenmauer machen kann? Oder muss ich von dort auch
wieder 2 m Abstand wahren (und dann dieses 2m-Stück als
Satteldach gestalten)?

Vielen Dank für eine schnelle Antwort
und schöne Grüße aus Ravensburg!
Claudia

Hallo Claudia,

so leicht ist das nicht … wenn Du willst rufst Du mich morgen früh ab 9.00 an tel. 0761 2967457

Bin Architekt und Dachgauben sind genehmigungspflichtig

Hallo Christian,

herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Hat mir sehr weitergeholfen!

liebe Claudia,

ich schlage dir vor, zur Bauaufsichtsbehörde zu gehen und dich dort beraten lassen. Die Dame und Herren dort kennen die Bebauungspläne und können dir genau sagen wo die Gaube plaziert und wie groß sie sein darf. Ein weiterer Tipp, wende dich bitte an eine Architektin oder einen Architekten, die wissen auch genau was du dort machen kannst. Es gibt nämlich noch weiteres zu beachten. z. B. die Geschossigkeit, Abstandsflächen etc.
Mit freundlichen Grüßen
HJ

Also da Du nicht anrufst nochmal,
Dachgauben sind genehmigungspflichtig … Bauantrag stellen. Dachflächenfenster nicht. Gibt es einen Bebauungsplan? Befindet sich das Haus im Innenbereich? Dachaufbauten müssen von Brandwänden (also u. U. zum Nachbar) 125 cm entfernt sein, besser 150 cm. Es gibt aber evtl. auch Bauvorschriften die die Größe eine Gaube ins Verhältnis zur Gesamtdachlänge setzen. Frag beim Bauamt nach oder lass Dich von einem Architekten beraten.

Mach nicht einfach drauflos, ansonsten ist das eine Ordnungswiedrigkeit mit Strafe und evtl. Rückbau.
Hol Dir jemand der was davon versteht und das Ding ordentlich ausschreibt, dann bekommst Du auch ca. 20% bessere Preise bei gleichbleibender Qualität.
Grüße Mathias

Hallo Mathias,
herzlichen Dank nochmal, auch für das nette, ausführliche Telefongespräch! Hast mir sehr weitergeholfen. Wie gesagt, ich melde mich.

Schöne Grüße
Claudia

super, danke!

Also jetzt gehts los!

Planung eines EFH-Neubaus über „wer-weiss-was“-Beratung
Glaubt ihr, Architekturstudium und Bauingenieurstudium sei nur Spaß? Das ganze wird total in die Hose gehen!!! Ihre Fragen zeigen ja die totale Ahnungslosigkeit. Sie haben absolut keine Vorstellung über die Komplexität einer solchen Baumaßnahme. Gehen Sie sofort zum Architekten oder lassen sie die Finger davon.

Hallo „bauschwarz“,

schön, dass Sie mir 22 Monate (!) nach meiner Anfrage antworten.
Warum Sie dies tun, bleibt mir jedoch ein Rätsel, denn statt einer konkreten Auskunft äußern Sie nur persönliche Beleidigungen.
Ich weiss nicht, woher Ihre Wut kommt. Womöglich leiden Sie unter Auftragsmangel? Kleiner Tipp: Behandeln Sie andere Menschen - auch vermeintlich dumme Bauherren - mit Respekt, dann klappt es auch mit der Weiterempfehlung.

Also jetzt gehts los!

Ihre

Fragen zeigen ja die totale Ahnungslosigkeit. Sie haben
absolut keine Vorstellung über die Komplexität einer solchen
Baumaßnahme.

Hallo, Claudia
Ihre Frage wurde mir heute von wer-weiß-was zugemailt, mit der Aufforderung, ich solle mich darum kümmern.
Was mich ärgert: Beim Bauen glaubt doch jeder, eine Ahnung zu haben. Dann marschiert man los und lässt sich von allen möglichen Leuten beraten, nur nicht vom Fachmann, weils da ja was kostet. Man versuch es halt mal so. Dann arbeitet man sich immer mehr in Vorstellungen hinein, die zu fehlerhaften Lösungen führen. Je mehr sich die Leute mit ihrem Bauwunsch auseinandersetzen, desto mehr glauben sie, etwas davon zu verstehen. Ich habe schon viele Bauten gesehen, derten Grundrisszuschnitte sichtbar von Hobby-Architekten stammen und deren Baulösungen ebenfalls. Irgendwann sind dann die massiven Baumängel da und die dürfen wir dann im Fernsehen unter der Rubrik „Pfusch am Bau“ bestaunen, Schuld ist man dann auf keinen Fall selber sondern den schlechten Ruf kassieren dann wir blöden Baufachleute, die ja sowieso nur pfuschen. DAS ärgert mich.
Und, wie siehts denn mit Ihrer Baumaßnahme 22 Monate später aus? Wenn Sie sich später keine fachlich kompetente Beratung an Bord geholt haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie jetzt keine massiven Probleme haben.
Ich sehe es als unverantwortlich an, Sie in diesen komplexen Themen hier zu beraten und Ihnen so das Gefühl zu geben, das geht ja, ich kann mir hier Rat holen. Allein die Interpretation der LBO und des Bebauungsplans, was ja Inhalt Ihrer Frage von damals war, übersteigt eine Beantwortungsmöglichkeit in diesem Forum bei weitem. Dazu wäre die Kenntnis der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans nötig, die Kenntnis der Topografie, die Kenntnis der Umgebungsbebauung, und natürlich die einschlägigen Kenntnisse der LBO und des BBauG zumindest. Deshalb war mein Rat sehr gerechtfertigt. Der Ton war ruppig, zugegeben, aber glauben Sie mir: Das Honorar eines Architekten ist sehr gerechtfertigt. Und wer glaubt, er sei schlau und spart sich das, hat sich schon selber geschadet! Deshalb mein Rat an alle, die bauen wollen: Von Anfang an zum Architekten gehen. das spart Ärger, Zeit und letztlich Geld! Und wer das Geld dazu nicht aufbringt, sollte es lassen. Das ist ein ehrlicher und gutgemeinter Rat!

Hallo „bauschwarz“,

schön, dass Sie mir 22 Monate (!) nach meiner Anfrage
antworten.
einer konkreten Auskunft äußern Sie nur persönliche
Beleidigungen.
Ich weiss nicht, woher Ihre Wut kommt. Womöglich leiden Sie
unter Auftragsmangel? Kleiner Tipp: Behandeln Sie andere
Menschen - auch vermeintlich dumme Bauherren - mit Respekt,
dann klappt es auch mit der Weiterempfehlung.

Hallo „Bauschwarz“,

natürlich haben wir mit einem Architekten (und steuerzahlenden Handwerksbetrieben, nebenbei bemerkt) gebaut! Das hielt mich aber nicht davon ab, mir im Vorfeld Gedanken zu machen, wie das Haus in etwa aussehen soll. Da zwischen Wunsch und Wirklichkeit ja bekanntlich das Bauamt liegt, war es mir wichtig, die Vorgaben des Bebauungsplans zu verstehen. Unser Architekt war übrigens angenehm überrascht, halbwegs kompeteten Bauherren gegenüber zu sitzen, denen er nicht langwierig irgendwelche Luftschlösser ausreden musste. So wurden unsere und seine Nerven geschont. Als Selbständige weiss ich nämlich sher genau, dass Zeit Geld ist.

Hallo, Claudia
Beim Bauen glaubt doch jeder, eine Ahnung zu
haben. Dann marschiert man los und lässt sich von allen
möglichen Leuten beraten, nur nicht vom Fachmann, weils da ja was kostet. Dann arbeitet man sich
immer mehr in Vorstellungen hinein, die zu fehlerhaften
Lösungen führen. :Und, wie siehts denn mit Ihrer Baumaßnahme 22 Monate später
aus? :Ich sehe es als unverantwortlich an, Sie in diesen komplexen
Themen hier zu beraten und Ihnen so das Gefühl zu geben, das
geht ja, ich kann mir hier Rat holen. :smiley:eshalb war mein Rat sehr gerechtfertigt. Der Ton war ruppig,
zugegeben, aber glauben Sie mir: Das Honorar eines Architekten
ist sehr gerechtfertigt.

Wunderbar, Claudia! Dann wünsche ich Ihnen alles Gute für die Zukunft und ein trockenes und mängelfreies Haus.