Ich fahre an der Arbeit einen Transporter (gelegentlich auch mit Hänger) mit eingebautem Tachographen.
Allerdings nicht jeden sondern unregelmässig. Es kann sein, ich fahre 5 Tage in der Woche aber es kann auch sein, ich fahre nur 2 Tage damit.
Was muss ich an Daten archivieren? Die letzten 28 Tage?? Wie geht das bei Tagen an denen ich nicht gefahren bin?
Welche Unterlagen muss ich mitführen?
Muss ich handschriftliche Aufzeichnungen machen über die Tage, an denen ich nicht gefahren bin z.B. auch Urlaub?
Danke
Der Fahrer muss die letzten 28 Kalendertage nachweisen können.
Für Tage an denen nicht gefahren wurde hat die Firma eine Bescheinigung auszustellen die nachweist das andere Arbeiten verrichtet wurden und nicht gefahren wurde, oder das der Arbeitnehmer Urlaub hatte.
Das gilt ausnahmslos und auch für das Wochenende.
http://www.lkw-auskunft.com/info/taetigkeitsbeschein…
Gruß Crack
das heißt, ich muß nach jedem Wochenende mir eine Bestätigung geben lassen, daß ich am Wochenende nicht gefahren bin?! Wir fahren generell nicht am Wochenende. Reicht da nicht eine allgemeine Bestätigung des Arbeitgebers? Was ist, wenn die Fahrerkarte im Gerät bleibt. Ist da auch eine Aufzeichnung über das Wochende erforderlich?
Hallo!
Bei mir war es zu der Zeit so,
dass im Raum des Disponenten jeder Fahrer ein Fach hatte,
und nach freien Tagen, Wochenenden, Urlaub usw, lag da der „Frei-Schein“ drin.
Den muss man unterschreiben, und 28 Tage lang mitführen.
Die Frei-Scheine nicht ewig mitführen, das kann auch Bußgeld kosten, wenn eine Kontrolle das mitbekommt.
Da war bei uns im Büro so eine Art Briefkasten, wo man die nach 28 Tagen eingeworfen hat, und die Sekretärin hat die dann abgeheftet.
Wenn ich bis zum Sonnabend gefahren bin, und Montags weiter, gab es keinen Frei-Schein. Wenn ich aber Sonnabends frei hatte, gab es am Montag früh den Frei-Schein.
Das letzte mal bin ich am 31.12. gefahren, seitdem nicht mehr.
Falls ich für meine derzeitige, andere Arbeit irgendwann mal einen LKW brauche, kann ich mir den einfach beim Disponent holen, sofern einer frei ist.
Der würde mir dann so einen Frei-Schein vom 1.1 bis zum vorherigen Tag ausstellen.
Fahrerkarte:
Lass die nicht über das Wochenende im Auto.
Wenn Du mal krank wirst, und jemand anders vertritt Dich, und verschlampert die Karte, musst Du den Verlust erklären, das gibt Stress und das könnte lästig werden.
Du bist auch verpflichtet, die Karte vor unbefugten Zugriff zu schützen.
In dem Fall machst Du das nicht.
Grüße, E !
Ich hatte selber das Problem
hier das ist sehr hilfreich
http://www.stuttgart.ihk24.de/Branchen/Verkehrswirts…
unter
Vordruck der Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage
(DOC, 37 KB)
kannst du dier so eine Bescheinigung herunterladen.
Muss der Boss ausfüllen am besten Maschinell.
Bei Aufzeichnung der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten vermittels einer Fahrerkarte (ausschließlich) sind diese sowie das jeweilige Fahrzeug auf der Karte vermerkt und ergo ersichtlich. Die Fahrerkarte darf nicht im Fahrtenschreiber verbleiben, sondern ist vom jeweiligen Fahrer bei Beginn seiner Tages- oder Wochenruhezeit (sofern diese nicht im Fahrzeug verbracht wird) aus dem Fahrzeug zu entfernen und gesichert aufzubewahren, um Mißbrauch zu vermeiden; die (infolge Entfernens aus dem Fahrtenschreiber) „fehlenden“ Zeiten sind nach Wiedereinlegung der Fahrerkarte vermittels manueller Eingabe am Aufzeichnungsgerät (Fahrtenschreiber) nachzutragen, um eine lückenlose Aufzeichnung zu gewährleisten. Über Zeiten anderer Tätigkeiten im Betrieb (nicht „fahrtenschreiberpflichtig“, also etwa Lagerarbeit oder Tätigkeit in Werkstatt, etc.) ist eine vom Dienstgeber oder dessen Bevollmächtem sowie vom jeweiligen Fahrer unterschriebene Bestätigung mitzuführen, und zwar für den Zeitraum von 28 Tagen, ebenso bei Urlaub, Krankenstand, etc.
Bei Wechsel zwischen mehreren Fahrzeugen (mit Fahrerkarte, ohne Fahrerkarte) sind zusätzlich zur Fahrerkarte die Aufzeichnungen (Diagrammblätter, ev. Fahrtenbuch) aus den anderen Fahrzeugen mitzuführen.
Gruß
nicolai
p.s. : von einem „einfach steckenlassen“ der Fahrerkarte über´s Wochenende oder auch nur über Nacht (also, wenn Du nicht beim Fahrzeug bist) rate ich Dir dringend ab (genaugenommen ist es sogar strafbar), da Du alleinverantwortlich für Deine Fahrerkarte bist und es Deine Ruhezeit ist, die eventuell durch fahrlässige andere Personen (Mechaniker, Hofpersonal, etc.) unterbrochen wird („hab´ den Wagen nur schnell `mal weggestellt, in die Halle gefahren, etc.“) und bei Kontrollen Strafe kostet.