Hallo,
es ist doch laut Gesetz vorgeschrieben Rechnungen 10 Jahre lang zu archivieren, oder? Wo steht das?
danke,mfg
Hallo,
es ist doch laut Gesetz vorgeschrieben Rechnungen 10 Jahre lang zu archivieren, oder? Wo steht das?
danke,mfg
HGB §257
Hi,
ich erlaube mir „http://www.holme-consulting.de/information-recht-auf…“ zu zitieren:
Aufbewahrungspflichten nach HGB
alle Geschäftsunterlagen
außer Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse dürfen in digitalisierter Form aufbewahrt werden, wenn die inhaltliche Übereinstimmung und Lesbarkeit sowie die Verfügbarkeit gewährleistet ist.
Nach den Grundsätzen der GoBS wird die Belegfunktion auch bei der Speicherung auf Datenträgern gewahrt.
Grundvoraussetzung für den Einsatz digitaler Archivsysteme ist eine schriftliche Dokumentation, worin beschrieben ist:
Aufzeichnungsverfahren (technisch sowie aufbau- und ablauforganisatorisch) Kontrollverfahren zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (Vollständigkeit, Richtigkeit) schriftliche Dokumentation der durchgeführten Kontrollen.
Aufbewahrungsfristen nach Handelsrecht HGB §257 Abs. 1
10 Jahre: Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Organisationsunterlagen usw.
10 Jahre: Buchungsbelege
6 Jahre: Empfangende Handelsbriefe, Geschäftsbriefe (als Brief, Fax, Email…)
6 Jahre: Abgesandte Handels-, Geschäftsbriefe (als Brief, Fax, Email usw.)
Liebe grüße
Ingmar