Arcor

Hallo,

mein Freund zieht zu mir und dort ist ein Arcor Anschluss nicht verfügbar. Trotzdem darf er seinen Vetrag vorzeitig nicht kündigen, weil er einen 24-Monats-Vetrag abgeschlossen hat. Darf Arcor wirklich Geld für eine Leistung verlangen die nicht zur Verfügung steht? Gibt es da kein Sonderkündigungsrecht?

Hallo,

Darf Arcor wirklich Geld für eine Leistung verlangen die
nicht zur Verfügung steht? Gibt es da kein
Sonderkündigungsrecht?

Darf dein Freund wirklich wegziehen, wo er doch noch einen Vertrag zu erfuellen hat? Vertraege sind Absprachen um beide Seiten zu schuetzen!

Aber bei meinem Umzug habe ich damals Arcor gefragt, ob sie meinen Anschluss nicht auf die neue Adresse umschalten koennten. Nach einigen Tagen kam Post, dass das leider nicht geht und man sich gezwungen saehe mich zu kuendigen.

Hast du bei Arcor schonmal nachgefragt?

Ciao! Bjoern

Hallo Bjoern,

ja wir haben nachgefragt, weil wir wissen, daß Arcor vor Ort nicht verfügbar ist und Arcor besteht auf den Vertrag und wir sollen zahlen, obwohl wir die Leistung nicht in Anspruch nehmen können. Ich habe schon im Netz gesucht ob es eine außerordentliche Kündigungsfrist gibt, hab aber ncihts gefunden.

Ciao Madeleine

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Hallo Madeleine,

diese Frage gab’s hier schon das öfteren. Prinzipiell sind Verträge erstmal einzuhalten. Aber: es gibt bei Arcor tatsächlich sowas wie ein Sonderkündigungsrecht - nennt sich Umzugskündigung. Allerdings braucht Dein Freund da - nach aller Erfahrung (eigene und von versch. Bekannten) Durchhaltevermögen und viel Geduld!

Also: Dein Freund teilt Arcor mit, dass er am … umzieht („Anmeldebescheinigung wird sofort nach Anmeldung am neuen Wohnort nachgereicht“ - ganz wichtig!) und dass nach seinen Erkundigungen am neuen Wohnort kein Arcor zur Verfügung steht und er daher den Vertrag vorzeitig wegen Umzug kündigt - es sei denn, Arcor sei dennoch in der Lage, ihm den Anschluss weiterhin zur Verfügung zu stellen. Mit gleichem Schreiben eine evtl. bestehende Einzugsermächtigung widerrufen.

In der Regel kommt dann eine Kündigungsbestätigung.

Jetzt beginnt das Geduldsspiel. Bei der Bestätigung aufpassen, ob da auch der Umzugstermin draufsteht; wenn nicht, sofort zurückschreiben und auf Umzugskündigung bestehen. Bankeinzüge von Arcor sofort zurückbuchen lassen und per Schreiben gleich beim ersten Mal beschweren und ausdrücklich nochmal auf die nicht mehr vorhandene Einzugsermächtigung hinweisen und betonen, dass deshalb auch keine Rücklastgebühren bezahlt werden. Selbstverständlich auch keine Überweisungen vornehmen.

Das Kernproblem mit Arcor ist, dass zwar diese Umzugskündigung bei nicht vorhandenem Arcor-Anschluss anerkannt wird, aber deren Verwaltung damit anscheinend Probleme hat. Wie gesagt, es kann sich hinziehen und erfordert u. U. viel Geduld, viele Schreiben und etliche Telefonate. Bei mir selbst war alles erst nach gut einem Jahr ausgestanden, bei einer gute Freundin zieht sich das jetzt seit einem halben Jahr hin.

Ich weise allerdings ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei meiner Antwort nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft handelt sondern lediglich eigene Erfahrungen dargestellt werden!

Viel Erfolg!

Robi

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Hallo Björn,

genau das war vor einem halben Jahr auch bei einer Freundin der Fall. Sie hat die Kündigung von Arcor vorliegen aber die ziehen dennoch weiter Beiträge für den nicht mehr bestehenden Vertrag ein! Einfach eine Unverschämtheit!

Gruß, Robi

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Hallo Bjoern,

ja wir haben nachgefragt, weil wir wissen, daß Arcor vor Ort
nicht verfügbar ist und Arcor besteht auf den Vertrag und wir
sollen zahlen, obwohl wir die Leistung nicht in Anspruch
nehmen können. Ich habe schon im Netz gesucht ob es eine
außerordentliche Kündigungsfrist gibt, hab aber ncihts
gefunden.

Ciao Madeleine

Hallo auch,

dann besteht doch darauf, das ARCOR an euch liefert…
Wie schon vorgeschlagen würde ich denen den Umzug mitteilen und bitten am neuen Wohnort zu liefern.

Der DOC

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Hallo,

mein Freund zieht zu mir und dort ist ein Arcor Anschluss
nicht verfügbar. Trotzdem darf er seinen Vetrag vorzeitig
nicht kündigen, weil er einen 24-Monats-Vetrag abgeschlossen
hat. Darf Arcor wirklich Geld für eine Leistung verlangen die
nicht zur Verfügung steht? Gibt es da kein
Sonderkündigungsrecht?

Nein. Zu mir hieß es damals, das man den Vertrag „ruhen“ lassen könne, bis entweder dort Arcor verfügbar sei, oder man wieder woanders wohne. Aber Arcor ist ein Thema für sich. Ich bin jedenfalls nicht mehr bei denen…

Viel Glück.

Didi

genau das war vor einem halben Jahr auch bei einer Freundin
der Fall. Sie hat die Kündigung von Arcor vorliegen aber die
ziehen dennoch weiter Beiträge für den nicht mehr bestehenden
Vertrag ein! Einfach eine Unverschämtheit!

Daher entziehe ich mit Ablauf/ Kündigung gleich die Einzugsermächtigung. Sollte die betreffende Firma sich daran nicht halten bekommt die Bank eine Mitteilung und die Firma nochmals einen Hinweis (weitere Rechtliche schritte ankündigen bei Verstoß). Zudem kann man die eingezogenen Beträge zurückbuchen lassen (bei meiner Bank funktioniert dies sogar per eMail)

Gruß
Holger

Hallo Holger,

genau das war ja sowohl bei mir als auch bei der Freundin der Fall. Aber trotz Widerruf der Einzugsermächtigung wurde weiter versucht, abzubuchen und dann wollten die sogar noch die Rückbuchungsgebühren haben - inculsive Mahngebühren!!! Erst nach massiver Beschwerde bei der Geschäftsleitung per Einschreiben kam eine Entschuldigung und es war Ruhe.

Ich bin übrigens seither wieder bei den Telekomikern; bei denen ist zwar auch nicht alles Gold, was glänzt, aber ich persönlich habe mit T-Com rundum nur gute Erfahrung gemacht - gerade was Service, Kulanz und Kundenfreundlichkeit betrifft.

Gruß, Robi

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Hallo auch,

dann besteht doch darauf, das ARCOR an euch liefert…
Wie schon vorgeschlagen würde ich denen den Umzug mitteilen
und bitten am neuen Wohnort zu liefern.

Der DOC

Genau das würde ich euch auch raten.
Der Vertrag mit Arcor besteht ja aus zweierlei Pflichten.
Die eine Pflicht liegt bei dem Leistungsempfänger. Dafür dass man Telefon und Internet nutzen kann, zahlt man die Gebühren.
Der andere, hier in dem Fall verpflichtet sich die Leistung zur Verfügung zu stellen.

Wenn das Arcor nicht möglich ist, Arcor quasi nicht in der Lage ist, an dem neuen Wohnort siene Leistung zu erbringen, ist nach meiner Auffassung der Vertrag nicht mehr rechtsgültig.

Das würde ja heißen, dass man nur dahin ziehen darf, wo es auch Arcor-Leistungen gibt.

Ich habe auch schon meine Erfahrung mit Arcor gemacht. Ich kann mittlerweile gut drauf verzichten!

1 Like

Hi,

ich hatte das selbe Problem bei der Telekom.
Die aber haben den Vertrag sogar rückwirkend zum Termin des Auszugs aus der Wohnung storniert.
So geht es also auch!

nicki

Hi,

Daher entziehe ich mit Ablauf/ Kündigung gleich die
Einzugsermächtigung. Sollte die betreffende Firma sich daran
nicht halten bekommt die Bank eine Mitteilung und die Firma
nochmals einen Hinweis (weitere Rechtliche schritte ankündigen
bei Verstoß). Zudem kann man die eingezogenen Beträge
zurückbuchen lassen (bei meiner Bank funktioniert dies sogar
per eMail)

Das ist keine Lösung und verursacht nur höhere Kosten. Denn der Gerichtsvollzieher wird kommen und großes Unheil über Dich bringen.

nicki :smile:

NJatürlich. Ein Brief vom Anwalt hilft manchmal Wunder. iT ja nicht Eure Schuld, wenn Arcor die neue
Adresse nicht beliefern kann.

cf

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Hi,

Daher entziehe ich mit Ablauf/ Kündigung gleich die
Einzugsermächtigung. Sollte die betreffende Firma sich daran
nicht halten bekommt die Bank eine Mitteilung und die Firma
nochmals einen Hinweis (weitere Rechtliche schritte ankündigen
bei Verstoß). Zudem kann man die eingezogenen Beträge
zurückbuchen lassen (bei meiner Bank funktioniert dies sogar
per eMail)

Das ist keine Lösung und verursacht nur höhere Kosten. Denn
der Gerichtsvollzieher wird kommen und großes Unheil über Dich
bringen.

Ach? Warum denn?
Wenn man umzieht und Arcor die neue Wohnung nicht bedienen kann, gibt´s auch kein Geld mehr.
Logisch, oder?

cf

Dann geh mal zu einem Anwalt, der lacht sich tot.

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Hi,

Daher entziehe ich mit Ablauf/ Kündigung gleich die
Einzugsermächtigung. Sollte die betreffende Firma sich daran
nicht halten bekommt die Bank eine Mitteilung und die Firma
nochmals einen Hinweis (weitere Rechtliche schritte ankündigen
bei Verstoß). Zudem kann man die eingezogenen Beträge
zurückbuchen lassen (bei meiner Bank funktioniert dies sogar
per eMail)

Das ist keine Lösung und verursacht nur höhere Kosten. Denn
der Gerichtsvollzieher wird kommen und großes Unheil über Dich
bringen.

„… hat die Kündigung von Arcor vorliegen aber die ziehen dennoch weiter Beiträge für den nicht mehr bestehenden Vertrag ein!“

Warum sollte ein Gerichtsvollzieher kommen? Ist vielleicht besser - dann kann man dem das Kündigungsschreiben von Arcor unter die Nase halten.

Gruß
Holger

Hi,

schau ma mal

nicki