Hallo Madeleine,
diese Frage gab’s hier schon das öfteren. Prinzipiell sind Verträge erstmal einzuhalten. Aber: es gibt bei Arcor tatsächlich sowas wie ein Sonderkündigungsrecht - nennt sich Umzugskündigung. Allerdings braucht Dein Freund da - nach aller Erfahrung (eigene und von versch. Bekannten) Durchhaltevermögen und viel Geduld!
Also: Dein Freund teilt Arcor mit, dass er am … umzieht („Anmeldebescheinigung wird sofort nach Anmeldung am neuen Wohnort nachgereicht“ - ganz wichtig!) und dass nach seinen Erkundigungen am neuen Wohnort kein Arcor zur Verfügung steht und er daher den Vertrag vorzeitig wegen Umzug kündigt - es sei denn, Arcor sei dennoch in der Lage, ihm den Anschluss weiterhin zur Verfügung zu stellen. Mit gleichem Schreiben eine evtl. bestehende Einzugsermächtigung widerrufen.
In der Regel kommt dann eine Kündigungsbestätigung.
Jetzt beginnt das Geduldsspiel. Bei der Bestätigung aufpassen, ob da auch der Umzugstermin draufsteht; wenn nicht, sofort zurückschreiben und auf Umzugskündigung bestehen. Bankeinzüge von Arcor sofort zurückbuchen lassen und per Schreiben gleich beim ersten Mal beschweren und ausdrücklich nochmal auf die nicht mehr vorhandene Einzugsermächtigung hinweisen und betonen, dass deshalb auch keine Rücklastgebühren bezahlt werden. Selbstverständlich auch keine Überweisungen vornehmen.
Das Kernproblem mit Arcor ist, dass zwar diese Umzugskündigung bei nicht vorhandenem Arcor-Anschluss anerkannt wird, aber deren Verwaltung damit anscheinend Probleme hat. Wie gesagt, es kann sich hinziehen und erfordert u. U. viel Geduld, viele Schreiben und etliche Telefonate. Bei mir selbst war alles erst nach gut einem Jahr ausgestanden, bei einer gute Freundin zieht sich das jetzt seit einem halben Jahr hin.
Ich weise allerdings ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei meiner Antwort nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft handelt sondern lediglich eigene Erfahrungen dargestellt werden!
Viel Erfolg!
Robi
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