wir haben einen internet und telefonanschluss bei arcor.
unsere mindestvertragslaufzeit ist schon eine ganze weile abgelaufen.
jetzt schreibt arcor:
10.1 Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat
frühestens zum Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit zu kündigen. Die Kündigung muss
schriftlich erfolgen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch
jeweils um ein weiteres Jahr.
meiner meinung nach ist das doch schon lange nicht mehr zulässig oder?
denn bei handyverträgen ist es doch auch so dass die betreiber es mit dem einen jahr probieren, man doch aber mit einer frist von drei monaten trotzdem kündigen kann?! war glaube ich im EU-Recht so verankert?
hat da jemand einen gesetzestext parat?
vielen dank schon im voraus.
Ralf