Hallo,
angenommen, jemand hat weder Fernseher noch Radio und war deshalb auch noch nie bei der GEZ gemeldet. Natürlich hat er mitbekommen, dass das jetzt alles keine Rolle mehr spielt, und man schon für den Besitz einer Wohnung Fernsehgebühr bezahlen muß. Doch das sieht er nicht ein. Er möchte warten, bis eine Zwangsanmeldung kommt und dann dagegen Einspruch einlegen. Über die Erfolgsaussichten soll jetzt hier nicht weiter spekuliert werden, denn das ist ein anderes Thema. Hier geht es um die Methoden der Gebühreneintreiber.
Wir nehmen also weiterhin an, unser jemand meldet sich nicht freiwillig an und ignoriert alle Schreiben vom Beitragsservice, weil er ja auf die Zwangsanmeldung warten möchte. Doch dann ruft eines Tages ein Herr vom Beitragsservice an, und hält einen Aufklärungsvortrag, dass man verpflichtet ist usw. blah, blah blah. Unser jemand hört sich das alles an und erklärt dann, dass er das ungerecht findet, weil er ja weder Fernseher noch Radio besitzen würde und sich das mit der Anmeldung überlegen wolle. Ein paar Tage später findet unser jemand einen Brief im Briefkasten mit dem einleitenden Text: wir bedanken uns für Ihre Anmeldung ab dem 1.1.2013 und begrüßen Sie bei ARD, ZDF usw.
Was für eine hinterhältige Vorgehensweise! Da steht nichts von Zwangsanmeldung, und es ist auch keine Rechtsbelehrung dabei. Es wird einfach so getan, als hätte man sich freiwillig angemeldet. Eine fiese Unterstellung. Jetzt kann ich mir die Methoden im Nazideutschland vorstellen.
Die Frage ist jetzt natürlich: Was soll unser jemand machen?
War das jetzt schon die Zwangsanmeldung?
Und wie geht es weiter?
Wie kommt man denn jetzt zu einer Verfassungsklage?
Vielen Dank
Ebi