Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe folgende Frage:
der Sohn eines Freundes hat gerade sein Studium begonnen. Er ist 18 Jahre alt. Die ganze Familie, auch er als Student, bezieht derzeit Hartz IV.
Er benötigt für sein Studium einige Dinge, u.a. ein Zeichenbrett DIN A3 von Rotring. Kosten: Ca. 80 €.
Er möchte die Kosten dafür (und ggf. auch noch für andere Unterrichtsmaterialien oder Bücher) von der ARGE erstattet bekommen.
Genügt es in diesem Fall, eine Bestätigung des Dozenten/ Prof. von der Fachhochschule bei der ARGE vorzulegen, aus der hervorgeht, das dieses Zeichenbrett vom Studenten unbedingt selber gekauft und angeschafft werden muss?
Welche Belege/ Anträge sind noch erforderlich?
Kann die ARGE darauf bestehen, dass nur die Kosten für das billigste Fabrikat übernommen werden, oder welche Ausnahmen gibt es evtl. ?
Ganz herzlichen Dank schon im voraus für jeden Tip und jede Antwort!
Einen schönen Tag!
Gruß, Dari