Guten Tag,
Mein Sohn arbeitete im Sommer 2008 als Ferienjobber(als Hauptschüler) 2,5 Monate. Er verdiente in dieser Zeit ca. 800 €. Dieser Betrag wurde damals von der Firma in der Lohnsteuerkarte vermerkt.
Mein Sohn, inzwischen 18 Jahre, geht derzeit an die Fachoberschule Aschaffenburg. Wir als Eltern beziehen Harz IV.
Die ARGE hat nun ihrerseits die damalige Einnahme aus dem Ferienjob meines Sohnes von unseren Leistungen (in denen auch Kindergeld enthalten ist) einfach abgezogen!!!
Ist das so rechtns? Dürfen die das?
Haben Schüler eine Tätigkeit bis 400 € nicht steuerfrei?
Vielen Dank schon mal vorab für jeden Tip!
Herzlichen Gruß,
Dari