Arge

Guten Tag,

Mein Sohn arbeitete im Sommer 2008 als Ferienjobber(als Hauptschüler) 2,5 Monate. Er verdiente in dieser Zeit ca. 800 €. Dieser Betrag wurde damals von der Firma in der Lohnsteuerkarte vermerkt.

Mein Sohn, inzwischen 18 Jahre, geht derzeit an die Fachoberschule Aschaffenburg. Wir als Eltern beziehen Harz IV.
Die ARGE hat nun ihrerseits die damalige Einnahme aus dem Ferienjob meines Sohnes von unseren Leistungen (in denen auch Kindergeld enthalten ist) einfach abgezogen!!!

Ist das so rechtns? Dürfen die das?

Haben Schüler eine Tätigkeit bis 400 € nicht steuerfrei?

Vielen Dank schon mal vorab für jeden Tip!

Herzlichen Gruß,
Dari

Hallo Dari!

Jedes Einkommen, welches von denen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erwirtschaftet wird, wird angerechnet! Leider! Es gibt dort einen Freibetrag von ca. 100,–€ pro Person, die vom Verdienst nicht angerechnet werden dürfen zzgl. einer Pauschale für Anfahrt und/oder Verpflegung! Nun gibt es aber von Kommune zu Kommune verschiedene Regelungen resp. „KANN“-Bestimmungen! Am besten finde ich (wir haben das genauso gehandhabt!), du ziehst einen Rechtsanwalt hinzu, dessen Schwerpunkt auf Sozielrecht liegt. Ich bin nämlich der Meinung, daß die ARGE den Termin oder Frist hat verstreichen lassen, um dieses Geld zurück zu fordern. Und als kleine Anmerkung: Die 400,–€ Verdienste sind zwar steuerfrei aber gelten als Einkommen im Sinne vom SGB II (2. Sozielgesetzbuch). Das heißt im Klartext: Bei einem Bezieher von ALG II wird alles, was über die 100,–€ als Verdienst hinausgeht, von der Regelleistung abgezogen! In diesem Fall 300,–€!!! Steuerfrei bedeutet in diesem Fall, das Finanzamt bekommt von diesem Verdienst keine Lohnsteuer!
Ich hoffe, daß ich Euich eöin wenig weiter helfen konnte! Alles Gute für Euch!

LG Michael

Hallo,
leider haben die Einkünfte in einer Bedarfsgemeinschaft nichts mit „steuerfrei“ zu tun.
Wenn gleichzeitig ALG II bezogen wird, wird jedes Einkommen angerechnet, zumindest bis zu einem gewissen Grad.
Bezieht man z. B. 400 im Monat, darf man davon zum ALG II lediglich 160 Euro behalten.
Es muss also geschaut werden, wieviel er genau in einem Monat hatte, so bleibt wenigstens ein kleiner Teil, der nicht abgezogen wird. Ist leider so.
Viele Grüße
Andrea

Hallo Dari,

Wenn Ihr ALG II bezieht, ist jedes Mitglied der Familie auch Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
Die ARGE hat festgestellt, wieviel Geld Ihr für Kosten der Unterkunft und Lebenserhaltungskosten benötigt, dieses Geld wird Euch vom Staat „geschenkt“. Wenn nun ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Geld verdient, ist dieses Geld doch vorhanden, der tatsächliche Bedarf sinkt also.
Um den Bedürftigen nun das Arbeiten nicht ganz zu vermiesen, sagt der Staat: "Wenn Du arbeitest, darfst Du einen Freibetrag in Höhe von 100 Euro behalten, zusätzlich noch 20 % von dem Restlohn. Was dann noch übrig bleibt, wird vom Bedarf, sprich vom ALG II abgezogen.
Es ist also alles rechtens.

Gruß,
Rainer

Hallo Dari,

leider ist die Anfrage sehr speziell, so dass ich diese nicht kompetent beantworten kann.

Ich hoffe, dass hier ein Kollege weiterhilft.

Mein Bauchgefühl und meine bisherigen Erfahrungen deuten aber darauf hin, dass alle Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet werden - und dann wären max. 100 EURO je Monat frei.

Tut mir leid. Wünsche viel Erfolg.

Beste Grüße
Uwe

Guten Abend, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bevor ich darauf antworte, möchte ich gern wissen, warum Ihnen die Einkommensanrechnung vom Sommer 2008 erst jetzt im November 2009 aufgefallen ist. Gab es einen Widerspruch, einen Änderungsbescheid etc ?
Sobald Ihre Antwort da ist, komme ich darauf zurück.
Gruß Tisch66

sorry,
inHartz IV gibt es keinen Einkommensfreibetrag von 400 €! - was hat Steuerfreiheit mit Hartz IV zu tun?
Das Einkommen hätte angegeben werden müssen, da gibt es wahrscheinlich noch ein Ordnungswidrigkeits - oder sogar ein Strafverfahren. In jedem Ihrer Leistungsbescheide steht, dass jede Einkommensänderung angegeben werden muß. Vom Einkommen Ihres Sohnes müssen freibeträge abgezogen werden, der Rest, der auf seinen Regelbedarf und seinen Mietanteil entfällt, ist zurückzufordern. Reicht das Erwerbseinkommen aus, seinen eigenen Bedarf zu decken, muß das Kindergeld bei den Eltern angerechnet werden.

Ja, dürfen Sie. Jedoch muss das Anteilsmässig heraus gerechnet werden. Das heißt: So wie das Kindergeld, ist auch der Ferienjob ein Einkommen, dass dein Sohn erziehlt hat. Ihr lebt alle in einer sog. Bedarfsgemeinschaft, in der alle Einkommen zusammengeworfen werden. Das mit den 400 Euro bezieht sich nur auf die Steuern nicht aber auf Hartz IV. Bei H4 hat er einen Freibetrag von 100,- je Einkommensabrechnung und 20% von der restlichen Summe. In Euren Fall wäre es besser gewesen, er hätte eine monatliche Abrechnung bekommen, da er so jedes Monat 100€ behalten hätte dürfen und vom restlichen eben die 20%. Ich gehe aber nicht davon aus, da es ein Ferienjob war, das dies so gemacht wurde, ich gehe von einer einzigen Abrechnung aus. Das würde bedeuten:

800€ - 100€ = 700€
700€ : 100 * 20= 140€
100€ freibetrag + 140€ von den übrigen 20% =240€ was behalten werden darf. Somit bleiben 560€ die euch als Einkommen angerechnet werden dürfen + dem Kindergeld.
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