Eine Person hat im Februar einen Antrag auf Alg2 gestellt und jetzt
im Mai nach viel hin und her den Bescheid bekommen.Dabei
wurde jedoch erst Geld ab 1.April08 gewilligt.Wie kann
sowas sein?Den Bescheid hat die Person auch nicht per Post
bekommen,weil die falsche Hausnummer angegeben war.Und zudem
wurde das Geld auf ein Konto in eine andere Stadt
überwiesen,in der sie nicht mehr lebt.Hat sie alles erfahren
als sie dort hingegangen ist,zum viertenmal.Laut Arge Auskunft
wurde natürlich mal wieder alles richtig gemacht und sie soll
sich das Geld von der Bank wiederholen,da die Arge es nicht
darf.Die besagte Stadt ist auch „nur“ 520km
entfernt…Wie könnte man sich gegen sowas wehren???
Erstmal ein paar Fragen zum Verständnis
Eine Person hat im Februar einen Antrag auf Alg2 gestellt …Dabei
wurde jedoch erst Geld ab 1.April08 gewilligt.
Gibt es dafür irgendeine Begründung? Wird irgendwo Bezug auf den Antrag genommen (Ihr Antrag vom …)? Kann man sich irgendwie denken, wieso es erst ab dem 1. Apirl bewilligt wurde, gibt es irgendeinen Umstand, der diese späte Bewilligung begründen könnte (z. B. Vermögen, Einkommen etc.)
Den Bescheid hat die Person auch nicht per Post
bekommen,weil die falsche Hausnummer angegeben war.
Hatte die Person im Antrag eine falsche Hausnummer angegeben?
Und zudem
wurde das Geld auf ein Konto in eine andere Stadt
überwiesen, …
Was ist das für ein Konto? Irgendein früheres Konto der Person? Ein Zweitkonto?
sie soll
sich das Geld von der Bank wiederholen,da die Arge es nicht
darf.
Hat die Person irgendeinen Zugriff auf dieses Konto?
Wie könnte man sich gegen sowas wehren???
Erst mal die Fragen.
Ist wirklich schwer nachzuvollziehen, soviel Chaos …
Viele Grüße
Simsy
Angeblich war diese Person nicht berechtigt Geld zu beziehen,obwohl alle Unterlagen vorlagen und von keiner Stelle Geld bezogen wurde.
Den Bescheid hat die Person auch nicht per Post
bekommen,weil die falsche Hausnummer angegeben war.Hatte die Person im Antrag eine falsche Hausnummer angegeben?
NEIN!!!Es wurde keine falsche Hausnummer angegeben.Fehler vom Amt!
Und zudem
wurde das Geld auf ein Konto in eine andere Stadt
überwiesen, …Was ist das für ein Konto? Irgendein früheres Konto der
Person? Ein Zweitkonto?
Das Konto war ein früheres Konto was schon in der Auflösung war,doch damit jetzt verschoben wurde,weil Geld drauf kam.(Früherer Wohnsitz)
sie soll
sich das Geld von der Bank wiederholen,da die Arge es nicht
darf.Hat die Person irgendeinen Zugriff auf dieses Konto?
Die Person hat Zugriff!
Wie könnte man sich gegen sowas wehren???
Erst mal die Fragen.
Ist wirklich schwer nachzuvollziehen, soviel Chaos …Viele Grüße
Simsy
Es ist Chaos hoch zehn.Keiner ist schuld,keiner weiss bescheid!!!
Wie immer…
Hallo
Angeblich war diese Person nicht berechtigt Geld zu
beziehen, …
Wurde irgendein Grund genannt?
NEIN!!!Es wurde keine falsche Hausnummer angegeben.Fehler vom
Amt!
Ok.
Das Konto war ein früheres Konto was schon in der Auflösung
war,doch damit jetzt verschoben wurde,weil Geld drauf
kam.(Früherer Wohnsitz)
Und wie kommt die Arge an diese Kontonummer?
Irgendwo muss doch angegeben werden, auf welches Konto gezahlt werden soll. Da ist vermutlich das richtige Konto angegeben worden?
Hat die Person irgendeinen Zugriff auf dieses Konto?
Die Person hat Zugriff!
Diese Bank hat aber nur in dieser anderen 510 km entfernten Stadt eine Filiale? Keine Filiale in der Nähe? - Wäre es möglich, eine Überweisung per Post dorthin zu schicken? Dann könnte ja das Geld von diesem Konto auf das richtige Konto überwiesen werden. Was ja aber möglicherweise bis Mitte nächster Woche oder sogar länger dauern kann, und auch Porto und Gebühren kostet.
Wie könnte man sich gegen sowas wehren???
Widerspruch wurde schon eingelegt?
Das wäre der erste Schritt.
Widerspruch gegen den Bescheid, der Zahlungen erst ab April bewilligt.
Ferner eine Aufstellung der Unkosten, die durch die falsche Anweisung entstanden sind. Diese Unkosten in Rechnung stellen.
Dann sollte am Freitag ein Bar-Vorschuss gezahlt werden, der dann irgendwann verrechnet wird. Wenn wirklich kein Geld vorhanden ist, einfach da im Amt bleiben, bis man einen Barscheck erhalten hat. Man kann mit den Vorgesetzten sprechen, oder mit deren Vorgesetzten, oder deren Vorgesetzten.
Also, die Reihenfolge geht so: Antrag, Bescheid, Widerspruch, Widerspruchsbescheid, Klage beim Sozialgericht.
Bis dahin ist es wichtig, sich mit nichts mündlich abspeisen zu lassen, sondern alles schriftlich geben zu lassen, oder noch jemanden mitbringen als Zeugen. Und über jedes Gespräch Protokoll führen und unterschreiben lassen. Eigentlich müssten die das (wahrscheinlich) schon von sich aus machen, wenn etwas wichtiges besprochen wird.
Und auch jedes Telefongespräch aufschreiben, Datum, Uhrzeit, nach dem Namen fragen und aufschreiben; fragen, ob der Gesprächspartner eine Aktennotiz gemacht hat; beim nächsten Telefonat fragen, ob diese Aktennotiz wirklich gemacht wurde. Das wird zwar wahrscheinlich als nervend empfunden, aber das macht nichts. Anders geht es nicht. Man muss ja was in der Hand haben, wenn man klagt.
Viele Grüße
Simsy
Eine Person hat im Februar einen Antrag auf Alg2 gestellt und
jetzt
im Mai nach viel hin und her den Bescheid bekommen.Dabei
wurde jedoch erst Geld ab 1.April08 gewilligt.Wie kann
sowas sein?
ALG2 wird nach dem Zuflussprinzip gezahlt. Hat die Person im März nochmal Lohn gekriegt oder ALG1 gekriegt, ist sie im März nicht bedürftig gewesen,daher wird erst ab April ALG2 gezahlt.
Den Bescheid hat die Person auch nicht per Post
bekommen,weil die falsche Hausnummer angegeben war.Und zudem
wurde das Geld auf ein Konto in eine andere Stadt
überwiesen,in der sie nicht mehr lebt.
Ich geh davon aus,daß das ihr altes Konto war,welches noch existiert…wieso holt die Person die Kohle dann nicht von da ? Einfach Überweisungsauftrag aufs aktuelle Konto an die alte Bank schicken. Wenn das alte Konto nicht mehr existiert, dürfte die Kohle an die Arge zurückgegangen sein.
Laut Arge Auskunft
wurde natürlich mal wieder alles richtig gemacht
Naja…bei der Arge verschwinden gerne mal Teile der Kundenprofile…auffällig gerne welche,die dem Amt „zufällig“ nicht in den Kram passen.Hatte das auch schon. Manchmal tauchen auch Daten auf,die schön längst gelöscht wurden. Von daher sollte man 1-2x im Jahr seinen Datensatz überprüfen lassen.
da die Arge es nicht
darf.
Sie *darf* schon…sie kann nur nicht. Die Arge macht eine ganz normale Überweisung…und die kann der Auftraggeber nicht nachträglich stornieren,d.h. das Geld zurückholen.
Marco
Ist wirklich schwer nachzuvollziehen, soviel Chaos …
Nö, für mich nicht. Bei der ARGE in der Stadt, wo ich arbeite, gibt es auch solche Sachbearbeiter, die Null Ahnung haben. Und das behaupte ich nicht einfach so, das IST so. Die ARGEn hatten einen großen Personalbedarf und haben viele Leute eingestellt, die absolut null Ahnung von der Materie hatten, aber manche meinen, sie hätten schon die große Ahnung und geben sich noch nicht mal Mühe, alles richtig zu lernen. Die Kunden, die solche Sachbearbeiter haben, tun mir von Herzen leid.
Gruß
Nelly