Arge

Person A beantragt im Februar aufgrund Insolvenz Alg2 bei der Arge.Da die bearbeitung zu lang gedauert hat und kein Geld floss,half die Mutter Person A mit 1000€ im Monat.Februar und März.Nachdem der Antrag durch war im Mai und zweimal in der Zeit 500€ gezahlt wurden,gab es nur ne Nachzahlung ab April,da auf die anderer Zeit die 1000€ als Einkommen angerechnet wurden,obwohl es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Person A und Mutter gab,dass es ein zinsloses Darlehen war und es sofort zurück gezahlt wird mit dem Alg2.Dieses liegt der Arge vor und es wurde auch Einspruch erhoben der abgelehnt wurde.

Eure Meinung???

Fall 2:smiley:ie Gasnachzahlung sollte laut Amt übernommen werden.Mahnung der Stadtwerke kam,Arge sagt nun es gibt keine Übernahme der Nachzahlung?!Weiss eigentlich noch jemand der zuständigen Arge was da Recht und Unrecht ist???

Hallo

ne Frage vorweg. Benutzt Person A beim Amt ne Anrede und einen Gruss oder benimmt Sie sich genauso wie hier?? Der Nickname ist doch nicht etwa Programm?? Das kommt bei Ämtern meistens nicht so gut an :wink:

Person A beantragt im Februar aufgrund Insolvenz Alg2 bei der
Arge.Da die bearbeitung zu lang gedauert hat und kein Geld
floss,half die Mutter Person A mit 1000€ im Monat.Februar und
März.Nachdem der Antrag durch war im Mai und zweimal in der
Zeit 500€ gezahlt wurden,gab es nur ne Nachzahlung ab April,da
auf die anderer Zeit die 1000€ als Einkommen angerechnet
wurden,obwohl es eine schriftliche Vereinbarung zwischen
Person A und Mutter gab,dass es ein zinsloses Darlehen war und
es sofort zurück gezahlt wird mit dem Alg2.Dieses liegt der
Arge vor und es wurde auch Einspruch erhoben der abgelehnt
wurde.

Eure Meinung???

klagen

Fall 2:smiley:ie Gasnachzahlung sollte laut Amt übernommen
werden.Mahnung der Stadtwerke kam,Arge sagt nun es gibt keine
Übernahme der Nachzahlung?!Weiss eigentlich noch jemand der
zuständigen Arge was da Recht und Unrecht ist???

ARge argumentiert sicher , dass die Nachzahlung vor der H IV Zeit entstanden ist. Also Widerspruch und dann ebend klagen…

LG
Der Mikesch

Hallo

ne Frage vorweg. Benutzt Person A beim Amt ne Anrede und einen
Gruss oder benimmt Sie sich genauso wie hier?? Der Nickname
ist doch nicht etwa Programm?? Das kommt bei Ämtern meistens
nicht so gut an :wink:

Person A benimmt sich sehr gut beim Amt.Bisher!!!

Ausser das Person A von vorne bis hinten nur vera… wird von denen.
Das war ja bis jetzt nicht das einzige prob.

Wo soll Person A klagen?

Hallo

Wo soll Person A klagen?

Beim Sozialgericht. Evtl. die Zuständigkeit herausfinden. Meist ist es das - glaube ich - in der nächst größeren Stadt des zugehörigen Kreises.

Agnes

Hallo,

Eure Meinung???

klagen

nein. Vor einer Klage müßte man Widerspruch einlegen. Person A möge den Bewilligungsbescheid lesen lesen, da steht alles drin, was man machen kann, wenn man mit einer Entscheidung der Arge nicht einverstanden ist. Erst nach nach erteiltem Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich.

Gruß
Otto

Hallo,

Eure Meinung???

klagen

nein. Vor einer Klage müßte man Widerspruch einlegen.

wer lesen kann ist im Vorteil, Einspruch - Widerspruch wurde doch schon abgelehnt

Gruß
Otto

Der Mikesch