Liebe/-r Experte/-in,
wie ist das eigentlich, wenn ich mein Bankkonto kündige,
kann man dann überhaupt noch etwas zurückverfolgen z.B. Kontoauszüge, das es überhaupt mal ein altes bzw. neuliches Bankkonto gab und in wie fern?
Beste Grüße und schönen Abend noch 
Sven
Was hast Du vor?
Wenn Du Dein Konto kündigst, dann bin ich hinter dir her, ein neues zu eröffenen, denn das SGB II sagt, dass die Zahlungen auf ein inländisches Konto zu erfolgen haben. Bekommst Du Deine Leistungen mangels Konto als Scheck, dann gehen die Kosten zudeinen Lasten.
Zurückverfolgen kann man jedes Konto, welches auf Dich läuft oder auf welches Du zugriff hast mittels Datenabgleich mit dem Bundesministerium für Finanzen.
Wenn Du Einkommen/Vermögen hast, welches Du verschleiern willst, dann ist dies Betrug und Erschleichung von Leistungen und geht zulasten der Gesellschaft und das kann ich auch als extrem Linker nicht gutheißen.
Und die Kontodaten müssen 30 jahre archiviert werden.
Es ist ganz einfach: Ich bekomme spitz, dass Du mal ein Konto hattest, dann forder ich Dich auf, die Unterlagen beizubringen. Solange Du nichts nachreichst stell ich den Fall ein. Wenn Du mittellos bist, dann bekommst Du warengutscheine. Das hält keiner lange durch. Ich mache sowas nicht, da ich meine Kunden alle sehr persönlich kenne und die Leute bei mir gelernt haben, dass Ehrlichkeit besser kommt und hier kooperativ eine Lösung gesucht wird. Denke, bist bestimmt in der bearbeitung durch eine Arge / BA, da gehts oft(auch rechtlich)voll daneben.
Wenn ich jetzt 2 Bankkonten habe und eines davon kündige,
dann brauche ich ja der Arge nur von mein aktuelles
Konto, die Kontoauszüge vorbeibringen.
Die Arge wird sich ja nicht die Mühe machen, da
kein Verdacht besteht, nach weiteren Konton zu forschen,
wenn dies unbegründet ist.
Wie ist den die allgemeine Routine?
MfG
Sven
Glaubst Du wirklich, ich würde das nicht bei jedem Neuantrag prüfen, wo ich die Sachen vom BMfF frei Haus (Amt) geliefert bekomme?
Zudem mach ich immer ne Verhandlungsniederschrift über Vorhandensein oder nicht Vorhandensein von Vermögen und da steht dann: Besitzen Sie ein weiteres Konto? Zudem kommt´s irgendwann immer raus: der letzte legte mir einen Arbeitsvertrag vor, in dem dann das andere Konto drin stand: Erklärungsnot und die Abteilung Ordnungswidrigkeitenverfolgung hat wieder was zu tun. Und dank der Verhandlungsniederschrift ist das dann leider wasserdicht! Also: Versuche erlich zu sein, dein SB wird dann in der Regel auch seinen Ermessensspielraum günstiger für dich auslegen, denn wer einmal auffällt hat anschliessend doppelt so schwer.
Ja, aber wieso sollte die Arge sich für ein
Bankkonto interessieren, das nicht mehr existiert?
Ich kann das alles nicht ganz nachvollziehen…
Wenn du 3 Monate vor Bezugsbeginn ausgeben von diesem Konto in erheblicher Höhe gemacht hast schon
)
Bei SGB XII Leistungen interessiert sogar die letzten 10 Jahre (Schenkungsrückforderung).
Hallo,
leider kann ich Ihnen das nicht sagen, der richtige Ansprechpartner wäre da sicherlich Ihre Bank.
denke,weiß es aber nicht genau, das es wie bei den Handyabrechnungen für die Bank Aufbewahrungsfristen für Daten gibt. Das kann die ARGE ohne deine Zustimmung einfordern! Wenn sie mitbekommen das du ein anderes Bankkonto hattest.
Helmar
Hallo Sven,
ja das läßt sich bis zu 10 Jahre zurückverfolgen weil die Banken verpflichtet sind die Daten so lange aufzubewahren.
mfg Günny