Arge

Liebe/-r Experte/-in,

ich bekam ein Schreiben von meiner ARGE, das ich ab 10.08.09 im BfZ Bildungszentrum an einer 6 monatigen Weiterbildung teilnehmen soll. (Wiedereingliederungsvertrag).

Mir habe seit längerem ein ärztlicher Attest, das bestätigt, das ich nur halbtags (stundenweise) arbeitsfähig bin. Vom Hausarzt als auch vom Facharzt.
Demnach muß ich an dem Kurs ja auch nur 4 Stunden teilnehmen, wie ich von anderen weiß.

(Ich hatte in der Vergangenheit schon dirverse Maßnahmen von der ARGE zugewiesen bekommen, habe mich aber immer so durchgeschleppt und nicht von meinem Recht Gebrauch gemacht, aufgrund meiner Gesundheit weniger Stunden zu absolvieren).

Die ARGE hat von mir mündlich mitgeteilt bekommen, das ein Attest vorliegt. Mein Facharzt meinte, er könne bei Bedarf an den ärztlichen Dienst der ARGE ein entsprechendes Schreiben verfassen.

Wie gehe ich nun am besten vor, damit ich zum Beginn der Teilnahme, also ab 10.08., (habe die Mitteilung erst gestern zugeschickt bekommen) bereits geklärt habe, das ich nur stundenweise arbeitsfähig und teilnahmefähig bin??
Wieviele Stunden wären das dann täglich/ wonach richtet sich das?

Vielen Dank schon im voraus für jeden Hinweis!
Ein schönes, erhlsames WE!

Gruß, Dari

Hallo,

wieviele Stunden Sie an dem Kurs teilnehmen müssen, kann ich Ihnen so pauschal leider nicht sagen. Das ist vom jeweiligen Kurs abhängig und daher mit der zuständigen ARGE vor Ort zu klären.
Sie müssen jedoch mind. 3 Std. täglich bereit und in der Lage sein, an dem Kurs teilzunehmen, da Sie ansonsten nicht mehr erwerbsfähig sind und daher auch keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II haben.
Am besten rufen Sie direkt Ihren Arbeitsvermittler/Fallmanager an und versuchen die Angelegenheit telefonisch zu klären oder Sie sprechen mit dem Attest in der zuständigen ARGE vor.
Ein schönes Wochenende!
SweetAngel1801

Wen es eine Einrichtung ist die extra für Körperlich Beeinträchtigte ist kann die Arge es durchboxen das Sie dort je nach dem die volle Zeit dahin gehen müssen.

Wen ihr Arzt sagt das dieses nicht möglich ist sind Sie wie oben schon beschrieben von der Kulanz der Maßnahme bzw. die Kulanz des Betreuung von der Arge angewiesen.

Ich hatte auch schon mal eine Dame in einer BFZ Maßnahme die konnte von den Schmerzen her kaum noch den ganzen Tag in der Maßnahme sein. Im Vertrag stand aber das Sie volle 8h und 40h in der Woche an die Maßnahme teil zu nehmen hatte. Sie hat es richtig gemacht und ist einfach gegangen wen es nicht mehr ging. Und hat eben Wochenlang krank gemacht. Was ich ihn Ihren Falle genauso machen würde.

Einerseits haben Sie recht das Sie vom Arzt nur bestätigt halb Tags arbeiten können, aber schauen Sie, wen Sie gleich damit kommen nur Halbtags und mehr nicht und der und der Arzt, … mal aus der Sicht der Arge würde das nun aussehen als wollen Sie gar nicht erst die Maßnahme ernst nehmen bzw. Teilnehmen. Probieren Sie es aus. Wie im oberen beschrieben Fall macht man eben so lange wie es eben geht. Und geht es nicht dann geht es eben nicht. Und meistens haben die Leute in/ auf der Maßnahme so viel Verständnis das die das auch so Akzeptieren. Und wen die Arge mit bekommt das Sie wegen ihrer Krankheit, sage ich mal, kaum noch an der Maßnahme teilnehmen können reagieren die auch und Handeln dann. Entweder ist die Maßnahme dann hinfällig oder es wird eben das mit den halb Tags geregelt.

Das es mit den „nur“ Halbtags auch nicht abgetan ist habe ich auch schon erlebt. Ich hatte auch mal eine Bekannte in einer Maßnahme da hieß es laut Arzt das die nicht mehr Arbeitsfähig sei. Sie also kurz vor der EU Rente stand. Trotzdem saß Sie die 8h pro Tag in der Maßnahme ab.

Wen Sie sich nun so viel Sorgen darüber machen, warum reden Sie nicht einfach mit der Dame oder den Herren der ihnen die Maßnahme aufs Auge gedrückt hat? Bwz. reden Sie mit den Leuten von der Maßnahme. Die haben meistens den direkteren Draht zur Arge und können besser, schneller, was erreichen. das beste bei allen 2 Methoden, immer und überall die Ärztliche Atteste mit nehmen damit man immer was in der Hand hat.

Hi, Kläre das mit BfZ. Wenn du zuhause 10 Stunden rumsitzen kannst auf Kosten von hart arbeitenden Mitmenschen, dann wirst du auch keine Skrupel haben, dich nicht weiterzubilden. Bist du bettlägrig?Arbeitsunfähig ist eins, teilnahmsunfähig ist was anderes. Ist es dein Anliegen in einem Sozialstaat die Hand aufzuhalten oder auch etwas beizutragen, damit andere die Hand aufhalten können? Wenn alle nur noch Hand aufhalten, sind wir bald am Ende. Ich bin lange alleinerziehend gewesen und habe trortdem gearbeitet, weil ich das System nicht ausnutze. Ich hätte es sicherlich tun können. Suchst du Wege etwas zu tun auf das du für DICH stolz sein kannst? Das geht nicht, wenn man versucht ganz viele andere zur Kasse zu bitten. Den Staat, DAMIT MEINE ICH DEINE DT. MITMENSCHEN zu bescheißen bringt es nicht. Denk mal drüber nach. Deine Haltung stellt meine Haltung in Frage. Wo kann ich mich weigern, Steuern zu zahlen???

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Am Besten klären Sie dieses mit dem Bildungsträger vor Ort. Da es unterschiedliche Ausschreuibungen gibt und unterschiedliche Zuweisungszeiten, könnte es sein, dass Sie nur halbtags dahin müssen. Sollte sich Ihr gesundheitlicher Zustand nicht verbessern, empfehlen wir die Untersuchung durch den Amtsmedizinischen Dienst. Selbstverständlich kann nur ein Arzt Ihnen bescheinigen, wie lange sie arbeiten können. Eine mündliche Nachricht an die ARGE reicht nicht aus. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die ARGE auch auf diese Weise Ihre Verfügbarkeit testet um in Erfahrung zu bringen, ob Sie Vollzeitarbeitstauglich sind oder nur in Teilzeit.

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Ein Gespräch mit dem zuweisenden Arbeitsvermittler sollte die Situation klären

hallo dari
sorry das ich erst jetzt schreibe
ist wohl schon zu späht um dir zu helfen.
es kommt darauf an wegen was du nur halbtags arbeiten kannst
aber bitte deinen arzt darum , wenn er es schon anbietet, ein schreiben zu schicken das du nur halbtags dort erscheinen kannst
und dann musst du auch nur halbtags dort erscheinen .
wer nur halbtag arbeiten darf, der muss auch nicht ganztags dort sitzen.