Arge

Liebe/-r Experte/-in,hallo habe eine Frage an Euch. Meine Schwiegertochter lebt in Bedarfsgemeinschaft mit meinem Sohn(nicht verheiratet, 1 Kind).Siue hat jetzt einen Jahresjob, in einem Altenheim.Jetzt hätte sie schon 3x einen unbegrenzten Job bekommen können, aber leider hat sie keinen Führerschein. Auch nicht das Geld dazu ihn zu machen. Gibt es jetzt bei der Arge Möglichkeiten, das die den Führerschein bezahlen???Bitte antwortet mir! tschüß,renate Claus

Es gibt da auf alle Fälle die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens mit niedrigen rückzahlungsraten.
Am besten ist wenn das Altenheim ein Schreiben an ihre Tochter macht das Job nur mit führerschein weitergeführt werden kann. Dann gibt es eine Einzelfallentscheidung der ARGE.

Helmar

Hallo Renate,
ob ggf. eine Förderung möglich ist, lässt sich so pauschal nicht sagen. Am besten direkt mal in der ARGE vor Ort nachfragen!
Viele Grüße

Sorry, muss ich passen. Am besten mit dem ArGe Betreuer reden. Die sind eigentlich nett, wenn man freundlich auf sie zugeht. Evtl. kann sie auch mit dem potenziellen (und offensichtlich von ihr begeisterten)Arbeitgeber sprechen, der ihr den Führerschein finanziert und vom Gehalt ratenweise kürzt, wenn sie sich über einen bestimmten Zeitraum verpflichtet.

Viel Glück,

Andi

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Ja, diese Möglichkeit gibt es auch z.B. als zinzloses Darlehen. Voraussetzung ein eventuell vorhandener FS ist nicht abhandengekommen durch Drodenmissbrauch oder Trunkenheit. Es gibt Töpfe, die das bezahlen können.

Hallo Claus,

genau kann ich Ihnen Ihre Frage nicht beantworten, daher bitte ich SIe sich ggfs nochmals mit dem zuständigen SachbearbeiterIn der Arge in verbindung zu setzen, um den Sachverhalt zu klären.

Sollten Sie bei der Arge keine Unterstützung erhalten, so empfehle ich Ihnen sich an Ihren Ortsansässigen Arbeitslosenhilfeverein oder an www.tacheles-sozielhilfe.de zu wenden.

lg

Günny

hallo renate

die kostn für einen führerschein kann man nur erhalten wenn ein potentzieller arbeitgeber schriftlich bestätigt das er oder sie den job bekommen würde wenn eine fahrerlaubnis vorgelegt würde. das heisst, den arbeitgeber darum bitte ein solches schreiben aufzusetzen und damit dann zur arge gehen und dringlichst auf dieses schreiben und daraus folgenden rechte beharren.
garantie das die arge das schnell macht gibt es nicht
und die vezögern gerne
also druck machen