Liebe/-r Experte/-in,
das Forderungsmanagement der Bundesargentur für Arbeit will auf mich losgehen.
Grund:
Die Arge antwortet einfach nicht auf meine Schreiben, bzw. Widersprüche in denen ich konkret nachweise, dass die an mir gerichtete Forderung nicht berechtigt ist.
Es wird nicht auf mein 1. Schreiben aus noch 2008 geantwortet und auch nicht auf das 2. im Juni d.J., hat aber gleichfalls im Juni d.J., ohne meinen Widerspruch, der sofort erfolgte abzuwarten, schon Forderungsauftrag an die Kasse der Argentur für Arbeit rausgeschickt. Diese droht jetzt mit Gerichtsvollzieher, Pfändung und das Übliche.
In wie weit kann ich gegen die Arge, gegen die nichtstuende Dame vorgehen?
Androhung mit Fristsetzung wegen unterlassener Amtspflicht?
Strafantrag, evtl. gegen die Sachbearbeiterin persönlich?
EA, einstweilige Anordnung wegen Amtsmißbrauch, willkürlicher Verschleppung meines Widerspruchs, o.ä.?
Vielleicht sogar wegen Rechtsbeugung bei entsprechender Voraussetzung, nämlich, dass aus dem Agieren einer Amtsperson mir Verfahren, Pfändung, also Schaden droht.
Ich muss jetzt alles kurzfristig, noch vor dem 15. September 09 (Fristaufschub der Kasse) erledigen, da eine mir versprochene Rechtsauskunft bis heute nicht erfolgte.
Gruß Peter