Arge

Liebe/-r Experte/-in,
das Forderungsmanagement der Bundesargentur für Arbeit will auf mich losgehen.
Grund:
Die Arge antwortet einfach nicht auf meine Schreiben, bzw. Widersprüche in denen ich konkret nachweise, dass die an mir gerichtete Forderung nicht berechtigt ist.
Es wird nicht auf mein 1. Schreiben aus noch 2008 geantwortet und auch nicht auf das 2. im Juni d.J., hat aber gleichfalls im Juni d.J., ohne meinen Widerspruch, der sofort erfolgte abzuwarten, schon Forderungsauftrag an die Kasse der Argentur für Arbeit rausgeschickt. Diese droht jetzt mit Gerichtsvollzieher, Pfändung und das Übliche.
In wie weit kann ich gegen die Arge, gegen die nichtstuende Dame vorgehen?
Androhung mit Fristsetzung wegen unterlassener Amtspflicht?
Strafantrag, evtl. gegen die Sachbearbeiterin persönlich?
EA, einstweilige Anordnung wegen Amtsmißbrauch, willkürlicher Verschleppung meines Widerspruchs, o.ä.?
Vielleicht sogar wegen Rechtsbeugung bei entsprechender Voraussetzung, nämlich, dass aus dem Agieren einer Amtsperson mir Verfahren, Pfändung, also Schaden droht.
Ich muss jetzt alles kurzfristig, noch vor dem 15. September 09 (Fristaufschub der Kasse) erledigen, da eine mir versprochene Rechtsauskunft bis heute nicht erfolgte.

Gruß Peter

Hallo Peter,
haben Sie bereits mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin persönlich gesprochen? Es kommt öfters vor, dass Schreiben auf dem Postweg nicht bei der ARGE ankommen… Oder wurden die Schreiben persönlich überbracht?
Sollte ein persönliches Gespräch keine Klärung bringen, sollte man sich ggf. zunächst an den zuständigen Teamleiter wenden, da er die nächsthöhere Stelle ist.
Ansonsten besteht noch die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht einzureichen.
Gruß, SweetAngel1801

Hallo Peter,
haben Sie bereits mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin
persönlich…

DANKE für die schnelle ausführliche Antwort.
MfG Peter

Sorry, lieber Kunde, ich war zur zeit im Ausland. Das ist in jedem Fall ein Fall für einen Rechtsanwalt und für die Widerspruchstelle. Bitte schreiben Sie sich jeden Kontakt, jede Absendung von Briefen und jedes Telefonat auf, dass Sie geführt haben. Nur dann haben Sie etwas handfestes gegen die ARGE in Ihren Händen

Hallo Peter,

ich bitte Sie sich noch einmal bei der Arge Unterstützung zu holen, sollten sie diese nicht erhalten, so empfehle ich Ihnen sich an Ihren Ortsansässigen Arbeitslosenhilfeverein oder an www.tacheles-sozielhilfe.de zu wenden.

lg

Günny

Hallo Günni,
meine Anfrage ist ja schon vom Anfang September 2009, trotzdem vielen Dank für die Antwort.
Nach weiteren Recherchen und Michschlaumachung im INet habe ich Feststellungsklage eingereicht und gegen die Sachbearbeiterin Strafanzeige mit Strafantrag gestellt.
Die Forderung wurde von der Arge erst Mal zurückgestellt und alles andere geht seinen langwierigen bürokratischen Weg.
Gruß Peter