Hallo,
ich habe heute vom Amt ein Aufhebungsbescheid bekommen.
Obwohl ich der deutschen Sprache mächtig bin, ist dieser Brief für mich zu fach-chinesisch erschienen und habe ehrlich gesagt nicht 100% verstanden, was gemeint ist.
Ich vermute, dass mein Hartz4-Aufstockungsantrag komplett aufgehoben wurde.
Da ich die Befürchtung habe, was falsch zu verstehen und ggfs keinen Widerspruch einzulegen, was ich später bereue, habe ich mich entschieden, dich anzuschreiben und keine Zweifel an dem Schreiben zu haben.
Ich habe mehrere Monate nur Teilzeit arbeiten dürfen und habe auch über diesen Zeitraum die Aufstockungssumme vom Amt erhalten, seit einem Monat habe ich wieder eine Vollzeitstelle und benötige keine Leistungen mehr vom Amt, dies habe ich der ARGE unverzüglich und schriftlich mtgeteilt.
Ich habe vorsichtshalber mal die Passagen, die ich nicht „entziffern“ konnte hier aufgeführt.
"Nach §48 Absatz 1 Satz 2 SGB X soll ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, soweit in den zum Zeitpunkt seines Erlasses vorgelegenen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen eine wesentliche Änderung eingetreten ist (§ 48 Absatz 1 Satz 1 SGB X), mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit nach Antragsstellung oder Erlass der Entscheidung Einkommen oder Vermögen erzielt worden ist, das zum Wegfall oder Minderung des Anspruch geführt haben würde.
Diese Voraussetzungen liegen in Ihrem Fall vor."
Vielen Dank im Voraus für deine Hilfe…
MfG aus Krefeld
Mustafa
Hallo Mustafa,
du hast das Ganze genau richtig verstanden. Aufgrund der Vollzeitstelle hast du keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II, daher wurde die Bewilligung ab dem Zeitpunkt, an dem du wieder vollzeit beschäftigt bist, aufgehoben.
Viele Grüße, SweetAngel1801
Hallo Mustafa,
es wäre nett zu wissen, was genau in dem Brief der Arge gestanden hat, damit ich Dir eine präzise Antwort geben kann, die Paragraphe sind diese die dem Beischid zu grunde liegen.
mfg
Günny
Hallo Sweetangel,
wie ist das denn wenn ich in 5-6 Monaten die Vollzeitstelle verliere und auf eine Teilzeitstelle runtergestuft werde; habe ich dann Anspruch auf den Aufstockungsbetrag oder darf ich nie wieder Leistungen der ARGE beantragen?
Ich bekomme nämlich - je nach Auftragslage - eine Vollzeitstelle und manchmal eine Teilzeitstelle.
MfG
Mustafa
Hallo Mustafa, habe Ihre Mail erst jetzt entdeckt. Scheint mir nur zu bedeuten, daß Sie eben jetzt, da Sie eine Vollzeitstelle haben, ab dem Zeitpunkt seitdem Sie die Vollzeitstelle haben, auch kein ALG II mehr erhalten werden und das ist ja dann auch nicht mehr nötig, wenn Sie die Vollzeitstell jetzt haben. Sollten Sie aber Probleme bekommen und das Amt von Ihnen noch Gelder zurückfordern, dann gehen Sie am besten zur Verbraucherberatungsstelle in Ihrem Ort. Eigentlich heisst der Aufhebungsbescheid nur, daß Sie jetzt nicht mehr bedüftig sind und kein Geld mehr vom Amt bekommen werden, da Sie jetzt selbst genug verdienen. Nur wenn Sie nicht genug zum leben verdienen würde ich an Ihrer Stelle dagegen noch Widerspruch einlegen. Wenn Sie von dem Job doch gut leben können, dann können Sie doch auch froh sein, mit der Arge Nichts mehr zu tun zu haben. Fragen Sie sonst am besten wie gesagt noch mal in der Verbraucherberatung oder beim VDK in Bonn. Ist auch ein sozialer Hilfeverein. Mit freundlichen Grüßen Asta
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Und Ja, ich verstehe das auch so, daß auch der Aufstockungsbescheid komplett aufgehoben wurde. Wenn Sie doch weitere Aufstockung benötigen, sollten Sie Widerspruch einlegen und sich einen Beratungshilfeschein im Amtsgericht holen in der Rechtsantragsstelle und zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen. Sie können auch selbst mündlich Klage einreichen beim Sozialgericht gegen den Bescheid des Amtes.
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Und Sie müssen sich dann jetzt beeilen mit dem Widerspruch. Frist ist 4 Wochen glaube ich. Und wenn das am 9. 9. war und wir jetzt schon den 21. 9. haben, dann gehen Sie jetzt schnell in die Rechtsantragsstelle und nehmen Sie alle Unterlagen mit, ALG II Bescheide usw und beantragen Sie Beratungshilfe und PKH und dann ab zum Anwalt für Sozialrecht. Nehmen Sie Ihre Verdienstbescheinigungen alle mit und legen Sie dar, warum Sie die Aufstockung brauchen im Amtsgericht und dann auch bei dem Anwalt und dann auch vor Gericht im Sozialgericht. Ich drücke Ihnen die Daumen.
hallo mustafa
natürlich bedeutet diese aufhebungsbescheid das du keinerlei leistungen mehr bekommst da du ja eine VOLLZEITSTELLE gefunden hast. ( wenn ich dich richtig verstanden habe )
da du nun selber ein festes einkommen hast bekommst du vom amt her keine unterstützung mehr