Hallo,
meine konkrete Frage lautet: Hat die ARGE eine Auskunfts- oder Beratungspflicht?
Die Frage stelle ich mal anhand eines fiktiven Beispiels dar:
Person Hans ist arbeitslos und erhält Alg II. An einem Tag X muss er eine Entscheidung treffen, die den weiteren Bezug von Alg II für sich und seine in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen (z.B. Ehefrau und Kinder) beeinflußt.
Hans schreibt per Post eine Anfrage an die für ihn zuständige ARGE und bittet um Auskunft, ob er bzw. seine Angehörigen weiterhin Alg II oder Sozialgeld bekommen, wenn er am Tag X eine Entscheidung trifft.
Der ARGE ist bekannt worum es sich bei der Entscheidung handelt, aber sie weiß nicht, wann dieser Tag X sein wird. Hans hat jedoch in seinem Schreiben an die Arge darauf hingewiesen, dass er hofft, bald eine Antwort zu bekommen, weil er sich bald entscheiden muss.
Nach 4 Wochen hat Hans immer noch keine Antwort auf seine Fragen erhalten. Er geht davon aus, dass die ARGE die Antwort absichtlich hinauszögert, damit er am Tag X keine Entscheidung fällen kann. Aber natürlich könnte das Schreiben auch auf dem Postweg verloren gegangen sein. Also schreibt Hans nochmal eine Anfrage und wirft sie diesmal persönlich in den Hausbriefkasten der ARGE. Wieder wartet er 4 Wochen und erhält keine Antwort.
Was kann Hans jetzt tun? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen? Wenn ja, an wen adressiert er diese, wenn er den Namen des Vorgesetzten nicht kennt? Sollte Hans vielleicht einen dritten Brief an die Arge schicken, vielleicht per Einschreiben Rückschein? Sollte Hans einen Anwalt beauftragen nochmal einen Brief an die Arge zu verfassen?
Ist es rechtens, dass die ARGE eine Anfrage zu Leistungen ignoriert oder hat die ARGE eine Auskunftspflicht (Beratungspflicht oder ähnliches? Falls ja, in welchem Gesetz steht das?
Danke schon mal für Eure Inputs.
Hallo,
Was kann Hans jetzt tun? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde
einreichen? Wenn ja, an wen adressiert er diese, wenn er den
Namen des Vorgesetzten nicht kennt?
http://www.arbeitsagentur.de/nn_157644/Navigation/Di…
Namen erfragen oder „An die Geschäftsleitung“ adressieren.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_5526/Navigation/Dien…
Oder an die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Str. 100
90478 Nürnberg
Oder an das BMFS
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/kontakt.html
Sollte Hans vielleicht
einen dritten Brief an die Arge schicken, vielleicht per
Einschreiben Rückschein? Sollte Hans einen Anwalt beauftragen
nochmal einen Brief an die Arge zu verfassen?
Kann man beides machen.
Ist es rechtens, dass die ARGE eine Anfrage zu Leistungen
ignoriert oder hat die ARGE eine Auskunftspflicht
(Beratungspflicht oder ähnliches? Falls ja, in welchem Gesetz
steht das?
SGB I § 13-15 http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/13.html
Danke schon mal für Eure Inputs.
TM
Hi,
Was kann Hans jetzt tun?
Wie wäre es mit hingehen und die Sache vor Ort klären? Zeit hat ein Arbeitsloser ja doch genug, oder?
Gruß,
Anja
Wenn es diesen Hans gäbe, könnte er das tun, stimmt, vorausgesetzt natürlich die besagte fiktive ARGE hätte nicht die Bestimmung, dass man ausschließlich mit Termin vorgelassen wird und fiktivem Hans würde kein Termin verweigert werden.
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Hallo,
mit welcher Begründung sollte denn ein Termin verweigert werden???
Gruß
Hallo,
mit welcher Begründung sollte denn ein Termin verweigert
werden???
Gruß
Hallo auch,
mit der Begründung, dass fiktiver Hans immer wieder bei der ARGE anruft und nur das Band rangeht und dort gesagt wird: Hinterlassen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen und wir rufen zurück und fiktiver Hans immer wieder aufs Band spricht man möge ihn doch zwecks Termin ausmachen zurückrufen und die ARGE aus dem selben Grund nicht zurückruft, aus dem sie auch keinen Antwortbrief auf die beiden bereits zugestellten Anfragebriefe schickt.
Gruß
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Hallo,
wie wäre es wenn der fiktive Hans einfach mal bei der ignoranten Arge vorbeigeht und sich da vor Ort einen Termin geben lässt. Anders gehts ja anscheinend nicht!
Gruß
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Die Arge hat Auskunftspflicht und Beratungspflicht.
In der Praxis muss man aber feststellen, dass
die Mitarbeiter von oben „Einsparungspotential“
vorgegeben bekommen, und mit allen möglchen Tricks
arbeiten müssen, um die Vorgaben zu erfüllen.
Die Gesetze sind auch sehr kompliziert und nicht ausgereift;
da muss man unbedingt eine (Kostenlose) soziale Beratungsstelle
in Anspruch nehmen.
Da kann man auch direkt an den Papst schreiben.
Die Vorgaben an die Sachberabeiter kommen doch
von oben.
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Da kann man auch direkt an den Papst schreiben.
Die Vorgaben an die Sachberabeiter kommen doch
von oben.
Obwohl man als gesetzl. Betreuer weit weniger Probleme mit den Ämtern hat, kommt es dennoch vor.
Ich hatte damals an das BMASJ geschreiben, nachdem die Ämter 11 Monate etwas rauszögerten. Schwuppdiwupp wurde reagiert, nachdem das Ministerium informiert wurde.
Was ist die Alternative? Sich der „Behördenwillkür“ ausliefern und gar nichts tun und warten…warten…warten?
TM
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Sorry, aber wenn ich das lese kriege ich zu viel.
Der fiktive Hans soll seinen allerwertesten mal zur Arge bewegen. Er hat es ja schon bis zum Briefkasten geschafft, von da aus ist es nicht mehr weit, bis zu reellen Menschen aus Fleisch und Blut, ach ne…da sitzen fiktive Mitarbeiter.
Ohne Scheiß jetzt. Wer 8 Wochen Zeit hat auf eine Antwort zu warten, ist echt selbst dran schuld. Schonmal dran gedacht, dass man da so lange warten muss, weil man sich als Arge-Mitarbeiter mit so schönen Schreiben auseinandersetzen muss?
Hingehen, Termin geben lassen, Frage stellen, Antwort bekommen und der fiktive Hans ist schlauer!
Gut.
Da habe ich mich vielleicht ein bisschen verhauen.
Könnten Sie vielleicht allgemein mal sagen,
wann eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Frage kommt?
Normalerweise müßte man doch zuerst einen Widerspruch einlegen.
Wenn der nicht bearbeitet wird, oder an die höhere
Stelle geleitet wird, dann könnte man klagen?
Und wann müßte man eine Dienstaufsichstbeschwerde machen?
Hi,
Könnten Sie vielleicht allgemein mal sagen,
wann eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Frage kommt?
immer dann, wenn der Sachbearbeiter nicht nach Gesetz handelt, oder ein Ermessensfehler vorliegt. http://www.lexexakt.de/glossar/ermessensfehler.php
Im Prinzip kann man immer eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Aber sie sollte halt schon Hand und Fuß haben und nicht wegen Lappalien erfolgen. http://www.juraforum.de/lexikon/dienstaufsichtsbesch…
Normalerweise müßte man doch zuerst einen Widerspruch
einlegen. Wenn der nicht bearbeitet wird, oder an die höhere
Stelle geleitet wird, dann könnte man klagen?
Richtig, aber wenn der Widerspruchsbescheid nicht innerhalb von 3 - 4 Monaten ergeht, kann/sollte man die Bearbeitung „anmahnen“. Nutzt dies auch nichts, kann man Untätigkeitsklage einreichen, oder nochmals an die Widerspruchsstelle schreiben und die Klage androhen. http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage. Sofern es existenzgefährdend ist (monatelang kein Geld) kann man auch vorläufigen Rechtsschutz beantragen http://de.wikipedia.org/wiki/Einstweilige_Anordnung#…
Und wann müßte man eine Dienstaufsichstbeschwerde machen?
Siehe oben.
TM
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Aha,
das bringt mich schon mal ein Stückchen weiter.
Prima.
Also halten wir das mal grundsätzlich fest:
A stellt Antrag, Amt reagiert nicht.
Welche Möglichkeiten stehen A zu:
- um Bearbeitung bitten (können wir hier vergessen)
- die übergeordnete Stelle informieren
- mit KLage drohen (wem: beiden?)
- Untätigkeitsklage erheben,
- vorläufigen Rechtsschutz
- Dienstaufsichstbeschwerde