ARGE betrogen! Privatinsolvenz

Hallo!
Eine bekannte von mir, hat einige Zeit unterstützung von der ARGE bekommen da sie alleinerziehende Mutter ist.
Sie hatte auch einen dort angemeldeten 400€ Job und hat bei diesem Arbeitgeber auch immer noch sehr viel schwarz nebenbei gearbeitet!!!
Bei diesem Arbeitgeber hat sie nun auch einen 30 Stunden/Woche Vertrag unterschrieben, dieses jedoch nicht bei der ARGE gemeldet. Nun bekommt sie die Unterstützung von dort und ihr Gehalt. Das ist ja nun nicht rechtens.
Wann merkt die ARGE da dort etwas schief läuft und wie läuft das mit den „Schulden“ die sie dort macht? Sie ist nebenbei nämlich noch in der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz und darf somit ja keine Schulden machen.

Gruß
MariaMaus

Hallo!
Die ARGE merkt das sehr rasch, denn das Finanzamt arbeitet sehr eng mit der Arge zusammen. Deshalb sofort melden, sonst fängt alles von vorn an und das unter erschwerten Bedingungen.
LG
Dirk

Hallo,
im schlimmsten Fall zahlt sie das Geld an die Arge zurück. Bekommt eine Strafanzeige und die Restschuldbefreiung ist auch futsch.
Nur weiter so.

lucy

Hallo,

wenn es wirklich so ist, dass die ARGE nichts davon weiß, dass Ihre Bekannte Vollzeit dort arbeitet, sollten Sie dies schnellstmöglich bei der zuständigen ARGE mitteilen. Sie begehen ansonsten eine Ordnungswidrigkeit und machen sich strafbar!

Gruß

Hallo!

Also zunächst rate ich Deiner Freundin, die wahren Einkünfte bei der ARGE umgehend zu melden. Dazu ist sie verpflichtet (§ 60 SGB I).

Allein die Tatsache, dass der ARGE Sachverhalte vorenthalten worden sind, die für die Gewährung der Leistung, die Deine Freundin erhält (wohl ALG II), erheblich sind, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Hat sie der ARGE ihre wahren Einnahmen absichtlich verschwiegen, um mehr Leistungen zu erhalten, könnte zudem der Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB erfüllt sein! Das würde dann, neben der Ordnungswidrigkeit, ein Strafverfahren nach sich ziehen. Bei Straftaten muss der Vorsatz gegeben sein. Deiner Schilderung nach würde ich sagen, dass Vorsatz vorliegt. Zumindest scheint sie sich im Klaren darüber zu sein, dass das nicht rechtens ist und sie die ARGE betrügt.

Ob die ARGE das irgendwann merkt, kann ich nicht sagen. Ich kann nur raten, es nicht darauf ankommen zu lassen und die Karten bei der ARGE auf den Tisch zu legen. Deine Freundin muss damit rechnen, die überzahlten Leistungen an die ARGE zurück zu zahlen.

Gruß!

Sie wird es zurückzahlen müssen, wenn sie nicht kann UND auch noch in Privatinsolvenz Auflage hat, ist sie straffällig und geht in den Knast; das Kind kommt dann evtl. in eine Pflegefamilie… Sie ist verpflichtet, Änderungen mitzuteilen. Ich finde dieses Verhalten bedauernswert und auch erbärmlich. Ich gehe, wie viele andere auch, täglich hart arbeiten um Schwarzarbeiter durch ArGe zu finanzieren. Den Knast finanziere ich dann auch, warum; für „deine Bekannte“ ist es freies Wohnen mit warmen Mahlzeiten (auch nicht schlecht?!); wieder auf Kosten der Steuerzahler, weil sie sich in erster Linie asozial verhält.
Mal ehrlich: WO soll das hinführen? Was für ein bescheidenes Erbe treten unsere Kinder an, wenn man ihnen solche Kriminalität vorlebt?

Gruss,
Andi

Hallo Maria Haus

wenn alles gut geht, merkt die ARGE nichts davon. Ansonsten ist es, wäre es Betrug und sie würde wahrscheinlich eine Strafanzeige bekommen und müßte natpürlich die zuviel erhaltenen Leistungen zurückzahlne. Wenn sie das dann kann und tut, sehe ich ihre Privatinsolvenz nicht gefährdet.

Schulden machen ist nicht grundsätzlich verboten, in der Situation der Privatinsolvenz - wenn man denn von einem Gräubiger Geld (Schulden) oder Darlehen gewährt bekommt - so lange man die Schulden, entsprechend evtl. getroffener Vereinbarungen, zurückzahlt. Erst wenn man das nicht tut und sich dann auf die bestehende Privatinslvenz berufen will, hat man den Tatbestand des Betruges erfüllt.

Also am besten entweder ehrlich sein oder beten, daß niemand etwas merkt oder petzt.

mfg

Johann Schwenk

Das merkt die ARGE ganz schnell, über die Anmeldung bei der Sozialversicherung.
Sofort meden: es ist eine Straftat weil Sozialleistungsbetrug. Und das zuviel bezogene Arbeitslosengeld II muss sie sowieso zurückzahlen

Sry- aber darauf möchte ich nicht antworten.