ARGE Dahrlehen für Auto

Hi.

Herr X ist hartz4 Empfänger, und geht mit seinem SB die Vereinbarung ein(Eingliederungsvereinbarung) das die ARGE ihm ein Dahrlehen für ein Auto zahlt, wenn er einen etwas weiter entfernten Job findet und es die Umstände erfordern. kurz darauf wird Herrn X ein neuer SB zugewiesen, der sagt, das die ARGE kein Geld übrig habe, um jedem ein Dahrlehen für ein Auto zu geben, und das es nicht das Problem der ARGE sei, wie Herr X zur arbeit käme, es gäbe schließlich öffentliche Verkehrsmittel.
An und für sich ist das ja richtig, doch daraufhin schickt der SB Herrn X ein Stellenangebot als Barkeeper zu, bei dem er von 16 bis 2 Uhr arbeiten muss. Zwischen Arbeitsstätte und Zuhause liegen etwa 20 Km und es gibt nur eine direkte Busverbindung und auch nur bis 19 Uhr.

Muss die ARGE Herrn X ein Dahrlehen geben? und gibts da ein Gesetz dazu???

Danke schon mal

Hallo

Muss die ARGE Herrn X ein Dahrlehen geben? und gibts da ein Gesetz dazu???

Das muss sie sicher nicht, und dazu gibt es bestimmt auch kein Gesetz. Höchstens, dass sie es kann.

Allerdings gibt es ein Gesetz dazu, dass eine Arbeit zumutbar sein muss, und das ist sie sicher nicht, wenn man dann um 2 Uhr nachts 20 km zu Fuß nach Hause laufen soll.

Da aber andererseits die Arge die Aufgabe hat, die Arbeitslosen nach Möglichkeit zu vermitteln, wäre es durchaus im Sinne des Gesetzgebers, wenn man sich von seiten der Arge eine Möglichkeit für Herrn X überlegen würde, wie er solche Wege zurückzulegen könnte, und dies dann auch irgendwie unterstützen würde.

Wenn sie dies nicht tut, dann muss Herr X wohl leider den Job ablehnen.

Viele Grüße

Hallo,

Allerdings gibt es ein Gesetz dazu, dass eine Arbeit zumutbar
sein muss, und das ist sie sicher nicht, wenn man dann um 2
Uhr nachts 20 km zu Fuß nach Hause laufen soll.

ich kenne noch andere Fortbewegungsmöglichkeiten als zu Fuß und mit dem Auto.

Ich bin als Jugendlicher jeden Tag 20 Km mit dem Moped zur Ausbildungsstelle gefahren. Andere fahren solche Strecken täglich mit dem Fahrrad - freiwillig um in Form zu bleiben.

Das scheint heute als unzumutbar zu gelten. Ich sehe das nicht so.

Gruß

S.J.

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Wenn Herr X Arbeitswillig ist dann sollte er sich keines falls auf ein Darlehn einlassen (was ist mit Rückzahlung bei Kündigung)sondern eine einmalige Beihilfe (und sonst nichts)beantragen.
Eine Zusatzvereinbarung kann ja getroffen werden,wenn Herr X selbst kündigt ,das dann eine Rückzahlung fällig wird.

hallo

Ich bin als Jugendlicher jeden Tag 20 Km mit dem Moped zur
Ausbildungsstelle gefahren. Andere fahren solche Strecken
täglich mit dem Fahrrad - freiwillig um in Form zu bleiben.

Das scheint heute als unzumutbar zu gelten. Ich sehe das nicht
so.

das ist ja auch dein gutes Recht, du gehörst aber da zu einer Minderheit:wink: und die hat es nicht geschafft, dies in den Zumutbarkeitsregeln unterzubringen

Gruß

ebenso

S.J.

Wallflower

Ja aber das hängt wohl auch ab, wer, wo, wann?

Also angenommen weiblich um 2 Uhr früh in Berlin aus einem Barviertel quer durch die Stadt unzumutbar.

Ich männl./weibl ab 20 Uhr ohne Radweg an einer Bundestraße,.neee unzumutbar,…

Ich männlich/weiblich um 20 Uhr in einer Kleinstadt am Radweg null Problemo.

Vorgabe war um 2 Uhr früh und aus einer Bar spricht eher für Großstadt, eher unzumutbar selbst für Deine Generation…

Wenn der Job gut ist und AN kann würde ich nach einem Umzug fragen, vielleicht geht da was.
mfg

Tagsüber Moped oder mitten in der Nacht Fahrrad
Hallo

Ich männl./weibl ab 20 Uhr ohne Radweg an einer Bundestraße,.neee unzumutbar,…

Das ist an manchen Straßen sogar mit Radweg unzumutbar (in der dunklen Jahreszeit). Teilweise sieht man einfach nichts, weil man von den entgegenkommenden Autos ständig geblendet wird.

Es war die Rede von: jeden Tag mit dem Moped 20 km fahren. Das ist wohl ein wenig was anderes als: mitten in der Nacht mit dem Fahrrad fahren.

Viele Grüße