ARGE fordert Unterhalt für Noch-Ehemann von mir

Guten Abend,

Ich habe vor kurzem die Scheidung eingereicht, mein Mann hat seit 09/2012 eine eigene Wohnung. Seit April 2012 habe ich alle Kosten alleine getragen, und das war nicht wenig (rd. 7.500 € ohne Lebensmittel). Er war seit 2007 krank, Nacken-OP, Reha, Umschulung usw. Nach Ende der Umschulg. hatte er keine eigenen Bezüge mehr. Mit den Bewerbungen hat er es nicht wirklich ernst genommen. Ich hatte letztendlich kein Interesse mehr an dieser Ehe. Bin selber 50% schwerbehinder (Hüft-OP) und fahre regelmäßig zur Arbeit, Fahrzeit 1 Strecke ca. 1 Stunde. Wir wollen uns einvernehmlich scheiden lassen, gegenseitiger Unterhaltsverzicht: unterschrieben 2006 im Jahr der Eheschließung.

Er bekommt nun ALG II und bemüht sich nicht um Arbeit. Die ARGE ist nun an mich wegen Unterhaltsansprüchen an mich herangetreten. Ich bezahle gemeinsame Darlehen ab usw. Er betont immer wieder, dass er von mir keinen UH haben will, scheinbar versteht er die Situation nicht. Mich nervt das alles ungemein. Ich kenne mich eigentlich sehr gut mit Finanzen, aus aber diese Angelegenheit macht mich krank im Kopf. Herzlichen Dank für eventuelle Tipps/Anworten.

Herzliche Grüße, Martina

Hallo

Unterhaltsansprüche sind vorrangig vor dem Bezug von ALG2. Dass das Jobcenter auf mögliche vorrangige Ansprüche prüft , ist normal und auch so vorgesehen.

Die ARGE ist nun an mich wegen Unterhaltsansprüchen an mich herangetreten. Wir wollen uns einvernehmlich scheiden lassen, gegenseitiger Unterhaltsverzicht unterschrieben 2006 im Jahr der Eheschließung.

Die Frage, ob die Verzichtserklärung vom Jobcenter anzuerkennen ist (und auch alles Andere… ggf. Höhe des UH-Anspruchs usw. ) sollte man, da nun Sozialleistungen ins Spiel kommen, am besten anwaltlich abklären lassen, würde ich raten.

LG

Hallo,

ich würde an deiner Stelle zum Anwalt für Familienrecht gehen, wenn ich ihr eine Vereinbarung wg. Unterhalt habt, dann kann der Anwalt ein Schreiben aufsetzen, was die Arge hinnehmen muß. Mit freundlichen Grüßen.

Also, was du an Lebensmittel einkaufst, das interessiert kein Gericht und auch keine ARGE.

Das einzige was interessiert ist, dass dein Selbstbehalt nicht unterschritten ist.

Und deine Unterhaltsvereinbarungen mit deinem Mann interessieren die ARGE auch nicht. Unser Staat bezahlt nichts mehr ohne Rückforderung.

Dein Selbstbehalt wird irgendwo zwischen 800 und 1150,-Euro liegen. Was drüber ist, kannst du benutzen um Zinsen für gemeinsame Schulden zu bezahlen. Und wenn dann noch etwas über deinem Eigenbehalt da ist, dann wird sich das die ARGE holen.

Diese Aussage ist aber nur dann gültig, wenn keine unterhaltspflichtige Kinder im Spiel sind. Mit Kinder erhöht sich dein Eigenbehalt.

Schau im Internet Pfändungsfreigrenze und Düsseldorfer Tabelle.

Tip von mir : Versuch Ratenzahlungen mit der ARGE zu vereinbaren und mit deiner Bank,…kleinere Tilgungsanteile bei deinen Kreditrückzahlungen.

Aber um richtig zu antworten müssten alle Daten auf den Tisch. Hier fehlen viel zu viele Fakten, wie :

Einkommen, Kredite, gemeinsame Kredite oder deine Kredite, Kinder, Haus mit Wohnvorteil…wird als weiteres Einkommen gerechnet.

Erst wenn das alles bekannt ist, kann man die Situation grob abschätzen. Entscheiden wird letztlich nur ein Richter.

Noch ein Tip : Schließ ne Rechtschutzversicherung ab, die Ehe, Scheidung und Unterhalt deckt…ARAG

Hallo, herzlichen Dank für alle Antworten.

Meine Anwältin hat bereits alle Unterlagen. Die RS-Versicherung greift nicht (Kommentar Rentner53), schon ärgerlich. Ich weiß, dass die Arge den Unterhaltsverzicht nicht akzeptiert.

Habe mir heute alle Sachen im I-Net wegen Unterhalt angesehen, Sachsen hat eigene Bestimmungen.

Trotzdem nervt das alles ungemein, begleitet mich von früh bis spät, sorry. Ich bekomme den Kopf nicht mehr frei. Er ist doch arbeitsfähig, meine Güte nochmal!

MfG

danke sehr für die antwort, mein nettoeinkommen ist im durchschnitt 2.000 €, fahrt zur arbeit eine strecke 35 km, rs-versichereung greift nicht, leider, rate gemeinsames darlehen monatlich 300 €, ich betone: noch steuerklasse III ! gemeinsame kinder: nein, kindesunterhaltszahlungen für beide partner: nein, steuerklasse ändere ich noch diesen monat in I, darlehen pkw-bank 160 € mtl. für meinen pkw, ich zahle noch 250 € mtl. an die SAB für die ehemalige immobilie aus der vorherigen scheidung… alles mist…

liebe grüße

Hi !
Also ich bin kein Anwalt, antworte nur auf der Basis meiner Erfahrungen, aber ich könnte mir folgendes vorstellen :
2000,- Euro Steuerklasse 3
1700,- Euro Steuerklsse 1 (geschätzt)
abzüglich Fahrtaufwendungen zur Arbeit bei einem wohlgesonnen Richter,…:smile:…250,-Euro
1450,- Euro Rest
abzüglich der Zinsen für das gemeinsame Darlehn ca. 150,- Euro
ergibt 1300,-Rest - Zinsen SAB (nehme an, das ist ne Bank)ca.125,-Euro
ergibt 1175,-Euro minus die Zinsen aus der vorherigen Immobilie,…vielleicht 80,- Euro
ergibt einen Restbetrag von 1050,- Euro.

Dein Pfändfreier Betrag wird drüber liegen,…also ist nichts zu pfänden. Deinen Unterhaltsfreibetrag von etwa 1150,- Euro hast du auch nicht erreicht, also behaupte ich jetzt einfach mal , man kommt an dein Geld nicht ran. Aber du wirst Stress mit der ARGE bekommen und ohne Anwalt bekommst du das vermutlich nicht geregelt. Die werden dich nicht in Ruhe lassen , weil du zuwenig Fachwissen hast und sie mit deiner Angst arbeiten werden.

Und die ARAG bietet einen Rechtschutz mit Scheidung und Unterhalt,…u.s.w. an. Aber 1 Jahr Vorlaufzeit.

Dein Leben wird sich , wenn du keinen Besitz hast , auf 1150,- im Monat einpendeln. Das bleibt dir um Miete zu zahlen und davon zu leben. Deine Situation wird sich erst dann wieder ändern, wenn deine Kredite bezahlt sind und dein Mann in Arbeit ist.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Hallo zurück,

ganz herzlichen Dank, das ist scon mal eine „Hausnummer“ für mich.

Es nervt nur ungemein, dass jemand nicht arbeiten gehen will oder muss. Ich kann das nicht akzeptieren, kann man denn da garnichts machen??

Grüße zurück

Doch,…kann mann,…sag dir aber nicht wie…:smile:

Habe mir sagen lassen,…bei manchen würde es helfen. Aber wenn du geschieden bist und mal 2 Jahre vorbei sind, wird ein möglicher Unterhaltsanspruch immer kleiner. Möglicherweise wird man dich 2 Jahre nach der Scheidung nicht mehr beanspruchen und dieses Thema wird erledigt sein.

Aber ansonsten kann ich dir nur raten,…zuerst mal eine Nulllinie suchen und alle Kosten zuerst mal soweit es geht nach unten zu reduzieren. Das ist etwas, das Frauen besonders schwer fällt.

Aber der Weg in neue geregelte Verhältnisse geht nur über die 0 Linie. Autoversicherung überprüfen,…direktline.de war für mich die absolut günstigste. Telefonanbieter evtl. überprüfen. Die Leistungen sind bei allen schlecht, nur bei den einen kostet es dich 20 Euro und bei den anderen 45 Euro im Monat.
Aldi ist bei 250 Euro Lebensmittel 50 Euro billiger als Globus oder REWE.

Lach,…du siehst,…ich kenn mich aus.

Du schaffst das. Musst nur die Nerven behalten,…und noch ein TIP,…Richte dir auf der Bank ein P Konto ein,…das bleibt bis zu deinem Eigenbehalt Pfändungsunberührt. Nicht dass du mal auf deine Bank Geld holen gehen willst und die ARGE hat dir deine 1150 Euro mal gepfändet. Dann hast du nur Stress und Lauferei und an dein Geld kommst du nicht mehr dran. Dann hast du in dem Monat kein Geld mehr zum leben. ALSO,…schnellstens dein Girokonto auf P-Konto umstellen lassen.

Gruß

Hallo Martina,

Zunächst verstehe ich nicht weshlab ich angeschrieben wurde, da ich kein Experte bei HArtz 4 bin, ich interessiere mich nur für dieses Thema.

Ich empfehle dir dich direkt in einem ALG II oder Hartz 4 Forum zu informieren, da gibt es viele, und man findet diese ziemlich shcnell per Google:

http://www.gegen-hartz.de/

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://hartz.info/

http://www.hartz4-forum.de/

Dort solltest du ganz schnell Hilfe und Antworten finden können.

MfG

Halloo Martina,
ic weiss nicht, ob ich wirklich weiterhelfen kann. Moeglicherweise geht eine envernehmliche Blitzscheidung. Dafuer muss allerdings ein Anwalt mal befragt werden. Am besten jemand , der sich mit Harz4 und Scheidunsrecht auskennt. Ich kann nur dazu raten, sich mit der Partei der Linken in Verbindung zu setzen, da die ganz gut Bescheid wissen. Zunaechst einmal wuerde ich fristgerecht aber immer am Ende der Frist der Arge schreiben und per Einschreiben! Ich wuerde darum bitten darzulegen auf Grund welcher rechtlicher Grundlage sie Unterhalt wollen. Zunaechst einmal ist es offensichtlich, denn Ehepartner, solange die Scheidung nicht rechtskraeftig ist, sind gegenseitig Unterhaltsverpflichtet. Wewnn Sie freiwillig Kosten, die gemeinsam haetten getragen werden muessen alleine getragen haben, so ist das Ihre eigene Veranytwortung. Zwar nett gemeint, aber Sie haben sich damit selbst geschadet.
Ich wuerde also zusehen, dass ich geschieden werden und gehen Sie dorthin in Begleitung einer Person der Linken. Diese koennen hnen sicher auch Rechtsanwaelte nennen, die Sie fuer wenig Geld beraten. Ich bin nicht iinformiert, wann Sie sich fruehestens scheiden lassen koennen. Bis dahin wird die Arge versuchen, den unterhalt von Ihnen zu bekommen. Vielleicht hilft es, wenn SIe sich mit Ihrem Nochehemann mal zusammen setzen?
Merkwuerdig ist, dass er sich einvernehmlich scheiden lassen will, gleichzeitig aber zulaesst, dass Sie in diese Situation kommen, dass sie den Unterhalt zahlen sollen. Am besten ist, Sie versuchen immer wieder neue Abgabetermine zu bekommen, liefern Unterlagen nur teilweise und wenig sortiert ab (Immer nur Kopien!)Originale auf Anfrage. Bei vorgeschlagenen Terminen, sagen Sie, dass sie da nicht koennen (Arzt, Urlaub…) und schieben die FRisten immer weider so hinaus. So koennte dann auch ein Jahr ins Land gehen und Sie sind geschieden und raus aus der Verpflichtung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen und wuensche Ihnen viel Glueck und Geduld. Machen Sie einen persoenlichen Termin und tsellen Sie FRagen, spielen Sie Opfer wegen der 50 % Schwerbehinderung usw…

Mit freundlichen Gruessen,
Arak