Arge fordert unterhaltsnachzahlung

hallo ich habe vor einem halben jahr bescheid bekommen das ich für ein kind die vaterschaft anerkennen soll.habe dies abgelehnt und seit dem nichts mehr gehört.gestern kam ein brief von der arge das ich für das kind und die mutter unterhalt nachzahlen soll.nebenbei bemerkt das kind ist jetzt ein jahr alt.wie kann das sein,habe weder vaterschaft anerkannt noch einen vaterschaftstest gemacht.

Hallo,

bist Du denn der Vater?

Wenn Du das abstreitest, dann schreib der ARGE, dass Du NICHT der Vater bist und deshalb selbstredend keinen Unterhalt zahlst - weder für Mutter noch für das Kind. Dann kommt wahrscheinlich eine Vaterschaftsklage auf Dich zu.

Allerdings wundert es mich, dass die ARGE diesen Unterhalt fordert, normalerweise ist das Sache des Jugendamtes (Unterhaltsvorschusskasse)

Viele Grüße und guten Rutsch

Heiko

Danke schonmal für die antwort,ich habe berechtigte zweifel das ich der vater bin.habe auch erst vom jugendamt von der möglichenvaterschaft erfahren und habe auch drauf gewartet das ich vom jugendamt zum vaterschaftstest etc eingeladen werde,aber es kam ein halbes jahr gar nix,bin schon davon ausgegangen das es sich erledigt hat,bis jetzt das schreiben von der arge kam.
weiß nich was ich jetzt tun soll.

muß dabei sagen das die mutter wohl hartz4 empfängerin ist,vielleicht deswegen.
Viele grüße zurück und natürlich auch einen guten rutsch:smile:

Naja, die Mutter gibt Dich eben überall als den Vater an. Es ist egal, ob du die Vaterschaft anerkennst oder nicht. Somit bist Du sowohl gegenüber der Mutter (Versorungsunterhalt) als auch dem Kind (Kindesunterhalt) unterhaltspflichtig. Die Hauptfrage ist wohl, ob Du der Vater bist oder nicht. Wenn Du nicht der Vater bist, würde ich das mal bei der ARGE durchgeben und nicht zahlen. Vermutlich würden sie Ihre Forderungen vor Gericht durchsetzen müssen.
Wie das Gericht entscheidet, ist wohl ungewiss. Das wird wohl auf einen Vaterschaftstest hinauslaufen. Ich würde mir auf jeden Fall professionellen Rat bei einem guten Fachanwalt für Familienrecht suchen, wenn das Ganze juristisch wird.

Ich finde es zwar merkwürdig, aber es kann schon sein, dass die ARGE den vermeintlichen Vater in Regress nimmt, bzw. es versucht.

Also, auf jeden Fall das Schreiben der ARGE beantworten, nicht ignorieren.

Schreibe denen (Fax oder Einschreiben), dass Du nicht der festgestellte Vater bist und die Vaterschaft nicht anerkannt hast, deshalb sind die Unterhaltsforderungen nicht berechtigt. Dann müssen die wieder was unternehmen.

Die Mutter hat dich als Vater angegeben!!! Du hättest dich gleich darum kümmern müssen.Jetzt ist es an dir das Gegenteil zu beweisen.Wenn du dir sicher bist das du nicht der vater bist,nehme dir einen Anwalt.Da der Test 1000€ kostet.Normaler weise hättest du aber eine schriftliche Aufforderung bekommen ob du mit dem Namen einverstanden bist.

was um alles in der Welt hat die Arge damit zu tun, haben die nichts besseres was sie machen können?
Bekommen Sie Arbeitslosengeld? Selbst dann haben die absolut nichts damit zu schaffen. Wie Sie schon sagen, ohne Vaterschaftstest und Sie haben die Vaterschaft nicht anerkannt ,kann keiner Untehalt verlangen. Wenn macht das eh das Gericht, oder das Jugendamt. Nur die können auch nichts ohne Gerichtsbeschluss machen. Es war wohl wieder ein Montag und die Beamten mussten den Kalender von Freitag auf Montag umstellen, dann sind die völlig überfordert und wissen nicht immer, was sie da so alles machen. Der Montag kommt bei denen übrigens häufiger in der Woche vor. Warten Sie ab, oder wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen teilen Sie denen mit das Sie kein Kind haben. Die sind in der Lage und überweisen sonst Ihr Geld und Sie müssen sehen, dass Sie deren Fehler wieder ausbügeln.
Gruss
Agnes

in dem moment wird der mutter geglaubt, das du der vater bist. du mußt für sie und das kind bis zum 3. lebensjahr für das kind der mutter unterhalt zahlen da sie ja wegen „deinem“ kind zu hause bleiben muß. erkundige dich am besten bei einem anwalt oder erneut beim jugendamt.

trotzdem einen gesundes neues jahr

gruß yvi

Das geht ganz einfach, die Mutter hat die einfach angegeben. Das Amt schreibt dich an und fordert, ohne Grundlage. Ist leider so in Deutschland

Du kannst aber entspannt bleiben und verweigerst die Zahlung, da keine Vaterschaft vorliegt bzw. du nicht der rechtmaessige Vater des Kindes bist.

Wenn die Mutter Geld will, muss sie einen Vaterschaftstest durchfuehren lassen, um die Vaterschaft nach in § 1592 festzustellen.

Wenn du dir relativ sicher bist, dass du nicht der Vater bist, veerweigere alle Schreiben dieser Art mit der Begruendung von oben.

Gruss

Hallo,

ich kenne mich da leider nicht mit aus! Am besten lass dich von einem Anwalt beraten!

LG

Mach den Test und zahle, wenn du der Vater bist. Es gehören 2 dazu. wenn du es nicht bist ist ja gut. wenn du es bist, GLAUB MIR gibt es nichts schöneres als ein Kind zu haben. Mach was draus und stänker nicht rum. Warum seht ihr den Segen von neuem Leben nicht, den ihr GEZEUGT habt???
Gruß, Andi

Hallo Mark, wenn du wirklich nicht der Erzeuger bist, ist der Anspruch unhaltbar. Ich glaube, du musst dem Amt dann nur mitteilen, dass du nicht der Vater bist und die Mutter des Kindes Dich zu Unrecht angiebt.
Lg Nina

Hallo,

die Frau hat Sie angegeben und mehr intressiert der Arge nicht.

Bitte ein Einschreibebrief sofort fertig machen, indem sie zu verstehen geben, das Sie die Vaterschaft nicht anerkannt haben.

Desweiter suchen sie einen Rechtsanwalt auf.

So ist unser Staat, Frauen lassen sich schwängern und die Männer müssen dafür blechen, weil sie ja nicht arbeiten gehen können(nicht wollen).

Mfg

Angela06

Hallo Marc,

welche Gründe hast du für die Ablehnung einer Vaterschaftsanerkennung? Bist du ganz sicher, oder willst du dich auf diese Weise nur vor den zu erwartenden Unterhaltsforderungen drücken?

Es ist doch zu vermuten, dass die Kindesmutter nach Geburt des Kindes deinen Namen als „Erzeuger“ beim Standesamt angegeben hat, sonst hätte man dich nicht schriftlich aufgefordert.

Ich würde das betreffende Schreiben zur Hand nehmen und sorgfältig lesen, ganz besonders die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung. Vielleicht war dies nicht eine Aufforderung zur Vaterschaftsanerkennung, sondern die Mitteilung darüber, dass du als leiblicher Vater des Kindes benannt wurdest.

Wenn die Kindesmutter weiterhin behauptet du seist der Vater des Kindes, wirst du über ein offizielles Verfahren incl. Vaterschaftstest den Gegenbeweis führen müssen.

Es ist nicht unüblich, dass die ARGE für die als Unterhaltsvorschuss gezahlten Beträge Regress bei der Person versucht zu nehmen, die im Antrag der Kindesmutter als Vater (also Unterhaltspflichtiger) benannt wurde.

Über die ARGE kannst du leider nichts erreichen, musst aber auf jeden Fall Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einlegen, wenn du tatsächlich nicht der Vater sein solltest.

Gehe nicht leichtfertig mit der Sache um, da es sonst sehr kostspielig werden kann.

Gruß aus Hamburg

Steve-HH

Hallo,

hallo ich habe vor einem halben jahr bescheid bekommen das ich
für ein kind die vaterschaft anerkennen soll.habe dies
abgelehnt und seit dem nichts mehr gehört.

Wurde die Ablehnung schriftlich gemacht, oder wurde auf den Bescheid mit „Stillschweigen“ geantwortet?

Wenn nur einfach nicht geantwortet wurde oder die Antwort nicht nachweisbar ist, kann es passieren, dass der Bescheid rechtskräftig geworden ist.

gestern kam ein
brief von der arge das ich für das kind und die mutter
unterhalt nachzahlen soll.nebenbei bemerkt das kind ist jetzt
ein jahr alt.wie kann das sein,habe weder vaterschaft
anerkannt noch einen vaterschaftstest gemacht.

Mich wundert eben, dass Du nicht zu einem Vaterschaftstest aufgefordert wurdest (evtl. sogar per Gericht dazu verurteilt), nachdem Du schriftlich des Ansinnens, dass Du der Vater bist, widersprochen hast.

Gruß

Ich würde zum Jugendamt gehen und da nach fragen warum soll man Unterhalt zahlen für ein Kind wo man nicht weiß ob es das eigene ist. Ansonsten bleibt leider nur der Weg zum Anwalt