Wenn jemand Arbeitslosengeld bezieht und einem Bekannten Geld geliehen hat und dieser nun monatlich das Geld zurückzahlt, wird dann demjenigen vom Arbeitslosengeld etwas abgezogen?
Wenn jemand Arbeitslosengeld bezieht und einem Bekannten Geld
geliehen hat und dieser nun monatlich das Geld zurückzahlt,
wird dann demjenigen vom Arbeitslosengeld etwas abgezogen?
Ja, die Raten werden bei der Berechnung berücksichtigt.
Gruß,
LeoLo
Vorausgesetzt, es läuft über Bankverbindungen. Wenn es bar gemacht wird, gibt es auch keinen Nachweis.
Auf der anderen Seite kommt es auch drauf an, wie hoch die Raten sind.
100€ einkünfte aus nicht selbständigem Arbeistverhältnis sind Anrechnungsfrei - was darüber hinaus geht, wird anteilig berechnet.
So zumindest die Gesetzgrundlage (vergleich 400€ Job)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
@ MOD - Liza
Hallo Liza (MOD)
Anleitung zum Sozialversicherungsbetrug geben wir hier doch nicht, oder?
Vorausgesetzt, es läuft über Bankverbindungen. Wenn es bar
gemacht wird, gibt es auch keinen Nachweis.
Gruß,
LeoLo