Mit dem Jobcenter ist vereinbart, dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird. Dies ist scheinbar im Okt. nicht geschehen, es kam von der Wohnungsgenossenschaft eine Mahnung. Eine Sperre liegt nicht vor, da die normale Rl. überwiesen wurde. Jetzt die Frage, bin ich in der Haftung, obwohl die Arge sich schriftlich verpflichtet hat die Miete zu überweisen
Wennd Du keine Sperrzeit bekommen hast, wesewegn letztlich auch die Miete iegendwann nicht mehr gezahlt wird, ist doch alles kein Problem!
Der Vermieter kann dir nur drohen. Rauswerfen kann er dich erst, wenn die 3. Miete nicht überwiesen wurde. Also alles ganz locker angehen, mit dem Vermieterschreiben zum Jobcenter marschieren, sich mit etwas Wartezeit in den Notdienst einbuchen oder einen anderen Termin beim Leistungtsachbearbeiter geben lassen und die dann fragen was da los ist! Oftmals ist es ein Buchungsfehler vom Amt, falls du nicht gerade frisch umgezogen bist.
Manchmal machen die auch sowas um zu gucken, ob du eigentlich noch in Deutschland bist, oder deine Wohnung untervermeitet hast und vonm den Mieteinahmen nett im Ausland lebst…
Übrigens, die ARGE (Arbeitsgemeinschaft aus Kommune und Bundesarbeitsverwaltung) gibt es nicht mehr! Es heißt schon seit dem 01.11.2011 nur noch „Jobcenter“.
danke für die schnelle antwort,
Das die Arge nicht mehr so heist iss mir bekannt, hat sich nur so eingeprägt. *lol
eingezogen sind wir am 01.09. mit Genehmigung, da ein wichtiger Grund vorlag. Die Miete 09. und die Kaution liefen reibungslos. Nur eben im Monat 10. nicht. Meine Frau bekommt schon die Panik, denn noch einen Umzug verkraften wir nicht mehr gesundheitlich. Wir versuchen trotz meiner schlechten Gesundheit unsere Bedürftigkeit zu verringern, haben uns daher vor einem Jahr selbständig gemacht als GbR. Seit dem nur noch Theater mit dem Jobcenter.
Wenn der Mietvertrag mit ihnen geschlossen wurde,sind sie im der Haftung dem Vermieter gegenüber.
und das Jobcenter baut Mist und ist fein raus. . Klasse Gerechtigkeit. Ich werde als erstes das Einverständnis widerrufen, dass die Miete direkt an den Vermieter geht. Dann überweise ich lieber selber und weiss, dass die Zahlung raus ist.
Wenn der Mietvertrag mit ihnen geschlossen wurde,sind sie im
der Haftung dem Vermieter gegenüber.
"Bei Selbständigen muss die Monatsbilanz regelmäßig eingereicht werden. Und 1-2 Monate später wird der Gewinn dann erst mit dem fehlenden Bedarf verrechnet. Ist leider so.
Vielleicht habt ihr in dem Monat mehr Gewinn gemacht als ihr Bedarf hattet ? Dann würde die Miete natürlich (2 MOnate später) nicht mehr bezahlt werden (müssen)…
Es ist in der Tat sehr anstrengend um den Bedarf herum zu verdienen… dann zahlen die vom JC mal mehr, mal wenig, mal nix… und hassen euch wegen der Rechnerei .
Kann denn deine Frau nicht für Euch sozialversicherungspflichtig arbeiten gehen !?
Also am besten vom JC unabhängig machen! Und wenn das partout nicht geht, dann die Anschaffungen am besten so tätigen, dass ihr mit den Gewinnen immer in Höhe des Mietanteils unter dem Bedarf liegt.
Aber jetzt erstmal Ruhe bewahren, es wird sich alles regeln lassen!
Hallo
Das weiß ich leider auch nicht (
Gruß Helena
Hallo,
hast du beim Jobcenter mal nachgefragt warum die Miete nicht überwiesen wurde?
Der Wohnungsgenossenschaft würde ich mitteilen, dass die Miete direkt vom JC aus an sie überwiesen wird und du nicht dafür verantwortlich bist, wenn die es nicht gemacht haben. Ich würde denen sagen, dass du mit dem JC sprechen wirst und versuchst das zu klären und sie bitten möglichst von einer weiteren Mahnung erstmal abzusehen.
Alle gesetzlichen Vorgaben findest du hier:
http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Danke schön, das hat mir sehr geholfen, werde morgen erstmal die Genossenschaft anrufen und versuchen, die ruhig zu stellen, danach direkt anruf beim Jobcenter, fragen, was da schief gelaufen ist.
Nochmals vielen Dank und noch einen schönen Sonntag
Hallo, ich würde die Mahnung der Arge zur weiteren Bearbeitung übergeben und die Wohnungsgenossenschaft davon informieren.
Eklis64
JA, Sie sind grundsätzlich in der Haftung, da der Mietvertrag zwischen Ihnen und der Genossenschaft geschlossen wurde. ABER: Da hier das jobcenter offensichtlich einen Versäumnisfehler begangen hat, können Sie das jobcenter Ihrerseits in Haftung nehmen, d.h. falls Ihnen Mahngebühren etc. auferlegt werden, können Sie diese an das jobcenter weiterleiten. Angenommen das passiert öfter und der Vermieter kündigt Ihnen wegen ständig unpünktl. Mietzahlung, müsste Ihnen sogar eine gleichwertige Ersatzwohnung vom jobcenter gestellt werden inkl. Umzugskosten und eines finanziellen Ausgleichs der Unannehmlichkeiten.
Ich vermute jedoch, daß es sich hier um einen einmaliges Versäumnis handelt, wo Menschen arbeiten, passieren halt Fehler.- Gruß, Achim
Guten morgen,
es hat sich alles aufgeklärt, Das JC hat die Miete auf das Kautionskonto überwiesen. Mache gleich eine Mail fertig und schreibe denen die richtigen Kontodaten.
Vielen Dank an alle die uns mit guten Ratschlägen geholfen haben.
Hallo,
bin eben erst ins Netz gegangen u. habe Ihre Nachricht gesehen. Werde mich morgen schlau machen u. Ihnen antworten. Noch eine Frage: wurde in der Zeit vorher die Miete vom JC an den Vermieter überwiesen? Und haben Sie eine schriftliche Vereinbarung diesbezüglich mit dem Jobcenter getroffen?
Kurze Antwort wäre nett
Tschau medealuna
Hallo
Eine Sperre liegt nicht vor, da die normale Rl. überwiesen wurde
Die dürfte auch nicht ohne vorherige Mitteilung und Anhörung erfolgen. - Mietrecht ist jetzt leider nicht so ganz meine Baustelle ich würde aber mal vermuten, da das Mietvertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter besteht (und nicht zwischen Vermieter und Jobcenter) , liegt die grundsätzliche Pflicht zur vereinbarten Mietzahlung weiterhin beim Mieter. Käme aber wohl auch auf den genauen Wortlaut der Vereinbarung mit dem JC an. - Aber wie gesagt - Mietrecht ist nicht so ganz „mein“ Wissensbereich.
Allerdings steht das Jobcenter in der Leistungspflicht: http://hartz.info/index.php?topic=10.0 (siehe u.a. Punkt Schadenersatz, Verzugszinsen).
Ich würde beim Jobcenter nachhaken, ggf. parallel auch nachweislich (!) schriftlich, und erstmal das Warum abklären. Manchmal liegt’s schon an so „Kleinigkeiten“ wie einer verschusselten Vermieter-Kontonummer…
Ansonsten bei Problemen: Beratungshilfeschein vom Amtsgericht und damit zum Sozialrechtsanwalt; die Beratung kostet mit dem Schein max. 10 Euro Eigenbeitrag.
LG
Grundsätzlich sind Sie immer der Ansprechpartner Ihres Vermieters und dieser kann auch nur Sie auffordern die Miete zu zahlen. Sie sollten schnellstmöglich beim Jobcenter nachfragen warum keine Miete überwiesen wurde und dann mit der Wohnungsgenossenschaft den Sachverhalt klären.
Hallo,
leider haben Sie auf meine Rückfragen nicht geantwortet.Sie sind verpflichtet zu überprüfen ob die Miete auf Ihrem Konto eingegangen ist . Wenn nicht mussten Sie davon ausgehen das, das Jobcenter die Miete an den Vermieter überwiesen hat u.das Jobcenter ist dann in der Pflicht.
bey medealuna
Hallo, das Thema hat sich am MOntag quasi von selbst erledigt. Das JC hat die Miete auf das Kautionskonto überwiesen. Jetzt haben die die richtigen Daten und das auch schriftl. bestätigt. Ich hoffe, dass jetzt ab November alles klappt.
Vielen Dank nochmal
Hallo,
das freut mich!!! Viel Glück für die Zukunft.
By medealuna
Sie sind persönlich Vertragspartner des Vermieters und haften für die Mietzahlung!