haus,in dem ich wohne,wurde verkauft-kündigung wegen eigenbedarf-neue wohnung kostet 280.00 kalt-arge sagt,210.00 ist regelsatz-ich kann die wohnung natürlich mieten,kann mir ja keiner verbieten aber dann zahlt die arge kein darlehen für kaution und elektrogeräte-weil die miete 70.00 zu teuer ist,die ich aber sowieso selbst zahlen muss-frage-ist das gesetzmässig rechtens oder vielleicht nur auslegungssache des sachbearbeiters-bin dankber für antworten oder paragraphen-karin
Es gibt einen Regelsatz, der sich je nach Ortschaft nach Miete pro m² richtet und Anzahl der Personen. Elektrogeräte zahlen sie nicht, es sei denn Kühlschrank als Erstausstattung. Bett und Kleiderschrank auch, muss aber preislich erst vereinbart werden. Renovieren wird bezahlt, wenn du günstiges Material vorlegst. Von Kaution habe ich keine Ahnung.
Hallo
die Miet- Angemessenheitskriterien für Wohnungen sind von Kommune zu Kommune teils sehr unterschiedlich. http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Wichtig ist, dass man seine Anträge nachweislich schriftlich stellt und auf schriftliche Bescheide mit Nennung der Rechtsgrundlage besteht.
Falls bei Euch vor Ort die angemessene Kaltmiete für 1 Person tatsächlich maximal 210 € beträgt, dann muss der ALG2- Träger keine Zustimmung zum Umzug erteilen, wenn die die gewünschte Wohnung preislich über diesem Rahmen liegt. (Grundlage ist der § 22 SGB II).
Und ohne diese Zustimmung müssen ggf. auch die Umzugs- und Renovierungskosten nicht übernommen werden (die Kaution würde so oder so nur als Darlehn übernommen werden - und Darlehn werden nur noch gewährt, wenn der Antragsteller das Geld nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann, z.B. auch nicht aus seinem vorhandenen Schonvermögen). Hier könnte man dann höchstens ein Darlehn für die Umzugskosten in eine unangemessene Wohnung beantragen - was das Jobcenter aber nicht gewähren muss.
Schau mal hier rein, allgemein zum Umzug und den Formalitäten : http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Wenn man im Zuständigkeitsbereich desselben Jobcenters bleibt und dort in eine unangemessene Wohnung umzieht, sollte man daran denken, dass das Jobcenter nach einem nicht genehmigten Umzug für die neue Wohnung nur die Kosten zahlen muss, die es vorher für die alte Wohnung gezahlt hat (und dabei wird die vorherige „Warmmiete insgesamt“ zugrundegelegt). D.h. wenn du in der bisherigen Wohnung z.B. nur 190 € kalt bezahlt hast und nun ohne Zustimmung in eine unangemessen teure Wohnung zu 280€ ziehst, muss das Jobcenter dir für die neue Wohnung nicht die „angemessenen“ 210 € plus Nebenkosten bewilligen, sondern max. die Warmmiete deiner alten Wohnung. Insofern kann es unter Umständen sein, dass du sogar noch mehr als „nur“ 70 € Differenz selber aufbringen müsstest. (Ziehst du in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters, gilt die Begrenzung auf die vorherige Miete nicht … siehe verlinkter Ratgeber oben.)
Bei Umzug ohne vorherige Zustimmung muss das Jobcenter auch bei evtl. Nebenkostennachzahlungen im Rahmen der Jahresabrechnung des Vermieters nicht den vollen Betrag übernehmen. Auch evtl. Nachzahlungen für die Jahresabrechnung der alten Wohnung werden nach Umzug ohne Zustimmung i.d.Regel nicht übernommen.-
Insofern sollte man sich gut überlegen, ob man wirklich in eine unangemessene Wohnung zieht. Anzuraten wäre es, seine Wohnungssuche- Bemühungen protokolliert festzuhalten (Daten, Ansprechpartner, Annoncen, Absagen etc.). Wenn zu den vorgegebenen Kriterien des JCs tatsächlich keine angemessene Wohnung zu finden ist, muss der Träger auf vorherigen Antrag ggf. auch die nötigen Maklergebühren übernehmen.
LG
Hallo,
das ist gesetzlich so geregelt. Die Höchstgrenze der Miete wird vor Ort individuell geregelt, daher ist sie im Gesetz nicht zu finden.
Die ARGE kann einen sogar auffordern, auszuziehen, wenn die Mietkosten höher als angemessen sind.
Gruß