ARGE Leistungen rückwirkend aufgehoben auch KV?

Hallo,

wenn rückwirkend die Bewilligung von Arbeitslosengeld aufgehoben wird, bleibt man dennoch für den Rückforderungszeitraum Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse.

§ 5 Absatz 1 Nr. 2 SGB V und
http://www.ak-sozialpolitik.de/doku/05_soziales/rund… -> ab Seite 18

Während der Sperrzeit bis zum 19.4. ruht der Krankengeldanspruch (§ 49 SGB V).

Ab Beginn des Bezuges von Alg II besteht erneut erneiut eine Krankenversicherung. Wenn die Lücke ohne Versicherungsschutz weniger als 1 Monat beträgt, kann man für diese Zeit kostenlos Leistungen beziehen
(§ 19 SGB V).

Wenn die Lücke größer ist, ist eine kostenlose Familienversicherung über die Eltern (bis zum 23. Geburtstag) oder über den Ehegatten zu prüfen.

Sonst ist ggf. für die Lücke der Mindestbeitrag von 145 Euro monatlich zu zahlen.

Gruß

RHW

Guten Tag.

ich hoffe Sie haben im April den Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt, der wirkt dann nämlich rückwirkend seit dem 01.04.11 und Sie werden ab diesem Zeitpunkt krankenversichert.
Für den 30.3. und 31.3 besteht wohl kein Krankenversicherungsschutz, ggf. gibt es aber noch die Ausnahmeregelung, das man nach Ende eines vollen Krankenversicherungsmonates noch ein Monat nachversichert ist. So wäre der 30.3 und 31.3 bei Ihnen ja abgesichert. Da müssten Sie sich bei der Krankenkasse erkundigen.