ARGE Leistungen rückwirkend aufgehoben auch KV?

Hallo,
am 22.04 dem gleichen Tag meiner Einweisung ins Krankenhaus (Operation) erhielte ich drei Schreiben vom 15.04 über

  1. Aufhebungsbescheid
    …Entscheidung über Bewilligung von Arbeitslosengeld… wird ab 20.04.2011 aufgehoben. Grund: Beendigung der Arbeitslosigkeit wegen fehlender Verfügbarkeit. (drei versäumte Termine 29.03,05.04,11.04) Sperrzeit 30.03 - 19.04

  2. Erstattungsbescheid
    Leistungsvoraussetzung sind entfallen. Grund: Sperrzeit bei Meldeversäumnis…Bewilligung ab 30.03 aufgehoben

  3. Kranken-/Pflegeversicherung Erstattung von Beiträgen
    die Bewilligung der Leistung wurde rückwirkend aufgehoben und die Leistung zurückgefordert
    Bezahlte Beiträge 30.03.11 bis 31.03.11
    … muss prüfen ob Sie Beiträge erstatten müssen. Fragebogen zurück senden.

Als ich das gelesen hatte, dachte ich nur, juhu perfektes Timing. Da aber die Agentur Freitag Abend geschlossen hat und ich mich vor Schmerzen ohnehin nicht viel bewegen konnte (faustgroßer Steinbeinabszess der zur Steinbeinfistel mutiert ist) blieb mir so gar nichts anderes übrig als ins Krankenhaus zu fahren um operiert zu werden, die Einweisung hatte ich ja bereits. In meiner Verzweiflung meldete ich mich noch schnell über die Webseite der arbeitsagentur.de als Arbeitssuchend. Nach der OP war ich natürlich ebenfalls Bewegungsunfähig, mit einer offenen Wunde am Steißbein kannst du auch nicht viel machen außer im Bett zu liegen.
Am heutigen Tag fühlte ich gut genug um persönlich bei der Agentur vorzusprechen und um Hartz4 zu beantragen. Da erfuhr ich erst ein mal dass meine Online Arbeitssuchend Meldung ohne Bedeutung wäre da dies nur persönlich geht und das ich mich derzeit aufgrund meiner Krankschreibung nicht Arbeitssuchend melden kann. Aber ALG II dürfte ich stellen, ich also dann zur Sachbearbeiterin die mir erzählt dass ich erst prüfen muss ob ich Anspruch auf Krankengeld habe, wenn nicht dann soll ich Montag noch mal vorbei wegen ALG II Antrag.
Bei meiner KV erfahre ich dann dass ich kein Anspruch auf Krankengeld habe da ich seit dem 01.04 nicht gemeldet bin. Er rät mir dringend dazu das mit der Agentur zu klären da mir ansonsten eine saftige Rechnung wegen Krankenhaus OP, etc. bevorsteht.

Kann mich bitte jemand beruhigen? Ich muss bis Montag jetzt warten und bin hier nur noch total am Verzweifeln.

Hallo,
ob dich meine Antwort beruhigt weiß ich nicht.

Da du mehrer Meldeversäumnisse hast, kannst du die auf keinen Fall mit einer e-mail außer Kraft setzen. Die hättest du ja schlißlich genau sio gut von Australien senden können.

Deine Krankeheit zieht sich ja sicher schon etwas länger hin, hoffentlich kann dir dein Arzt das bestätigen. Natürlich hättest du auch ans Arbeitsamt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben müssen. (Dafür hast du beim Antrag unterschrieben!)
Dein Problem ist noch größer als du denkst. Da du keine Leistungen erhältst, bist du auch nicht krankenversichert. Deine Kasse muss zwar 4 Wochen nachhaften, macht das aber auf keinen Fall kostenlos.

Der einzige Weg ist, kleine Brötchen zu backen, und zu BITTEN, dass das Arbeitsamt eine nachträgliche Krankmeldung akzeptiert, Wie gesagt WENN dein Arzt dir nachträglich eine AU erteilt.

Mehr kann man dir da leider nicht sagen.

Hans

Hallo, ob die AfA richtig gehandelt hat, kann und darf ich keine Auskunft geben (Rechtsauskunft ist verboten). Ich würde aber denen die Krankmeldung und die OPnachweise geben und damit beweisen, dass ich in der letzten Zeit gar nicht in der Lage war eine Arbeit zu suchen
Nun aber zur KV;
Die Kasse muss leisten bis zum Monatsende in dem der Beitrag von der AfA gezahlt wurde. Darüber hinaus muss sie die Krankenhauskosten übernehmen… ob Du Beiträge bezahlt hast oder nicht. Sie kann Dich seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes (1.1.2009) nicht mehr rauswerfen und muss mindestens die Notfallbehandlung bezahlen.
Zum Thema Krankengeld: Als Arbeitsloser bekommst kein Krankengeld (Verdienstausfallabsicherung). Einen Verdienstausfall hat ein Arbeitsloser nicht.
Also: für Deine ärztliche Versorgung ist gesorgt. Woher Du allerdings Geld bekommst um Miete, Lebensmittel, … zu bezahlen weiß ich natürlich nicht. Evtl. bei der Bank Papa oder Oma? :smile:
Kurz: unbedingt mit den Hilfstriebeln und Halbgöttern von der AfA sich gut stellen. Die sitzen am längeren Hebel.
Hupftiegel

Hallo,
eins nach dem anderen. Sie haben 3 Termine versäumt bestimmt ohne Entschuldigung und mit Rechtshilfe, also Sanktionen - durch Aufhebung.
2. Durch die Aufhebung kein Anspruch auf ALG 1 wegen keiner Verfügbakeit -der Krankenschein hätte der ARGe vorliegen müssen bzw. die Einweisung ins Krankenhaus.
Dadurch kein Versicherungsschutz - dadurch keine Krankenversicherung.
Man kann nur mit der Agentur für Arbeit reden -das durch Krankheit keine Meldung möglich war - ist schwierig - kann man aber versuchen.
ALG II ist man aber erst versichert, wenn Antrag gestellt wurde.
Also ganz schöner Mist. Warum hast du Dich nicht entschuldigt für die versäumten Termin.
Ich kann nichts anderes sagen - das kann hart werden.

Kannst nur noch mal mit der Agentur für Arbeit sprechen - mit deiner zugeteilten Arbeitsberaterin und ihr alles erklären, sonst sehr ich schwarz.

Viel Glück
gold-marie

Danke für deine Antwort.
Also rückwirkend Krankschreiben ist nahezu unmöglich und wenn nur max 1-3 Tage soweit ich weiß. Natürlich war ich vor der OP schon krank aber so dumm wie ich bin, erst auf den letzten Drücker zum Arzt gegangen.
Wo finde ich Information über die 4 Wochen Nachhaftung und wie hoch könnten die Kosten werden, ungefähr ?

Hi,
danke für deine Hilfe.
Der Mensch von meiner Versicherung hat meine gültigen Versicherungszeiten ausgedruckt und darauf vermerkt dass ich laut AfA Schreiben vom 15.04 bis zum 19.04 hätte angemeldet werden müssen und ich dann einen Antrag auf Krankengeld hätte stellen können. Den Ausdruck soll ich bei der AfA vorzeigen und das klären.

Fragen:

  1. wie lange bist Du schon arbeitslos?
  2. wo bist Du KV-Versichert? In einer GKV oder einer PKV?
    Hupftiegel

Die Nachhaftung isz gesetzlich vorgeschrieben.
Es kommt ja immer mal wieder dazu, dass man durch einen Arbeitsplatzwechsel sonst raus fallen könnte. Deine bisherige Krankenversicherung muss also auf alle Fälle zahlen, will dann aber natürlich den Beitrag auch nahtlos haben.

Du kannst ja mal versuchen, mit deinem Arzt zu reden, dass er dir eine Bescheinigung ausstellt, dass dieses Abzess schon länger bestanden haben muss. Es geht ja hier nicht um die AU für einen Arbeitgeber.

Für dieses Attest musst du dann vielleicht 10 oder 15 € in die Kaffeekasse zahlen.

seit 19.02.11
GKV bei der AOK NORDwest

Fragen:

  1. wie lange bist Du schon arbeitslos?
  2. wo bist Du KV-Versichert? In einer GKV oder einer PKV?
    Hupftiegel

Tagegeld: hier hat Dir die AfA auferlegt Vorschläge abzuarbeiten. Das hast Du scheinbar nicht gemacht.
Sch*** oder böse ausgedrückt: selbst schuld. Hier hilft nur eines: mit der Tante von der AfA nett zu sprechen und auf den „Dummen“ zu machen.
Zur AOK: die muss Dir alle KH-Rechnungen zahlen (auch evtl. Arztrechnungen). Nicht die obligatorischen Zuzahlungen im KH die ersten 10 Tage. Macht sie natürlich nur zähneknirschend… muss sie aber. Du bist auch ohne Beitrag versichert. Was Dir natürlich passiert: wenn Du wieder Geld bekommst (ob AfA oder Einkommen) dann musst Du die Beiträge nachzahlen. Also sieh nach, dass Du so schnell wie möglich Hartz IV bekommst… oder noch viel besser: Arbeit! Je länger Du ohne Arbeit bist umso schlechter funktioniert eine Vermittlung. Also gleich am Montag ab zur AfA!!! Krankennachweise dabei nicht vergessen.
Hupftiegel

Hallo,

ich versuch´s. Da in Deutschland seit 01.01.2007 Krankenversicherungspflicht besteht kan keiner ohne Krankenversicherung sein. Schlimmstenfalls musst Du Dich rückwirkend per 01.04.2011 krankenversichern mit dem entsprechenden Beitrag Minimum EUR 150 EUR glaube ich.

Aber da die einem ganz schön einheizen und nicht Rücksicht nehmen - besser vorher alles klären - mit denen ist nicht zu spassen, da die Kassen leer sind. Die soziale Hängematte fazt heute auch mal schnell auf den Beton!

Kassen leer, weil viele sich in den Jahren 1950 - 2011 einfach drauf verlassen haben und schmarrozt haben - jetzt dürfen wir´s alle gemeinsam ausbaden - willkommen in der neuen realen Welt!

Hallo Deprihans,

ich würde Sie ja gerne „beruhigen“ aber, haben Sie an das Arbeitsamt eine AU-Bescheinung gesandt. Wenn ja, für welchen Zeitraum und hoffentlich per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein ?.
Gruss Leo!

Auf alle Fälle wirst Du nicht ohne Krankenversicherung sein! Deine KV versichert Dich lückenlos weiter. Der Kostenträger ist definitiv Deine KV.
Nun muß nur noch geklärt werden, wer die KV bezahlt.
Steht Dir HartzIV zu, bekommst du dei KV bezahlt, wenn nicht mußt Du die evtl. selber zahlen.

Kleiner Tipp: Terminkalender anschaffen, verhindert manchmal großen Ärger!!!

Hallo,

dieser Sachverhalt fällt in das Gebiet Sozialrecht,
deshalb wird hier in diesem Forum kaum jemand einen wirklichen Tipp geben können.
Beruhigen kann ich soweit, wo kein Geld ist, kann keins verlangt werden. In Deutschland haben wir noch ein recht ordentliches Sozialsystem.
Helfen kann hier nur die Arge oder ein Fachanwalt.
Viele Grüße
Jochen Seidel

Hallo,
da ist wohl einiges schief gelaufen. Deswegen iust es m.E. erforderlich, dass du gleich das Gespräch mit deiner Krankenkasse suchst und den rückwirkenden Zeitraum, insbesondere aber die Zukunft (Krankenhauskosten !!) abzuklären. Stichwort: Freiwillige Weiterversicherung als Stellenloser etc., damit die Krankenhauskosten bzw. die weitere ärztliche Behandlung übernommen wird. Hinsichtlich der Vergangenheit würde ich auch noch einmal mit der KK sprechen und zwar unter Hinweis auf § 19 und § 192 SGB V -siehe Internet- (Nachgehender Leistungsanspruch von 1 Monat nach Ende der KV Pflichtmitgliedschaft =Alg Bezug.Deshalb lass dich von deiner KK beraten, aber nicht abweisen. Bei ablehnenden Bescheiden, die nicht nachvollziehbar sind, gleich schriftlich Widerspruch einlegen und ggfs. einen Rechtsanwalt einschalten.

VG
ayro

Hallo Deprihans,

zunächst mal ruhig Blut, alles wird gut.
Was ist eigentlich nach dem 19.04. ?
Du schreibst Sperrfrist vom 30.03.-19.04.
Dein Krankenhausaufenthalt war am 22.04.

Hast Du kein Einkommen, müsste dich das JobCenter rückwirkend bei deiner letzten KK anmelden und die Beiträge bezahlen. Somit wären alle ärztliche Kosten abgedeckt und werden von der KK übernommen.
Krankengeld erhälst Du allerdings tatsächlich nicht, da das JobCenter Dir auch ALG II bzw. Hartz 4 zahlen müsste.

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,
für eine Beruhigung ist aus meiner Sicht keinerlei Anlass. Viel zu erläutern gibt es da nicht. Du musst schnellstmöglich die Sache mit den versäumten Terminen in der Arbeitagentur klären, damit zumindest die rückwirkende Zahlung der Beiträge zur Krankenversicherung erfolgt. Dabei spielt die Leistungsgewährung erst mal die untergeordnete Rolle. Hauptsache Versicherungsschutz. 3 mal nicht zum Termin zu erscheinen ist auch schon heftig. Ich kann auch nicht unentschuldigt von meiner Arbeit fernbleiben. Ein wenig Disziplin sollte auch ein Stellensuchender aufbringen können. Und falls mal was dazwischen kommt, kann man mit denen auch sicher reden und den Termin verschieben.
Also hilft jetzt nur „kleine Brötchen backen“, sich entschuldigen und darum BITTEN, dass wieder rückgangig zu machen.
Gruß
Karsten

Hallo,
Kann mich bitte jemand beruhigen? Ich muss bis Montag jetzt
warten und bin hier nur noch total am Verzweifeln.

sofort mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.
Gruß

Hallo,
das ist eine wirklich vertrackte Situation. Dazu kann ich leider nur ein paar grundsätzliche Informationen geben.

  1. Tritt eine Sperrzeit ein, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dann werden über die Arbeitsagentur auch keine Beiträge zur Sozialversicherung, z.B. Krankenkasse gezahlt. Es istauch rechtens, daß solche Beiträge zurückgefordert werden.
  2. Meiner Kenntnis nach besteht Anspruch auf Leistungen nur ab dem Tage der Antragstellung, also nicht rückwirkend.
  3. Bei Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, da keine Vermittelbarkeit besteht. Wer also bei Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig erkrankt ist, kann Krankengeld beantragen. Hier bestand aber seit dem 30.03.2011 keinerlei Krankenversicherung durch eine Beschäftigung oder durch die Arbeitsagentur.
  4. Sind Sie über einen Ehepartner vielleicht in der Krankenversicherung mitversichert? Das würde ich in diesem Fall schnellstmöglich klären.
  5. Lagen Gründe vor, zu den Terminen bei der Arbeitsagentur nicht zu erscheinen und können Sie dies belegen, z.B. Vorstellungsgespräch, Erkrankung? Nachträglich ist dies leider immer unvorteilhaft, doch vielleicht ist es ja einen Versuch wert.
    Bei dieser Sachlage kann ich nur raten, einen Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten, der auch gängige Rechtssprechung berücksichtigt. Nach meinem Kenntnisstand sieht es in punkto Leistungen durch die Agentur oder die ARGE schlecht aus, bei Krankenkassenleistungen bin ich überfragt.

Hallo,

Eine Steissbeinfistel ist keine akute Sache, sondern geht ja schon seit Wochen oder Monaten.

Drei versäumte Termine - naja - soll ich das wirklich kommentieren.

Das ganze ist schon fast ein Schulungsbeispiel, wenn es nicht so ernst wäre. Sie müssen schleunigst schauen, dass Sie die Meldeversäumnisse wegbekommen. Vielleicht gibt es da einen wichtigen Grund dafür, umgezogen? Briefkastenprobleme? Krankheit,

Viel Erfolg