ARGE Mietzahlung

Hallo

Person X mit 2 Kindern bekommt die Miete von der ARGE bezahlt.
Jugendamt nimmt Person X vorrübergehend die Kinder weg und bring diese im Heim unter.
Weiterer Ausgang noch offen!
Kann die ARGE jetzt die Mietzahlung einstellen, da die Wohnung für Person X alleine zu groß ist?

Danke für die Antworten!

Hallo

Kann die ARGE jetzt die Mietzahlung einstellen, da die Wohnung für Person X alleine zu groß ist?

Nein. d. h. können schon, darf sie aber nicht.

Sie kann die Person X auffordern, sich eine kleinere Wohnung zu suchen. Wenn diese Person was gefunden hat, kann sie diese neue kleinere Wohnung vom Amt genehmigen lassen, und das Amt muss dann auch den Umzug bezahlen.

Das hängt aber vielleicht auch noch davon ab, in wie weit die Wegnahme der Kinder vorübergehend oder dauerhaft ist. Ich denke, solange der Ausgang offen ist, muss die Person X ja den Platz für ihre Kinder bereithalten.

Viele Grüße

Hallo

das hängt letztlich davon ab, welche Regelungen vereinbart werden und wie günstig die Prognose des Jugendamtes ausfällt darüber, wie lange diese Unterbringung voraussichtlich erforderlich sein wird. Es ist immer angestrebtes Ziel , dass die Kinder (wieder) „gut“ in ihrem gewohnten Familienumfeld leben können. (Vom Jugendamt sollte man sich möglichst gleich etwas Schriftliches besorgen … die Veränderung ist dem Jobcenter ja mitzuteilen). Wenn die Kinder „vorübergehend“ anderweitig untergebracht sind, dann sind sie in der Regel formell nicht umgezogen, sondern nur zeitlich befristet außerhalb des gewöhnlichen Aufenthaltsorts untergebracht - und damit zunächst erstmal auch weiterhin Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Was den Leistungsanspruch und -träger angeht (Jobcenter, Leistungen der Jugendhilfe etc.) wird das dann entsprechend abgeklärt. Bei Problemen -> mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht zum Fachanwalt (Familienrecht, bzw. wegen Leistungen: Sozialrecht)

LG