Arge,minderjährige mutter

hallo.ich (35) bekomme rente.habe drei kinder ,alle unter 18.meine 17 j.tochter hat ein kind ,geht aber zur schule,und alle kinder haben nebenjob.die hinder bekommen geld von der arge.die arge berechnet es bei meine tochter alles asl eigene bedarfsgem.wenn wir zusammen wohnen wollen können wir eine wohnung alls wohngemeinschaft nehmen ?

Kann ich leider nicht helfen

Kann ich leider nicht helfen

ok…danke

Hallo agnieszkad,

das sollte eigentlich kein Problem sein. Die Miete wird dann halt nur zu Teilen angerechnet. Du bezahlst einfach deinen Mietanteil selbst und gut ist. Wäre ja auch gut für deine Tochter, wenn es um Ausbildung usw. geht, damit das Kind versorgt ist.

hallo.ich (35) bekomme rente.habe drei kinder ,alle

unter

18.meine 17 j.tochter hat ein kind ,geht aber zur

schule,und

alle kinder haben nebenjob.die hinder bekommen geld

von der

arge.die arge berechnet es bei meine tochter alles asl

eigene

bedarfsgem.wenn wir zusammen wohnen wollen können wir

eine

wohnung alls wohngemeinschaft nehmen ?

das halte ich für eine sehr gute idee, dann kannst du
dich um das kind kümmern, wenn deine tochter zur schule
geht.

ich würde aber auf jeden fall mit deiner tochter einen
untermietvertrag abschließen, damit sie und das kind
eigenständige bedarfsgemeinschaft bleiben.

Dazu sollten Sie beim Amt nachfragen, ob das möglich ist.

Hallo agnieszkad,

Ihre Tochter bildet eigene Bedarfsgemeinschaft, weil sie selbst ein Kind hat. Der Gesetzgeber sieht das so vor, damit Eltern ihre Kinder nicht zu Schwangerschaftsabbrüchen zwingen oder Ähnlichem.
Sie können prinzipiell mit Ihrer Tochter in einer Wohnung leben, sollten dieses jedoch vorher mit der ARGE absprechen. Das ist immer notwendig, um sicher zu gehen, dass die Miete nachher auch wirklich übernommen wird.

Ja das geht. Wenn deine Tochter mit dem Kind jetzt bei dir wohnt seid ihr auch eine Wohngemeinschaft, da deine Tochter mit dem Kind ja eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet.

Das sieht leider nicht so aus. Da ihr eine Familie seid, glaubt Euch keiner, wenn ihr gemeinsam in EINER wohnung lebt, dass ihr „nur“ eine WG seid!
Mal ehrlich - trennt ihr im Kühlschrank eure Lebensmittel? Du darfst keine „Stinkewindel“ von dem Enkelchen waschen! Und so geht es munter weiter! Meine Prognose: Keine Chance. Hättet ihr verschiedene Wohnungen in einem HAUS, dann kämet ihr damit durch.
Leider.
Trotzdem alles Gute
zaubermaus

hallo.ich (35) bekomme rente.habe drei kinder ,alle

unter

18.meine 17 j.tochter hat ein kind ,geht aber zur

schule,und

alle kinder haben nebenjob.die hinder bekommen geld

von der

arge.die arge berechnet es bei meine tochter alles asl

eigene

bedarfsgem.wenn wir zusammen wohnen wollen können wir

eine

wohnung alls wohngemeinschaft nehmen ?

WG wäre möglich. aber sie sind Minderjährig und ob das
die ARGE erlaub?
deiner Tochter stet noch Aleierziehungs Geld zu

Hallo.

Also, ich verstehe die Fragestellung nicht wirklich. Eine Wohngemeinschaft ist nicht möglich, wenn alle Kinder Leistungen von der ARGE beziehen.

Wenn diese Antwort nicht ausreicht muss eine konkretere Fragestellung formuliert werden, denn wie gesagt ganz hab ich diese nicht verstanden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Alle im Haus befindlichen Petrsonen müssen der ArGe gemeldet werden. Die mehr verdienen, müssen evtl. mit für die aufkommen, die weniger verdienen. 100% kann ich das nicht sagen.
Wenn ihr zusammenzieht seid ihr alle in der bedarfsgemainschaft und da wird einkommen gegen Grundbedarf verrechnet.

Wer zusammenwohnt und auch eine Familie ist, ist eine BEDARFSGEMEINSCHAFT, keine Wohngemeinschaft.

Wenn Sie wollen, dass der Stadt für die Tochter mit Kind extra bezahlt, muss sie auch extra Wohnen.

Generell gilt, wenn Sie sich nicht selber finanzieren können und staatliche Leistungen beantragen, versteht es sich doch wie von selbst, die Kosten so gering wie möglich zu halten, oder???