Hi!
Thomas bekommt vom Arbeitsamt vom 01.09.2009 - 30.04.2010 389,89 €.
Jetzt im Februar hat er aber nur 349,89.
Er bekommt vor einem Tag Brief von der ARGE wo folgendes steht:
Sehr geehrter Herr Thomas,
01.09.2009-30.04.2010 389,89 €
01.01.2010-30.04.2010 369,89 €
Grund: Kindergeld in Höhe von 20,00 € fehlt weg.
Leider (ARGE) haben wir mit der Überweisung am 01.01.2010 den alten Betrag in Höhe von 389,89 € an Sie überwiesen. Darum ziehen wir Ihnen am 01.02.2010 von 369,89 die 20,00 € ab.
Überwiesen am 01.02.2010: 349,89 €
Mit freundlichen Grüßen
ARGE
Frage: Thomas hat ja keine Schuld an der falschen Überweisung der ARGE. Kann er die 20 € zurück verlangen?
Hallo Schenja
Frage: Thomas hat ja keine Schuld an der falschen Überweisung
der ARGE. Kann er die 20 € zurück verlangen?
Meiner Meinung nach ja, die Arge kann einen Bescheid nicht nachträglich einfach wieder zurücknehmen.
Oder gab es einen Bescheid mit dem geänderten Betrag, nur die Überweisung war zu hoch? Anscheinend ja nicht, sonst wäre der Brief ja sinnlos.
Wenn das Geld schon ausgegeben ist, dann können die es nicht nachträglich zurückverlangen.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?..
Viele Grüße
Hallo,
Frage: Thomas hat ja keine Schuld an der falschen Überweisung
der ARGE. Kann er die 20 € zurück verlangen?
Meiner Meinung nach ja, die Arge kann einen Bescheid nicht
nachträglich einfach wieder zurücknehmen.
andere Meinungen sehen das anders: http://wirtschaft.t-online.de/alg-ii-hartz-iv-empfae…
Wenn das Geld schon ausgegeben ist, dann können die es nicht
nachträglich zurückverlangen.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?..
Das ist natürlich Unsinn, denn dann würde man einfach immer sofort alles ausgeben und bräuchte nicht erstatten. Zudem hat der zitierte Paragraph nichts mit der Fragestellung zu tun.
Gruß
S.J.
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Hallo,
andere Meinungen sehen das anders:
http://wirtschaft.t-online.de/alg-ii-hartz-iv-empfae…
Das ist ein Zeitungsartikel.
da man mit AlG 2 grundsätzlich unter der Pfändungsfreigrenze liegt (Existenzminimum!) ist eine Aufrechnung (Egal ob nach SGB II, X, oder XII) im laufenden Bezug schier unmöglich.
http://www.jurablogs.com/de/alg-zur-aufrechnung-mit-…
http://www.123recht.net/article.asp?a=24958&ccheck=1
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/an…
Das ist natürlich Unsinn, denn dann würde man einfach immer
sofort alles ausgeben und bräuchte nicht erstatten. Zudem hat
der zitierte Paragraph nichts mit der Fragestellung zu tun.
Worauf stützt du deine Behauptung, dass dies Unsinn ist? §§ Urteile??
Also wenn ein Anwalt dies bestätigt (2. Link), gehe ich davon aus, dass er weiß, wovon er spricht.
Sicher ist das für dich eine bittere Pille. Aber ich persönlich zahle meine Steuern lieber für Hilfebedürftige und Kinder, statt für Zocker-Banken und Großunternehmen mit Milliardengewinnen, die die Gewinne steuergünstig in andere Länder „verschieben“, hier Subventionen oder Kurzarbeitergeld kassieren und dann trotzdem 1000de Leute entlassen.
TM
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