Hallo,
angenommen du bist Hilfeempfänger und hast zusätzlich einen Rentenantrag gestellt -
Nun schreibt dich die ARGE an um mit dir über deine Situation zu reden -
In Wieweit bist du Auskunftpflichtig insbesondere über Art und Zustand deiner Gesundheit Krankheit usw.
Danke
Hallo,
In Wieweit bist du Auskunftpflichtig insbesondere über Art
und Zustand deiner Gesundheit Krankheit usw.
für die ARGE ist wichtig, in wieweit du Arbeitsfähig bzw. Arbeitsunfähig bist. Ich selbst leide an einer chronischen Krankheit, die meine Arbeitsfähigkeit einschränkt. Gegenüber der ARGE muss ich nun angeben, dass ich nur eingeschränkt Arbeitsfähig bin, damit die Vermittlung in Arbeit (das ist u.A. eine der Aufgaben der ARGE) dies berücksichtigen kann.
Bist du nicht Arbeitsfähig und wird sich dies in absehbarer Zeit nicht ändern, so bist du raus aus der ARGE.
Bist du eingeschränkt Arbeitsfähig, so musst du dies nachweisen. Ich konnte nichts nachweisen und wurde so zu ener Maßnahme verdonnert, die die Einschränkungen zu beziffern hatte.
Ein Teil der Begutachtung bei der Maßnahme war ein Arzt. Nur dem gegenüber sollte man seine konkrete Krankeit eröffnen. Dieser erstellt daraus ein Gutachten, anhand dessen die ARGE die Arbeitsfähigkeit einschätzt.
Das alles liegt durchaus im Interesse des Hilfsbedürftigen. Denn dieser ist objektiv eingeschränkt. Aber die ARGE selbst geht die eigentliche Krankheit nix an. Zumal sie damit eh nix anfangen kann.
Übrigens - die ARGE kann einen auch zu einem Antrag auf ErwerbsminderungsRente auffordern…
Ich kann da aus eigener Erfahrung sprechen. Ich hatte denen gesagt, dass ich einen Rentenantrag gestellt habe, da haben sie das notiert und mich bis zum Endscheid zufrieden gelassen. Bin dann in Rente gegangen und damit war es gut. Wenn die Dich nach Deiner Krankheit fragen solltest Du antworten, denn sonst läufst Du GEfahr, dass sie Dich zum Amtsarzt schicken. Du hast schließlich nichts zu verbergen. Wie schlimm Deine Krankheit ist, zeigt ja allein schon Dein Antrag auf Rente.
Leider kann ich dazu garnix sagen,a ber die Frage ist sehr interessant auch für mich und daher bin ich gespannt,ob da jemand etwas dazu weiss! Sorry
- Du soltest keine EGV unterschreiben: das kann NICHT sanktioniert werden.
- Frag deine SB mal nach ihrer med. Ausbildung - ihr mußt du NICHTS über deine Gesundheit erzählt, nur was du laut Arzt nicht kannst.( Nicht heben, stehen, laufen usw)
Nur wenn du zum med. Dienst mußt - da mußt du natürlich sagen, was dir genau fehlt - und alle relevanten Unterlagen mitnehmen. - Will SB von dir den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt haben - das ist freiwillig, oder Schweigepflichtsentbindungen - sag, du nimmst das nur dem Arzt vom med. Dienst mit - das gehört nicht in die Hände von (neugierigen) SB. Auch nicht im verschlossenen Umschlag.
Ansonsten können dir hier kompetente Leute weiter helfen: www.elo-forum.org - da gibt es einen Bereich Schwerbehinderung/ Gesundheit…und viele, die dir aufgrund eigener Erfahrungen mit den Jobcentern weiter helfen können
Hallo,
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben Personen, die folgende 4 Voraussetzungen erfüllen:
a) Alter zwischen dem 15. und 65. Geburtstag
b) gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet
c) Erwerbsfähigkeit
d) Hilfebedürftigkeit
Diese Voraussetzungen prüft die Behörde pflichtgemäß. Der Antragsteller sollte die Arbeit der Behörde natürlich nicht behindern, könnte aber bei schwierigen medizinischen Fragen an Fachleute (Ärzte) verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Die ARGE hat das Recht zu überprüfen, ob Du arbeitsfähig bzw. zur Arbeit vermittlungsfähig bist. Notfalls auch durch einen Amtsarzt. Das ein Rentenantrag gestellt wurde ist natürlich auch nicht ganz unwichtig zu erwähnen, denn daraus könnte sich eventuell ergeben, dass der Anspruch auf Hartz IV entfällt.
Hallo,
du bist der ARGE gegenüber voll auskunftspflichtig in Bezug auf Gesundheit/Krankheit usw. Das ist wichtig, da die ARGE wissen muss, in welcher Hinsicht sie dir JOB-Angebote unterbreiten kann. Wenn du gesundheitliche Einschränkungen hast, ist es doch sicher auch in deinem Interesse, wenn die ARGE das weiß und dich nicht z.B. für körperlich anstrengende Arbeit einteilt. Auch besteht, je nach Art der Erkrankung, die Möglichkeit, einen Mehrbedarf wg. z.B. kostenaufwendiger Ernährung (z.B. bei Laktoseunverträglichkeit) zu stellen. Ich rate dir daher dringend, die ARGE in Kenntnis über den Rentenantrag zu setzen. Dann sollten sie dich sogar, bis über den Antrag entschieden wurde, unter Umständen in Ruhe lassen.