Hallo,
das ist natürlich rechtswidrig. Die Ehefrau hat weiterhin
Anspruch auf Sozialgeld, solange, bis die Rente bewilligt ist.
Vielleicht wird sie ja gar nicht bewilligt, also kann man doch
nicht jetzt schon die Zahlung des Sozialgeldes einstellen!
Ganz genau, das möchte ich auch nochmal extra betonen:
ein gestellter Rentenantrag heisst auf gar keinen Fall, dass diese Rente auch bewilligt wird, auch wenn die Krankenkassen und Argen das sehr gern behaupten und vermitteln.
Die Sache ist nämlich faktisch gesehen so: mit arbeitslosen langzeiterkrankten Menschen wird gern ein ewig dummes Katz-und-Maus-Spiel betrieben, denn solche Menschen verursachen faktisch nur haufenweise Kosten, und deswegen versuchen die zuständigen Kostenträger immer sehr gern, sich gegenseitig den schwarzen Peter, also die ungeliebten Fälle zuzuschustern. Traurig, aber leider wahr.
Ich weiss ja nun nicht, wie die medizinischen Umstände der betroffenen Frau nun konkret aussehen und was sie genau hat, wie alt sie ist usw, aber in aller Regel wird die Rentenkasse zunächst so reagieren, dass sie nach dem Grundsatz „Reha statt Rente“ die Frau zuerstmal zur mehrwöchigen Reha schicken wird, verbunden mit der Drohung, sollte Frau dies verweigern oder nicht hinfahren (insofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen), kann die Rente nicht bewilligt werden, aber da das dann wiederum Eigenverschulden wäre, wäre dann auch die ARGE berechtigt, weitere Zahlungen abzulehnen.
Die Reha soll also offiziell dazu dienen, dass das dortige Fachpersonal während der Reha eine Begutachtung des tatsächlichen Gesundheitszustandes der Frau vornimmt und anschliessend eine Empfehlung an die Rentenstelle übermittelt mit einr genauen Einschätzung, wie krank, was genau und ob tatsächlich erwerbsunfähig und dann zu welchem Grad, denn alles, was ab 3 Stunden weiterhin arbeitsfähig wäre, wird weiterhin bei der ARGE geführt und bezieht weiterhin Leistungen von denen - naja und jedenfalls, bis das alles mal so weit ist und alles fest steht, vergehen normalerweise 2 und mehr Jahre (in aller Regel), in denen die Frau natürlich weiterhin jedes Recht auf ihr Sozialgeld von der ARGE hat, von daher keinesfalls damit abfinden, sondern sofort Widerspruch einlegen, mit Anwalt drohen usw…
Denn ein ganz normaler Widerspruch wird bei der ARGE ja normalerweise oder oftmals auch nicht binnen sofort bearbeitet, sondern wenne Pech hast, kann das schonmal ein paar Jährchen dauern, ehe die sich dazu überhaupt mal zucken, naja und in so einem Fall geht das natürlich nicht…
Viel Glück und alles Gute,
Icequeen