ARGE stellt Zahlung wegen Rentenantrag ein

Hallo,

angenommen, der Ehemann ist der Antragsteller bei Hartz IV, die Ehefrau Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

Nun ist die Ehefrau schon über ein Jahr krankgeschrieben und soll sofort einen Rentenantrag stellen. Im gleichen Zuge würden ihr sofort alle Bezüge gestrichen werden (obwohl das Amt vorher im Gespräch mitteilte, dass sich nichts ändern würde, da der Ehemann der Antragsteller sei und nicht seine Frau).

Kann mir darüber einer mehr sagen?

MOD: Titel editiert + Text zur besseren Lesbarkeit formell überarbeitet

Hallo

Kann mir darüber einer mehr sagen?

Die Bezüge dürfen natürlich nur gestrichen werden, wenn eine anderweitige Zahlung nicht nur beantragt, sondern auch auf dem Konto eintrifft.

Ob es jetzt der Ehemann oder die Ehefrau ist, spielt keine große Rolle, da sie eine Bedarfsgemeinschaft sind, somit einen Gesamtbedarf und ein Gesamteinkommen haben.

Solange das tatsächliche Einkommen niedriger ist als der Bedarf, muss die Arge zahlen.

Also: Widerspruch einlegen gegen den entsprechenden Bescheid.

Viele Grüße

MOD: Artikel analog zu Ursprungsposting editiert

Im gleichen Zuge würden ihr sofort alle Bezüge gestrichen werden (obwohl das Amt vorher im Gespräch mitteilte, dass sich nichts ändern würde, da der Ehemann der Antragsteller sei und nicht seine Frau).

Nur weil sie die Rente *beantragt* hat, sollen schon die Bezüge gestrichen werden? Da würde ich Widerspruch einlegen, da gerade Alg II nach dem Zufluss gezahlt wird. Heißt: Gekürzt werden kann erst, wenn wirklich Zufluss da ist, d. h., wenn die Rente auf dem Konto ankommt. Wäre ja auch schlimm, wenn’s so wäre, wie die ARGE das gerne hätte. Sonst könnten die genauso gut sofort das Geld einstellen, weil man erst den Lottogewinn verleben soll, für den man gerade erst den Lottoschein abgegeben hat

Hi,
das ist natürlich rechtswidrig. Die Ehefrau hat weiterhin Anspruch auf Sozialgeld, solange, bis die Rente bewilligt ist. Vielleicht wird sie ja gar nicht bewilligt, also kann man doch nicht jetzt schon die Zahlung des Sozialgeldes einstellen! Außerdem kann die ARGE Erstattungsanspruch auf die Rente anmelden, dann erhält sie die Nachzahlung bis zu dem Zeitpunkt, wo sie die Zahlung des Sozialgeldes einstellt (natürlich nur bis zur Höhe der gezahlten Hilfe).

Gruß
Nelly

Hallo,

das ist natürlich rechtswidrig. Die Ehefrau hat weiterhin
Anspruch auf Sozialgeld, solange, bis die Rente bewilligt ist.
Vielleicht wird sie ja gar nicht bewilligt, also kann man doch
nicht jetzt schon die Zahlung des Sozialgeldes einstellen!

Ganz genau, das möchte ich auch nochmal extra betonen:
ein gestellter Rentenantrag heisst auf gar keinen Fall, dass diese Rente auch bewilligt wird, auch wenn die Krankenkassen und Argen das sehr gern behaupten und vermitteln.

Die Sache ist nämlich faktisch gesehen so: mit arbeitslosen langzeiterkrankten Menschen wird gern ein ewig dummes Katz-und-Maus-Spiel betrieben, denn solche Menschen verursachen faktisch nur haufenweise Kosten, und deswegen versuchen die zuständigen Kostenträger immer sehr gern, sich gegenseitig den schwarzen Peter, also die ungeliebten Fälle zuzuschustern. Traurig, aber leider wahr.

Ich weiss ja nun nicht, wie die medizinischen Umstände der betroffenen Frau nun konkret aussehen und was sie genau hat, wie alt sie ist usw, aber in aller Regel wird die Rentenkasse zunächst so reagieren, dass sie nach dem Grundsatz „Reha statt Rente“ die Frau zuerstmal zur mehrwöchigen Reha schicken wird, verbunden mit der Drohung, sollte Frau dies verweigern oder nicht hinfahren (insofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen), kann die Rente nicht bewilligt werden, aber da das dann wiederum Eigenverschulden wäre, wäre dann auch die ARGE berechtigt, weitere Zahlungen abzulehnen.

Die Reha soll also offiziell dazu dienen, dass das dortige Fachpersonal während der Reha eine Begutachtung des tatsächlichen Gesundheitszustandes der Frau vornimmt und anschliessend eine Empfehlung an die Rentenstelle übermittelt mit einr genauen Einschätzung, wie krank, was genau und ob tatsächlich erwerbsunfähig und dann zu welchem Grad, denn alles, was ab 3 Stunden weiterhin arbeitsfähig wäre, wird weiterhin bei der ARGE geführt und bezieht weiterhin Leistungen von denen - naja und jedenfalls, bis das alles mal so weit ist und alles fest steht, vergehen normalerweise 2 und mehr Jahre (in aller Regel), in denen die Frau natürlich weiterhin jedes Recht auf ihr Sozialgeld von der ARGE hat, von daher keinesfalls damit abfinden, sondern sofort Widerspruch einlegen, mit Anwalt drohen usw…

Denn ein ganz normaler Widerspruch wird bei der ARGE ja normalerweise oder oftmals auch nicht binnen sofort bearbeitet, sondern wenne Pech hast, kann das schonmal ein paar Jährchen dauern, ehe die sich dazu überhaupt mal zucken, naja und in so einem Fall geht das natürlich nicht…

Viel Glück und alles Gute,

Icequeen

Hallo,

leider hat die ARGE dem Ehemann schon einen Änderungsbescheid geschickt, dass ab 01.11.2008 nur noch er allein Alg II bekommt, und seine Frau soll beim Sozialamt Sozialhilfe beantragen.
Sollte sie keinen Antrag beim Sozialamt stellen und auch keinen Rentenantrag, werden auch dem Ehemann die Bezüge gekürzt.

[MOD] Vollzitat gelöscht

Hallo

leider hat die ARGE dem Ehemann schon einen Änderungsbescheid geschickt, das ab 01.11.2008 nur noch er allein Alg II bekommt, und seine Frau soll beim Sozialamt Sozialhilfe beantragen.

Diesem Bescheid kann man doch widersprechen (Widerspruch einlegen). Kann man auch erstmal ohne Begründung machen, damit die Frist gewahrt bleibt, in diesem Fall anmerken: Begründung folgt.

Sollte sie keinen Antrag beim Sozialamt stellen und auch keinen Rentenantrag, werden auch dem Ehemann die Bezüge gekürzt.

Es kann möglich sein, dass sie verpflichtet ist, einen Rentenantrag zu stellen, da wäre ich mir aber nicht sicher. Wenn ja, können sie natürlich mit Sanktionen drohen.

Antrag auf Sozialhilfe muss oder kann sie aber meiner Meinung nach erst stellen, wenn der durch ist (nicht sicher).

Entweder antwortet hier Nelly Thijssen noch mal, oder bei Tacheles (http://www.tacheles-sozialhilfe.de) telefonisch beraten lassen (Do nachmittag, glaube ich).

Viele Grüße

MOD: Link klickbar gemacht

Hi,
also bei uns ist das so geregelt, dass die ARGE weiterzahlen muss, bis tatsächlich Rente bewilligt ist. Meines Erachtens ergibt sich das aus § 7 Abs. 2 SGB 2: „Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben.“ und § 7 Abs. 4: „Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer … Renten wegen Alters … oder ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art bezieht.“

Wäre die Frau alleinstehend, dann wäre es richtig, dass das Sozialamt zahlen müsste, so aber nicht. Ich würde der Frau raten, trotzdem zum Sozialamt zu gehen und sich dort beraten zu lassen. Sollen die beiden Ämter doch untereinander aushandeln, wer zuständig ist, aber einer von beiden muss es ja sein. Nur traurig, dass so etwas auf dem Rücken der Hilfebedürftigen ausgetragen wird. So etwas sollten Ämter untereinander klären und sich dann auch daran halten, und nicht die Leute immer hin und her schicken.

Gruß
Nelly