ARGE übernimmt keine Nebenkostenabrechnung

Folgender Fall:
Eine Hatz4 Empfängerin reicht bereits im März 2008 eine Nebenkostenabrechnung für 02/2007 - 02/2008 ein.
Die zuständige ARGE hat bis heute die Zahlungsaufforderungen ignoriert.
Im April 2009 zieht die Empfängerin mit Ihrem Lebensgefährten zusammen - der Leistungsanspruch erlischt.
Beim AUszug erhält die Empfängerin die Nebenkostenabrechnung 02/2008 - 02/2009 und den Hinweis, das sämtliche noch ausstehende Kosten hierfür von der Kaution abgezogen werden.
Sie reicht auch diese bei der ARGE ein.
Nun teilt ihr diese mit, das Sie die KOsten nicht übernehmen werden, da sie nun nicht mehr für die Dame zuständig seien.
Ist das so richtig?

Hallo,
also so ein aehnliches Ding habe ich gerade vor kurzen mit meinem Sohn erlebt,dessen Nebenkosten-also Heizung nicht im Mietvertrag mit drin waren-und folglich er diese auch nicht bezahlt bekam.

Er hat sich mit mir schlau gemacht-siehe Harz IV Rechner im Internet usw…danach die Nebenkostenabrechnung-auch ne Nachzahlung vom alten Jahr mitgenommen,vorgesprochen und siehe da-anteilig wurde es dann doch uebernommen-geht nur proz.etwas ab,wegen warmwasser in seinem fall.

Und es hat keine 5 Tage gedauert-bekam er einen neuen Bescheid,indem jetzt monatlich seine Heizkostenpauschale direkt mit ausgezahlt wird,da er diese ja auch monatlich bzw.zweimonatlich vorauszahlen muss…

Hoffe,konnte hier auch etwas weiterhelfen.

MIr geht es mehr darum, ob das Amt wirklich sagen kann, Du bist ja jetzt nicht mehr hilfebedürftig,und deswegen übernehmen wir kein Kosten mehr die in unseren (damaligen) Zuständigkeitszeitraum fallen.

Hi,
eine während des Bezuges angefallene und eingereichte Nebenkostenabrechnung ist zu übernehmen, soweit sie angemessen ist. Nach Wegfall des ALG2-Anspruchs zu erstattende KdU (sowie aber auch Rückzahlungen) zählen wegen dem Zuflussprinzip nicht mehr.

Gruß
Ingo

Heißt das die 1. Abrechnung müssen sie noch übernehmen die 2. nicht?

Hallo,
bei mir wurde die Betriebskostenabrechnung bis 2006 vom Jobcenter übernommen, die kam im Dezember 2007, Dann ist eine Tochter ausgezogen und für das 2007 die dann im Jahr 2008 im Dezember kam, wurde abgelehnt, mit der Begründung, die Quadratmeter sind O.k. aber die Warmmiete und sehr hoch und nicht mehr angemessen.Nach meinem Widerspruch beim Jobcenter erreichte ich garnichts gutes, denn mit weiteren zwei Kinder im Haushalt (ein Mädchen 20 und ein Jungen 10) verlangte das Jobcenter von mir in eine Dreiraumwohnung zu ziehen. Ich weigerte mich, darauf hin kürzten Sie mir die Miete so drastisch, das ich kaum noch meine Miete zahlen konnte.
Gruß qualle2008