Arge umschulung

Mache eine Umschulung (Arge finanziert) zur Immobilienkauffrau und hab mich gerade verlobt. Wir würden gerne zusammenziehen und Heiraten. Ich hatte mal bei der Arge nachgefragt, wenn er zu mir zieht, ob ich noch Geld erhalte. Es hieß,da er über 1300 Euro netto verdient falle ich aus dem Leistungsbezug. Was geschieht, wenn ich Heirate und mit ihm zusammenziehe? Bekomme ich dann zumindest Umschulungsgeld? Hab auch noch ne kleine Tochter und brauch ja auch mein eigenes Geld. Wär schön, wenn mir jemand ein paar infos zukommen lassen kann.
Demy23

Hallo (ist eine hier übliche Grußformel),

Mache eine Umschulung (Arge finanziert) zur Immobilienkauffrau
und hab mich gerade verlobt. Wir würden gerne zusammenziehen
und Heiraten. Ich hatte mal bei der Arge nachgefragt, wenn er
zu mir zieht, ob ich noch Geld erhalte. Es hieß,da er über
1300 Euro netto verdient falle ich aus dem Leistungsbezug. Was
geschieht, wenn ich Heirate und mit ihm zusammenziehe?

Auch hier gilt FAQ 1129. Es spielt keine Rolle, ob man verheiratet oder unverheiratet zusammenlebt.

Bekomme
ich dann zumindest Umschulungsgeld?

Kenne ich nicht. Der Begriff kommt im Gesetz nicht vor. Aber, wer keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGBII bekommt, kann auch keine Leistungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung nach diesem Gesetz erhalten. Man könnte aber bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob eine Förderung nach dem SGBIII möglich wäre wenn es keine Leistungen nach dem SGBII mehr gibt.

Hab auch noch ne kleine
Tochter

Hat keine Bedeutung

und brauch ja auch mein eigenes Geld.

Hat auch keine Bedeutung.
Gruß
Otto