Arge umzug zusammenführung

Geht um Folgendes:
Ich wohne in „A“ und mein Freund wohnt in „B“, wo er bei der Arbeitsagentur gemeldet ist und dort Arbeitlosengeld bekommt.
(Welches genau, weiß ich nicht; kenne mich da auch nicht aus.) Im April erwarten wir ein Baby. An sich möchte mein Freund seine Wohnung kündigen und die 3-Monat-Frist abwarten, um sich beim Amt komplett abzumelden und zu mir zu ziehen.
Nun lese ich hier gerade, dass es auch die „Familienzusammenführung“
gibt, was ja bei uns der Fall wäre.

Wie sieht es denn damit aus?
Würde er evtl. den Umzug auch so bezahlt bekommen?
Würde er auch so noch Geld bekommen? Ohne Sperre oder so?
Oder dass zumindest die Wohnung weiterbezahlt würde?

Letztendlich würde es ja auf ein „eheähnliches Verhältnis“
hinauslaufen, womit dann das Gesamteinkommen berücksichtigt würde…

Na, es gibt da so viele Faktoren zu bedenken … stehe leicht verwirrt da, wie man das am Geschicktesten handhabt … ohne Amt und Staat übern Tisch ziehen zu wollen, aber die Übergangszeit (Kündigungsfrist der Wohnung) müssten wir immerhin noch hinkriegen.

Wer kann mich da etwas erhellen?

Vielen Dank!

Kann mich erst jetzt melden, da ich krank war (und noch bin). In Ihrer speziellen Frage kann ich leider nicht kompetent antworten.
Tut mir leid, aber ich möchte keinen Unsinn erzählen - nur um irgendwas zu schreiben!
Dennoch viel Glück!

Hallo, ich weiß es nicht. Gehen Sie am besten in die Verbraucherberatungsstelle in Ihrer Stadt oder in eine Beratungstelle für Arbeitslose wie das KALZ in KÖln oder in die Rechtsberatung im Amtsgericht. Ich dachte immer, die Familienzusammenführung würde sich auf ausländische Partner beziehen, die nach Deutschland ziehen wollen. Oder gehen Sie zu einem Anwalt für Sozialrecht. Kämpfe um Umzüge können lange dauern bei der Arge, aber es kann sein, daß es wg. dem Kind schneller geht. Da können Sie sich auch im wohnungsamt mal erkundigen nach Sozialwohnungen für Familien und WBS-Schein. das Wohnungsamt übernimmt dann letztlich auf Antrag hin die Kaution und die Umzugskosten übernimmt die Arge sowie die Erstausstattung an Möbeln.