Hallo,
ich habe gerade einen langen Text geschrieben, dann ist der Sever bei www.wer-weiss-was.de zusammengebrochen und der Text ist weg.
Also, dann noch mal in Kürze:
Ob Sie weiterhin Arbeitslosengeld kriegen, hängt maßgeblich davon ab, ob Ihre Freundin aktiv in die Berechnung aufgenommen wird (also der Bedarf für Sie beide berechnet wird) oder aufgrund des Studiums Ausschlussgrund ist und sie für Ihren Lebensunterhalt während des Studiums selbst aufkommen muss.
Wahrscheinlich ist, dass Sie Ausschlussgrund ist, weil ihre Freundin während des Studiums (ich unterstelle Vollzeitstudium) nicht der Arbeitsvermittlung und der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung steht. Sie könnte höchstens einen Mietzuschuss beim Jobcenter oder Wohngeld beim Wohnungsamt für sich beantragen, wenn der jetzige Job weg ist und sie nur noch vom Bildungskredit und dem Minijob leben wird.
Da Sie aktuell Arbeitslosengeld II beziehen, müssen Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrages die Zustimmung zum Umzug bei Ihrem Sachbearbeiter einholen. Welche Mietobergrenzen in Ihrem Stadt gelten, erfahren Sie beim Ihrem Sachbearbeiter. Leider hat der Gesetzgeber es bis heute nicht geschafft, die Mietobergrenzen bundesweit zu regeln.
Ob Ihre Freundin Sie unterhalten muss, hängt von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab, die von Ihrem Sachbearbeiter automatisch abgefordert werden, denn Sie beide gelten mit dem Tag des Zusammenziehens nach dem Gesetz als Ehepaar - nur halt ohne Trauschein
) Damit ändert sich der monatliche Regelsatz von jetzt 359 € auf 323 €.
Ist Ihre Ausschlussgrund, wird dennoch eine fiktive Bedarfsberechnung angestellt und Ihre Einkommen angerechnet, kommt ein Guthaben raus, dann ist dieses Guthaben auf Ihren Bedarf anzurechnen.
Inwieweit der Bildungskredit als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II gilt, konnte ich leider nicht in Erfahrung bringen.
Bei der Arbeitsagentur gibt es nur diese vage Aussage:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…
So wie ich es verstanden habe, wäre der Bildungskredit in Ihrem Falle als Einkommen zu berücksichtigen, denn der Bildungskredit dient hauptsächlich zum Lebensunterhalt, denn einen Anspruch hat sie nicht mehr.
Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter, was er/sie dazu meint. Ich bin gespannt, denn ich hatte bisher nichts mit Bildungskrediten zu tun.
Endgültige Klarheit bringt nur die Antragstellung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen trotzdem weiterhelfen.
Vielleicht informieren Sie mich über den Ausgang der Antragstellung?
Hallo,
danke für Ihre Informationen.
Da Sie aktuell Arbeitslosengeld II erhalten, müssen Sie die Zustimmung zum Umzug beim zuständigen Sachbearbeiter einholen. Gehen Sie mit einem Vorvertrag oder Exposé der Hausverwaltung zum Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung. Da Sie mit Ihrer Freundin zusammenziehn wollen, gelten Sie nach dem Gesetz wie eine Ehe - nur halt ohne Trauschein
)
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Jobcenter, welche Mietobergrenzen für einen 2-Personen-Haushalt gelten, denn jedes Bundesland, manchmal jeder Landkreis hat andere Mietobergrenzen. Noch ein Hinweis: Unterschreiben Sie keinesfalls den Mietvertrag ohne die vorherige Zustimmung des Jobcenters. Sie riskieren, dass das Jobcenter die Miete nicht in voller Höhe anerkennt.
Ab dem Tag des Zusammenziehens erhalten Sie nur noch einen Regelsatz von derzeit 323,00 € anstatt 359,00 €.
Die Leistungen werden ab dem Tag neu berechnet. Inwieweit Ihre Freundin Ausschlussgrund ist und weiterhin nur Sie Arbeitslosengeld II erhalten, kann ich so adhoc nicht sagen. Dazu müsste ich die Immatrikulation sehen. Wahrscheinlich ist, dass Ihre Freundin für die Zeit des Studiums ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten muss und höchstens einen Mietzuschuss beim Jobcenter oder Wohngeld beim Wohnungsamt erhalten kann. Das kann ich am Monitor nicht beurteilen.
Sie erhalten dann einen Regelsatz von 323,00 € und den Mietanteil. Allerdings ist davon auszugehen, dass Ihre Freundin ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Ihrem Sachbearbeiter belegen muss, da eine Bedarfsberechnung gemacht, um zu schauen, ob übersteigendes Einkommen auf Ihren Bedarf anzurechnen ist. Das ist insofern als Unterhalt anzusehen, denn das Einkommen Ihrer Freundin taucht in der Berechnung für Sie beide auf, würde Ihre Freundin arbeitslos sein und nicht studieren.
Zur Anrechnung des Bildungskredits habe ich bei den fachlichen Hinweisen der Arbeitsagentur
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…
Seite 19, Randziffer 11.59 nur das gefunden. Da steht leider nicht, ob und in welcher Höhe der Bildungskredit als Einkommen angerechnet wird.
Da im Fall in Ihrer Freundin der Bildungskredit unmittelbar den Lebensunterhalt abdecken soll und nicht ausschließlich Lehrgangsgebühren, Schulgeld etc. , wäre es meiner Meinung nach auf den Bedarf anzurechnen.
Frage Sie Ihren Sachbearbeiter, wie in dem Fall mit Bildungskredit Ihrer Freundin verfahren wird. Der 400-EUR-Job ist Einkommen im Sinne des § 11 SGB II und damit abzüglich Freibeträge anzurechnen.
Endgültige Klarheit bringt nur eine Antragstellung.
Ich bin interessiert, wie in Ihrem Fall entschieden wird, denn mit Bildungskredit hatte ich bisher keinen Kunden. Vielleicht informieren Sie mich?
Ich hoffe, ich konnte trotzdem weiterhelfen.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Hier sind die fehlenden
Informationen:
Freundin wird an der Musikhochschule Münster / Universität
immatrikuliert, da sie Musiklehrerin werden möchte. Also kein
privater Träger. Bafög gibt aufgrund eines abgebrochenen
Studiums nicht mehr.
Meister-BAföG gäbe es nur beim Masterstudiengang.