Arge und Krankenversicherung

Hallo,

wir haben folgendes Problem: Mein Mann und ich sind seit Jahren selbsständig. Nun wurde vor einem halben Jahr aufgrund einer hohen Forderung vom Finanzamt unser Konto gepfändet. Meinem Mann wurde die Ausübung seiner Tätigkeit untersagt. Wir sind seit Jahren nicht krankenversichert.

Nun habe ich mir überlegt Unterstützung bei Arge anzufordern. Steht uns da etwas zu? Wir können ansonsten kein Einkommen generieren. Und: Wenn ich nun da ankreuze dass wir nicht krankenversichert sind müssen wir dann Beiträge nachzahlen? Bzw. versichern einen dann Arge?

Eine schnell Antwort wäre super.

hier könnt bei der arge begleitendes hartz IV beantragen und die bezahlen die KV, haben das selber durch, ihr dürft aber keine versicherung o.ä. haben, was den vermögenswert den ihr haben dürft haben, wenn ihr privat kv versichert ward kann es probleme mit dieser geben wird jetzt so langwierig das alles zu erläutern, haben das auch durch ihr könnt mich ja mal direkt anmailen unter [email protected]

Hallo!

bei Leistungsansprüchen durch das AA wird man autom. Krankenversichert. Die frage ob oder wo man versichert ist bezieht sich eher darauf dort dann über das AA weiterversichert zu werden.
Durch die lange Privatversicherung bleibt zu prüfen ob ein Anspruch auf gesetzl. Krankenversicherung noch besteht. Ansonsten müßtet ihr euch privat versichern und schauen ob das AA einen zuschuß zahlt.

Hallo Ähem,
leider kann ich Euch bei Eurem Problem nicht helfe.
Viel Glück bei der weiteren Suche.
Gruß

Hallo!
Die Krankenkasse wird, wenn Ihr Leistungen empfangen habt,auf alle Fälle Nachforderungen an Euch stellen.
Wenn das nicht der Fall ist, könnt Ihr erstmal aufatmen. Allerdings müsst Ihr in einer gesetzlichen Krankenkasse unterkommem. Ich habe in diesem Fall nicht die Expertenkenntnis, aber Ihr werdet wahrscheinlich von der ARGE nicht`s für die vergangenen Jahre bekommen! Erst wenn Ihr Euch als arbeitslos meldet könnt Ihr Euch Familienversichern. Vorausetzung ist allerdings eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse!
Wenn ich mir Euer Prolem etwas genauer zu gemüte führe, wird der ganze Prozess für Euch wahrscheinlich teuer. Man kann in Deutschland nicht ohne Krankenversicherung arbeiten!
Das ist ein ganz großer Fehler! Wer hat Euch denn bei der Existenzgründung beraten? Wenn es einen Berater gab, dann könnt Ihr ihn zur Rechenschaft ziehen. Allerdings nur übers Gericht. Lasst Euch in diesem Fall mal vom Sozialgericht beraten! Ist oft Kostenlos und bringt viel!
Allerdings mache ich alle meine Angaben in diesem Fall ohne Gewähr! Ich bin halt kein Experte! Informiert Euch beim Landratsamt! Wünsche Euch aber viel Glück! Auch wenn es fast ausichtslos ist. Der deusche Fiskus ist hart!
Gruß vom Zander!

Hallo,

wir haben folgendes Problem: Mein Mann und ich sind seit
Jahren selbsständig. Nun wurde vor einem halben Jahr aufgrund
einer hohen Forderung vom Finanzamt unser Konto gepfändet.
Meinem Mann wurde die Ausübung seiner Tätigkeit untersagt. Wir

sind seit Jahren nicht krankenversichert.

Nun habe ich mir überlegt Unterstützung bei Arge anzufordern.
Steht uns da etwas zu? Wir können ansonsten kein Einkommen
generieren. Und: Wenn ich nun da ankreuze dass wir nicht
krankenversichert sind müssen wir dann Beiträge nachzahlen?
Bzw. versichern einen dann Arge?

Eine schnell Antwort wäre super.

Hallo, ging nicht schneller, bin berufstätig.

Eine Pfändung des Bankkontos hat zur Folge, dass es weitgehend blockiert ist. Anfallende Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens können erst wieder abgewickelt werden, wenn der Schuldner eine Gerichtsentscheidung über die Freigabe in Höhe des für ihn geltenden Freibetrages erwirkt. Viele Pfändungen führen zur Kündigung des Kontos.
Der Bundestag beschloss die Einführung eines P- Kontos, ein Pfändungsschutzkonto, mit dem ein Betrag von 985,15 Euro vor Zugriff von Gläubigern geschützt ist ( 23.04.2009).Jeder Bankkunde kann demnach von seiner Bank die Umwandlung seines Girokontos in ein solches Konto beabtragen. Damit bleiben Einkünfte, die zum Lebensunterhalt benötigt werden, pfändungsfrei. Dies gilt auch für Selbstständige.

Zum nächsten Problem Krankenkasse:

Ihr solltet Euch schnellstmöglichst eine Krankenkasse aussuchen und mit dieser Kontakt aufnehmen. Euch stehen schon jetzt Nachzahlungen bevor, die von Monat zu Monat nicht weniger werden. Seit dem 01.01.2009 gilt für alle, die in Deutschland wohnen, eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, auch für Selbstständige.In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Pflicht schon seit 014.04.2007. Wer z. Bsp. seit diesem Termin nicht versichert war und sich erst jetzt anmeldet, muss die vollen Beiträge nachzahlen, für den gesamten seitdem verstrichenen Zeitraum. § 186 SGB IX verpflichtet die Kassen zwar, für den Fall die Satzung vorzusehen, den nachzuzahlenden Betrag angemessen zu ermäßigen, zu stunden bzw. von einer Erhebung abgesehen werden kann, zeigt aber in der Praxis keine Wirkung.
Private Krankenkassen verlangen ab dem siebten Monat zusäztzlich einen Strafzuschlag, welcher unter besonderen Umständen gestundet werden kann, verzinst. Versicherungspflicht bei privaten KK besteht erst seit dem 01.01.2009. Gesetzgeber hat einen beitragsfreien Karenzmonat vergeben, so dass hier Nachzahlungen ab dem 01.02.2009 zu leisten wären.

Meldung bei der Arge:

Die Verfügbarkeit im Sinne SGB III gibt es im SGB II nicht. Eine selbstständige Tätigkeit steht einem Anspruch auf ALG II nichts entgegen. Die selbstständige Tätigkeit muss aber so sein, dass die Hilfebedürftigkeit in absehbarer Zeit endet. Ist dem nicht so, dann ist jede andere Beschäftigung zumutbar. Es kann auch dazu führen, dass die Selbstständigkeit beendet werden muss. Dies wird jedoch erst mit der Arge besprochen.Das Einkommen müßte unter einer Selbsteinschätzung angegeben werden, da sie variabel sind. Soweit Einkommen im Bewilligungszeitraum, die letzten 6 Monate,erwirtschaftet wurden, sind diese anzugeben.
Einnahmen, die während eines Bezuges erfolgen, sind unverzüglich der Arge mitzuteilen, da es sich um eine mitteilungspflichtige Änderung in den Verhältnissen handelt, erfolgt eine Neuberechnung des Leistungsanspruches.

Ich hoffe weiter geholfen zu haben. Jedoch bitte sich immer auch an weiteren Stellen informieren.

MfG jodore

Sofern Sie Anspruch auf Alg II haben werden Sie auch krankenversichert.
Der Anspruch ist abhängig vom Vermögen und Einkommen.

Viele Grüße
Lukas

Hi,

sobald Ihr Unterstützung von der Arge in Form von SGBII erhaltet, werdet Ihr auch von der ARGE krankenversichert.

Da Ihr kein anderes Einkommen habt und zuvor selbstständig war, ist die ARGE auch für euch zuständig.

mfg

Sie müssen eine KK finden, die sie aufnimmt, nicht so einfach, da die davon ausgehen, dass sie privat versichert waren. Wenn sie bestätigen können, dass sie es nicht waren, haben sie eine Chance in die AOK aufgenommen zu werden, (die dann aber von Ihne eine Nachzahlung verlangen kann), zum Mindestbeitrag, den die ArGe Bezahlt. Sie müssen der Kasse sagen, dass die ARGE zahlen wird, aber die zahlen keine Nachzahlungen. Vielleicht sagen Sie noch ein paar nette Dinge, die nur die AOK bietet, machen sie sich schlau.
Dann haben Sie die Anmeldung und gehen damit zum Amt, das wird dann von der Arge übernommen. Wenn sie nicht in einer gesetzlichen aufgenommen werden, müssen sie sich für eine private zum Mindestbeitrag entscheiden, welche dann auch von der Arge gezahlt wird. Es klappt auf jeden Fall.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo ,

Womit bestreiten sie z.Z. Ihr Lebensunterhalt ?

Sollten Sie keinen Einkommen haben , steht Ihnen ALG II ( und Krankenversicherung ) zu , Sie müssen aber beweisen , dass Ihr Unternehmen " Bankrot " ist und Ihnen das Lebensunterhalt nicht mehr absichern kann , evtl. Regelinsolvenz melden .

M.g.G. ,
Rosario

Hallo,

es ist erstmal richtig unterstützung von der arge zu holen. wird es euch dann genehmigt, wird die krankenversicherung von der arge auch übernommen.

lg