ARGE und Pauschbetrag

Hallo,

Herr X lebt mit seiner Partnerin seit kurzem zusammen. da sie bisher Hartz IV erhalten hat stellt sie (weil sie in eine andere Stadt gezogen ist) erneut einen Antrag. Darauf hin werden auch die Einnahmen des Partners geprüft. Bei ihm wird ein Pauschbetrag von ca. 980 (?) € abgezogen.
Herr X hat jedoch 3 Kinder für die er Unterhaltspflichtig ist (ca. 700 €) und ist auch privat Krankenversichert (beamter).

Was wird alles durch diesen o. g. Pauschbetrag abgegolten? Zählt da der Unterhalt mit rein oder nicht?

LG Tobi@s

Bei ihm wird ein Pauschbetrag von ca. 980 (?) € abgezogen.
Herr X hat jedoch 3 Kinder für die er Unterhaltspflichtig ist
(ca. 700 €) und ist auch privat Krankenversichert (beamter).

Was wird alles durch diesen o. g. Pauschbetrag abgegolten?
Zählt da der Unterhalt mit rein oder nicht?

Ein einzelner Pauschbetrag in dieser Höhe ist mir nicht bekannt. Wie sich obiger Betrag im Einzelnen zusammensetzt und was darin berücksichtigt wurde, lässt sich aus dem Sachverhalt ohne weitere Informationen nicht schließen.
Nur soviel: Grundsätzlich mindern Unterhaltsverpflichtungen und auch die privaten Krankenversicherungsbeiträge das anrechnungsfähige Einkommen.
Im Übrigen ist die Einkommensbe- und -anrechnung, die Berechnung des Selbstbehalts etwas zu kompliziert, als dass ich sie in diesem Thread erläutern möchte/kann.
Deshalb bei solch komplizierten, konkreten Fragen und um nicht die gesamten Verhältnisse öffentlich im Internet auszubreiten, bitte immer an den Sachbearbeiter vor Ort wenden. Der muss erläutern, was bzw. was nicht berücksichtigt wurde und zudem die Vorschriften nennen, nach denen es geschehen ist.