Arge und Quittung

hi

es hat sich folgendes zugetragen:
ein antrag wurde bei der Arge abgegeben, und nach 3 wochen nachgefragt, da war der Antrag weg, und es wurde vorgeworfen man hätte nix abgegeben.

wie sieht es nun in der zukunft aus, ist der arme H4 empfänger der doofe und muss sich alles gefallen lassen, oder ist die arge in der pflicht das wenn ein Kunde den Empfang eines Schriftstücks quittiert haben will eine solche zu Unterschreiben?

wie kann der kunde Falsche beratung eoines mitarbeiter der Argentur ahnden, durch den ein finanzieller schade entstanden ist? (es wurde nach alg 2 gefragt bei der agentur, dort wurde gesagt es gebe kein alg 2) und nun nach 7 monaten wurde festgestellt das sehr wohl ein anspruch bestanden hätte nur hat ie dame das nicht festgehalten das nachgefragt wurde.

am montag ist klärungsgespräch, vieleicht bekommt der arme bis dahin ein paar antworten, tipps oder paragraphen für die „neten“ angestellten der Arge

frohes fest erstmal

Also, wenn du Kopien deines Antrages hast, dann ist das genügnd Beweis, dass der antrag auch als abgegeben (vor drei Wochen) gilt.
Es gäbe in Zuknuft auch die Möglichkeit Anträge und Co gegen „Empfangsbestätigung“ zu schicken, d.h. sobald die Poststelle die Dinge hat, füllt sie die Bestätigung aus und schickt diese an den Einreicher zurück. Ein Kunde der ARGE kann auch persönlich vorsprechen und sich dem Empfang des Antrages „quittieren“ lassen, indem er z.B. den Sachberarbeiter oder die Poststelle auf einer kopie unterschreiben läßt.

Die falsche Beratung nachzuweisen wird schwierig, wenn es keine Zeugen dafür gibt, bzw. keinen passenden Vorgang, als. z.B eine Aktennotiz vom Kunden oder vorm Sachbearbeiter oder eine kopie, auf der man sich seine Fragen vermerkt hat oder so. Da sehe ich eher weniger Chance.
Sollte der Anspruch allerdings bestanden haben, so wäre es ggf über die Amtshaftung möglich an Regress zu kommen, ist aber nicht ganz einfach.
Gruß Tom, Beamter

Hallo,

ein antrag wurde bei der Arge abgegeben,

Wie? Briefkasten oder persönlich beim Antragsannehmer?

wie kann der kunde Falsche beratung eoines mitarbeiter der
Argentur ahnden,

Wie das geht findet man auf der Seite der Arbeitsagentur, dort „Über uns“

durch den ein finanzieller schade entstanden
ist?

Welcher Schaden ist entstanden?

nur
hat ie dame das nicht festgehalten das nachgefragt wurde.

Wie kommt man zu solch einer Erkenntnis?

am montag ist klärungsgespräch,

Dann wird ja alles geklärt.

vieleicht bekommt der arme bis
dahin ein paar antworten, tipps

Der Anspruch auf Alg/Alg2 entsteht mit der persönlichen Antragstellung - nicht erst mit der Abgabe der Antragsformulare. Bei der Antragstellung werden ja auch die ganzen Formulare mit Merkblatt ausgehändigt.
Wer Zweifel hat an der Dokumentation des Sachverhaltes hat Anspruch auf Akteneinsicht. Sorgen sind aber zunächst nicht angebracht.

Schöne Feiertage wünscht
Otto

Hallo

Da sehe ich eher weniger Chance.
Sollte der Anspruch allerdings bestanden haben, so wäre es ggf über die Amtshaftung möglich an Regress zu kommen, ist aber nicht ganz einfach.

Ich würde es aber trotzdem versuchen. Zu verlieren hat der Kunde ja nicht viel (außer Zeit allerdings; es kostet eine Menge Zeit und Aufwand).

Auch eine Klage wäre kostenlos. Vielleicht wird ihm ja geglaubt, wer weiß. Klagen würde ich allerdings nur ohne Rechtsanwalt, da der ja was kosten würde, und das Risiko wäre zu hoch. Wirklich rechnen würde ich mit einem Erfolg nämlich auch nicht.

Viele Grüße

Hallo,

ein antrag wurde bei der Arge abgegeben, und nach 3 wochen
nachgefragt, da war der Antrag weg, und es wurde vorgeworfen
man hätte nix abgegeben.

Wurden denn die Leistungen für den Zeitraum des „angeblich“ nicht gestellten Antrages verweigert?

Regel 1, alles quittieren lassen.
In einigen Agenturen sollte man sogar einen Beistand mitnehmen. SGB X § 13 Abs. 4
Einen Antrag kann man sogar mündlich (auch auf nicht zuständigen Ämtern) stellen ! SGB I § 16 Antragstellung http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/16.html

wie sieht es nun in der zukunft aus, ist der arme H4 empfänger
der doofe und muss sich alles gefallen lassen, oder ist die
arge in der pflicht das wenn ein Kunde den Empfang eines
Schriftstücks quittiert haben will eine solche zu
Unterschreiben?

Zur Pflicht, der Quittierung eingegangener Unterlagen habe ich zwar im Gesetz nichts gefunden. Allerdings besteht ja eine Aufklärungs-Beratungs- und Auskunftspflicht (§ 13-15 SGB !) Außerdem müssen Anträge dokumentiert werden. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…
37.1 bzw. 37.8

wie kann der kunde Falsche beratung eoines mitarbeiter der
Argentur ahnden, durch den ein finanzieller schade entstanden
ist? (es wurde nach alg 2 gefragt bei der agentur, dort wurde
gesagt es gebe kein alg 2) und nun nach 7 monaten wurde
festgestellt das sehr wohl ein anspruch bestanden hätte nur
hat ie dame das nicht festgehalten das nachgefragt wurde.

Darum Beistand mitnehmen, oder alle müdlichen Aussagen schriftlich bestätigen lassen: Rechtsgrundlage § 33 Abs. 2 Satz 2 SGB X
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/33.html

am montag ist klärungsgespräch, vieleicht bekommt der arme bis
dahin ein paar antworten, tipps oder paragraphen für die
„neten“ angestellten der Arge

Beistand mitnehmen, und einige obiger §§ um die Ohren schlagen :wink:
Auf den Eingang der erforderlichen Unterlagen kommt es zunächst nicht an. Wichtig ist der Tag der Antragstellung! Der erscheint glaubhaft, auch wenn der Antrag selbst „verschollen“ ist.

In diesem Zusammenhang auch interessant das Urteil des BSG (leider auf dessen Seite noch nicht veröffentlicht), das einem Arbeitslosen auch nach verspäterer Abgabe des Antrages Leistungen zugesprochen hatte! Ok, der hatte einen Nachweis mit Datum. Dennoch interessant, zumal er ja einige Monate ohne Leistungen lebte und sein Vermögen verbrauchte.

frohes fest erstmal

Hoffe, selbst ein solches gehabt zu haben !
Unser unkonventionelles Weihnachtgrillen im Freien bei Lagerfeuer hat trotz Regen (ok. mit schützender Plane *g*) tierisch Spaß gemacht.

TM

besagter herr ist soeben von der arge zu hause, unterschrift auf quittung wurde verweigert, ebenso das anfertigen von kopien, erst nach hinweisen auf das sgb wurden dann kopien von ca 50 seiten erstellt und alle gestempelt und unterschrieben, was für ein affenhaufen.

aber so ist das alles muss kosten verursachen und alles muss komplieziert sein.

und da spricht die politik von zu hohen kosten im alg2 bereich, wo die doch selbst verschuldet sind.

so bis dann, in 14 tagen geht es mit dem hgerrrn hier weiter dann soll der bescheid vorliegen.

X 33

wie kann der kunde Falsche beratung eoines mitarbeiter der
Argentur ahnden, durch den ein finanzieller schade entstanden
ist? (es wurde nach alg 2 gefragt bei der agentur, dort wurde
gesagt es gebe kein alg 2) und nun nach 7 monaten wurde
festgestellt das sehr wohl ein anspruch bestanden hätte nur
hat ie dame das nicht festgehalten das nachgefragt wurde.

Darum Beistand mitnehmen, oder alle müdlichen Aussagen
schriftlich bestätigen lassen: Rechtsgrundlage § 33 Abs. 2
Satz 2 SGB X
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/33.html

Wie weit würdest du das schriftliche Bestätigungserfodernis im Bezug auf „alle mündlichen Aussagen“ mit den im zitierten SGB bestimmten Begriff des Verwaltungsaktes auslegen?

Gibts da was handfestes zu? DA, Urteil usw. Danke.

Wie weit würdest du das schriftliche Bestätigungserfodernis im
Bezug auf „alle mündlichen Aussagen“ mit den im zitierten SGB
bestimmten Begriff des Verwaltungsaktes auslegen?

Gibts da was handfestes zu? DA, Urteil usw. Danke.

Ein Gesetz ist nichts handfestes?
Eine DA ist in meinen Augen nicht unbedingt etwas handfestes, da viele DAn überhaupt nicht „gesetzesfest“ sind :wink:

Solltest du dich an dem Wort „alle“ aufhängen, streiche das, oder füge „wichtigen“ hinzu. Hier ging es schlicht darum aufzuzeigen, was laut Gesetz möglich ist, und auf welche Rechte man sich berufen kann, wenn man Zweifel hat, dass man falsch beraten wurde, bzw. wenn einem mündlich mitgeteilt wird, dass man keinen Leistungsanspruch hat.

TM

und eben in dem was gesagt wurde liegt der hase im pfeffer, denn die arge argumentiert mit dem pc ausdruck der Argentur, und da steht ein falscher sachverhalt drinnen, aber wie beweist der arme nun das er nicht lügt, sondern das die Argentur mist gebaut hat?

und eben in dem was gesagt wurde liegt der hase im pfeffer,
denn die arge argumentiert mit dem pc ausdruck der Argentur,
und da steht ein falscher sachverhalt drinnen, aber wie
beweist der arme nun das er nicht lügt, sondern das die
Argentur mist gebaut hat?

Hinterher ist das immer schwierig :frowning: Darum ja meine Empfehlung für die Zukunft entweder einen Beistand mitzunehmen, oder sich wichtige aussagen schriftlich bestätigen lassen. Grundsätzlich auch immer Kopien von Anträgen machen und bei Abgabe den Eingang bestätigen lassen.

Falsche Beratung ist im Nachhinein ohne Zeugen eher nicht nachzuweisen.

TM

kopien, erst nach hinweisen auf das sgb wurden dann kopien von
ca 50 seiten erstellt und alle gestempelt und unterschrieben,
was für ein affenhaufen.

Na wenisgstens etwas :smile:) Welche §§ hattest du denn zitiert? Ich würde mich nicht wundern, wenn die Sachbearbeiter deren Inhalt nichtmal kannten. Eindruck schindet es aber allemal, wenn man einige Gesetzestexte parat hat.

Ich als gesetzlicher Betreuer habe es zum Glück nicht so schwer mit den Ämtern. Eher Vorteile, da ich sogar teilweise die Durchwahl direkt zum SB bekomme. Arbeitslose die unter Betreuung stehen haben somit teilweise erhebliche Vorteile. Es geht schneller und die SB geben sich mehr Mühe und nehmen einen für Voll. Eigentlich schade, dass dies oft den „normalen“ Arbeitlosen gegenüber nicht funktioniert.

Viel Glück TM

von den für ihn zuständigen betreuern bei der reha abteilung dioe für alles zuständig ist was mit Arbeite zu tun hat hat er alle durchwahlen und fax nummern und auch keine Probleme, nur die neuen leute der Arge machen stress

abwarten, warscheinlich hat der mann bis August ueit denen feuer unterm arsach zu machen und zum glück sind sotialklagen kostenlos, wird bestimmt lustig wenn sich eine ganze argentur verantworten darf, weil von mehreren seiten fast identische beschwerden kommen, in dieser argentur ist das verschwinden, bzew das nicht bearbeiten von papieren gang und gebe.