Hallo,
ein antrag wurde bei der Arge abgegeben, und nach 3 wochen
nachgefragt, da war der Antrag weg, und es wurde vorgeworfen
man hätte nix abgegeben.
Wurden denn die Leistungen für den Zeitraum des „angeblich“ nicht gestellten Antrages verweigert?
Regel 1, alles quittieren lassen.
In einigen Agenturen sollte man sogar einen Beistand mitnehmen. SGB X § 13 Abs. 4
Einen Antrag kann man sogar mündlich (auch auf nicht zuständigen Ämtern) stellen ! SGB I § 16 Antragstellung http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/16.html
wie sieht es nun in der zukunft aus, ist der arme H4 empfänger
der doofe und muss sich alles gefallen lassen, oder ist die
arge in der pflicht das wenn ein Kunde den Empfang eines
Schriftstücks quittiert haben will eine solche zu
Unterschreiben?
Zur Pflicht, der Quittierung eingegangener Unterlagen habe ich zwar im Gesetz nichts gefunden. Allerdings besteht ja eine Aufklärungs-Beratungs- und Auskunftspflicht (§ 13-15 SGB !) Außerdem müssen Anträge dokumentiert werden. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…
37.1 bzw. 37.8
wie kann der kunde Falsche beratung eoines mitarbeiter der
Argentur ahnden, durch den ein finanzieller schade entstanden
ist? (es wurde nach alg 2 gefragt bei der agentur, dort wurde
gesagt es gebe kein alg 2) und nun nach 7 monaten wurde
festgestellt das sehr wohl ein anspruch bestanden hätte nur
hat ie dame das nicht festgehalten das nachgefragt wurde.
Darum Beistand mitnehmen, oder alle müdlichen Aussagen schriftlich bestätigen lassen: Rechtsgrundlage § 33 Abs. 2 Satz 2 SGB X
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/33.html
am montag ist klärungsgespräch, vieleicht bekommt der arme bis
dahin ein paar antworten, tipps oder paragraphen für die
„neten“ angestellten der Arge
Beistand mitnehmen, und einige obiger §§ um die Ohren schlagen 
Auf den Eingang der erforderlichen Unterlagen kommt es zunächst nicht an. Wichtig ist der Tag der Antragstellung! Der erscheint glaubhaft, auch wenn der Antrag selbst „verschollen“ ist.
In diesem Zusammenhang auch interessant das Urteil des BSG (leider auf dessen Seite noch nicht veröffentlicht), das einem Arbeitslosen auch nach verspäterer Abgabe des Antrages Leistungen zugesprochen hatte! Ok, der hatte einen Nachweis mit Datum. Dennoch interessant, zumal er ja einige Monate ohne Leistungen lebte und sein Vermögen verbrauchte.
frohes fest erstmal
Hoffe, selbst ein solches gehabt zu haben !
Unser unkonventionelles Weihnachtgrillen im Freien bei Lagerfeuer hat trotz Regen (ok. mit schützender Plane *g*) tierisch Spaß gemacht.
TM