ARGE und Sozialgericht - Kosten

Hallo zusammen,

wenn man hier im Forum oder auf anderen Seiten mit Bezug zum ALG II liest, erhält man den Eindruck, dass die ARGEN alles versuchen um Leistungen nicht zu zahlen, selbst wenn sie berechtigt sein sollten.
Setzt man das mit Pressemitteilungen der letzten Wochen in Verbindung, nach denen der überwiegende Teil der Klagen vor den Sozialgerichten wegen Bescheiden der ARGEN für den Kläger positiv entschieden werden, stellt sich mir die Frage ob es günstiger für die ARGEN ist „es drauf ankommen zu lassen“ oder ob die Gerichtskosten von einem anderen Kostenträger übernommen werden und deshalb die Töpfe der ARGEN nicht belastet.

Was kosten Verfahren vor dem Sozialgericht und wer bezahlt dieses?

Meines Wissens werden die Sozialleistungen aus dem Haushalt der Gemeinden bezahlt und meine Gemeinde steht kurz vor dem Nothaushalt.
Ist ein Stadtkämmerer oder Bürgermeister daran interessiert auf dem Klageweg Geld einzusparen?

Gruß
Bori

Leider wurde die Gerichtsgebühr von Euro 150.00 nach 2006 für die ARGE/Agentur für Arbeit abgeschafft.
Daher hast du Recht, dass dies das Budget nicht belastet.

Kosten fallen der Staatskasse und damit der Allgemeinheit zur Last.Mann kann zwar argumentieren, dass diese letztendlich diese auch die Ämter finanziert, aber ich wäre für eine Wiedereinführung, weil dann vielleicht ein grösserer Rechtfertigungsdruck für diese Behörden entstehen würde. Vielleicht gäbe es dann gründlichere Arbeit, weniger Klagen, damit weniger überlastete Gerichte und für die verbleibenden Fälle schnellere Entscheidungen.

Gruss HighQ

Hallo,

Was kosten Verfahren vor dem Sozialgericht

nichts!!

Ist ein Stadtkämmerer oder Bürgermeister daran interessiert
auf dem Klageweg Geld einzusparen?

Das mußt du diese fragen. Es gibt ja, ich weiß nicht wieviele.

Gruß
Otto

Hallo zusammen,

Hallo.

wenn man hier im Forum oder auf anderen Seiten mit Bezug zum
ALG II liest, erhält man den Eindruck, dass die ARGEN alles
versuchen um Leistungen nicht zu zahlen, selbst wenn sie
berechtigt sein sollten.

Leider.

Setzt man das mit Pressemitteilungen der letzten Wochen in
Verbindung, nach denen der überwiegende Teil der Klagen vor
den Sozialgerichten wegen Bescheiden der ARGEN für den Kläger
positiv entschieden werden,

Nicht nur die der letzten Wochen. Die Gesamtstatistik spricht dafür.

stellt sich mir die Frage ob es
günstiger für die ARGEN ist „es drauf ankommen zu lassen“ oder
ob die Gerichtskosten von einem anderen Kostenträger
übernommen werden und deshalb die Töpfe der ARGEN nicht
belastet.

So ist es. Die Kosten fallen nicht der betreffenden ARGE zu.
Dies wäre aber äußerst sinnvoll, da die dann wirtschaftlich arbeiten müssten. So gibt es ja für jede Streitpartei neben dem prozessualen Risiko auch das wirtschaftliche Risiko. Und jeder weiß, dass es manchmal „besser“ ist, den Klageweg nicht zu beschreiten, obwohl man alle Paragrafen auf seiner Seite weiß.

Im Grunde müssten diese Gerichtskosten dem Sozialhaushalt zugerechnet werden, dann sehe der noch schlechter aus. Denn es dürfte hier bundesweit in dreistellige Millionen gehen. Auch zurechnen müssten man die ganzen zusätzlich geschaffenen Kammern an den Sozialgerichten, die nur ALG2-Recht machen. Auf diese Weise sind in den letzten Jahren hunderte Stellen für Richter und weiteres Juztizpersonal geschaffen worden.

Der Rest deiner Fragen war schon beantwortet.

Leider ist es demnach so, dass die ARGE frei weg, ohne wirtschaftliche Belastung, Unrecht handeln kann und es einfach auf die Klagen der Betroffenen ankommen lassen kann.
Mitunter gewinnt man den Eindruck, dass ARGE’n einfach fast alle Widersprüche einfach ablehnen, obwohl sie besseren Wissens stattgeben müssten. Das ist ungeheuerlich. Das müsste noch mal genauer diskutiert werden zum Thema Rechtsbruch, Rechtsbeugung.

Die ARGE’n müssen aber nachher die außergerichtlichen Kosten des Klägers (ist ja i.d.R. der Betroffene) übernehmen. Die sind aber relativ gering.

Unter Kostendruck stehen die ARGE’n dennoch. Deshalb lehnen Sie ja Leistungen ab wo sie nur können. Das ist so angeordnet, denn der Sachbearbeiter handelt nur nach Dienstanweisung. Auch die Rechtmäßigkeit solche Anordnungen müssten mal genauer diskutiert werden.

Die ganze Problematik fing nicht nur mit Hartz4 an, sondern eigentlich erst, seit die Kommunen mit im Boot sitzen. Als die nämlich nachher alle Klamm wurden und die Kämmerer den Notstand ausriefen. Ab da wurde dann wirklich ernst auf den ARGE’n gemacht. Auch kamen dann bis heute Unmengen Post der Betroffenen „nicht mehr an“. Bei der Arbeitsagentur oder Arbeitsamt oder Agentur für Arbeit zuvor, gab es keine solch hohen „Postverluste“!

Auch das wurde hier schon öfters diskutiert, wird aber von der Moderationsleitung, welche selber dort arbeitet, nicht gern gesehen.

Gruß
Bori

MfG

owT. Danke!
Danke!