ARGE und verschuldet - was darf in die EGV?

Hallo liebe Gemeinde (komm mir vor wie ein Pfarrer:smile:,

folgende Situation:

Ein Mensch, nennen wir ihn mal „Herr XYZ“ bezieht ALG II, da er hoch verschuldet ist, möchte er kein eigenes Girokonto haben aus Angst vor Vollstreckungsmaßnahmen. Die ARGE drängt aber nun, weil sie die Leistung per Überweisung zahlen will.

Also nutzt Herr XYZ das Girokonto seiner Mutter für den Zahlungsverkehr der ARGE (Mutter ist selbstredend einverstanden und Herr XYZ entsprechend bevollmächtigt)

Nun macht sich Herr XYZ mit einem kleinen Ladengeschäft selbständig und tätigt dort ausschließlich Bar-Geschäfte, Ware bekommt dieser Laden immer per Nachnahme (bar) geliefert.

Da er aufstockende Leistungen bezieht, drängt ihn der Vermittler nun, ein eigenes Konto zu eröffnen und möchte ihn „zwingen“, in die Privat-Insolvenz zu gehen - diese beiden Forderungen sollen beim nächsten Termin in die Eingliederungsvereinbarung

Ok, nun meine Frage: darf die ARGE soweit gehen??? der Leistungsempfänger hat den bargeldlosen Zahlungsverkehr mit der ARGE sichergestellt, aber darf ihm die ARGE vorschreiben, wie er seine Geschäfte zu führen hat??? Ich kann mir das nicht vorstellen

Eure Meinung bitte

Hallo

Soll er sie’s doch ruhig darin aufnehmen lassen - er muss die EinV ja nicht unterschreiben (und kann dafür auch nicht sanktioniert werden). Er kann sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen, mit dem die fachanwaltliche Beratung und Vertretung ihn dann max. 10 € Eigenbeitrag kostet. Ohne seine Unterschrift der EinV werden ihm deren Inhalte als Verwaltungsakt zugestellt, gegen den er (bzw. der Anwalt) ggf. Widerspruch und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bzw. Klage einreichen kann.

Wegen Bankkonto / P- Konto : http://hartz.info/index.php?topic=6578.0

LG

Hallo,

Also nutzt Herr XYZ das Girokonto seiner Mutter für den
Zahlungsverkehr der ARGE (Mutter ist selbstredend
einverstanden und Herr XYZ entsprechend bevollmächtigt)

Dazu gibt es seit 01.07.2010 sogenannte P-Konten bei Banken und Sparkassen. Sind pfändungssicher bis 9??,00€ (mir ist der Betrag entfallen…).

Da er aufstockende Leistungen bezieht, drängt ihn der
Vermittler nun, ein eigenes Konto zu eröffnen

siehe oben!

und möchte ihn „zwingen“, in die Privat-Insolvenz zu gehen

OOOOOHHHHH! Hat den der Vermittler ne gutgehende Vermögenschadenhaftpflicht??? (gibts das für ARGE-Vermittler überhaupt?*feix*)

Ok, nun meine Frage: darf die ARGE soweit gehen??? der
Leistungsempfänger hat den bargeldlosen Zahlungsverkehr mit
der ARGE sichergestellt, aber darf ihm die ARGE vorschreiben,
wie er seine Geschäfte zu führen hat???

Wenn so man manche Bescheide und sogenannte EKS betrachtet werden, kann man davon ausgehen, dass die das können!
ALLERDINGS nur, in Bezug auf die Höhe der aufstockenden Leistungen!

Würde folgendes in der EGV mit aufnehmen lassen:
„Die Privatinsolvenz erfolgte auf Drängen des Herrn/Frau xyz, Sachbearbeiter(in) bei der ARGE xyz. Somit unterliegt die ARGE xyz und Herr/Frau xyz dem §823 BGB.“

Das wird lustig…*feix*

VG René

Hallo zurück und erstmal vielen Dank

Dazu gibt es seit 01.07.2010 sogenannte P-Konten bei Banken
und Sparkassen. Sind pfändungssicher bis 9??,00€ (mir ist der
Betrag entfallen…).

Ein P-Konto ist keine Alternative, weil meist ohne online-Banking - es funktioniert ja auch so.

OOOOOHHHHH! Hat den der Vermittler ne gutgehende
Vermögenschadenhaftpflicht??? (gibts das für ARGE-Vermittler
überhaupt?*feix*)

interessanter Aspekt - vielen Dank

Hi,
zum Konto: bis Ende diesen Jahres sind Sozialleistungen noch für 14 Tage ab Eingang geschützt. Danach kann der Schutz nur noch über das P-Konto erfolgen, dessen Anfangsprobleme bis dahin hoffentlich gelöst sind.

Zur Insolvenz: diese ist mit Kosten von etwa 1500€ verbunden. Wenn die ARGE dies fordert (was mMn gar nicht rechtens wäre), müsste sie sich auch zur Kostenübernahme verpflichten; sprich bei Insolvenzantrag ohne Kostenstundung den Vorschuss von etwa 1000€ übernehmen.

Konkret könnte die ARGE die Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung verlangen; viele ARGEN finanzieren dies auch, so dass man ggf. um lange Wartezeiten herum kommt. Dies könnte auch durchaus hilfreich sein, denn die Schuldnerberatung muss nicht zwangsläufig auf eine Insolvenz hinauslaufen und kann insb. auch Fragen zum Kontopfändungsschutz klären.

Gruß
Ingo