Arge,Unterhaltszahlung, getrennt lebend, Scheidung

Hallo,

also sofern Jemand bei der ARGE einen Antrag stellt, wird automatisch geprüft ob Jemand unterhalspflichtig ist. Dies ist vorerst eine reine Formsache.

  1. Grundsätzlich wird aufgrund des erzeilten Einkommens der Unterhalt für Kind und Frau berechnet. Aber nachdem die Miete, etc. alles bereits gezahlt wird, sollte man das auf jeden Fall angeben. Ob dies dann in dieser Form gegengerechnet wird, weiß ich nicht, aber dann würd ich auf alle Fälle, dass was nicht anerkannt wird nicht mehr zahlen.

  2. Unterhalt muss grundsätzlich für das Kind bis zum 18. Lebesnajhr und je nachdem was das Kind danach macht (Studium, Ausbildung) weitergezahlt werden. Solange beide Arbeitslosengeld II beziehen, muss für die Frau auf jeden Fall geleistet werden. Aber wie gesagt dies ist halt auch abhängig vom selbst erzielten Einkommen.

  3. Also grundsätzlich muss nach einer Scheidung soweit ich das weiß Unterhalt gezahlt werden, für das Kind auf jeden Fall, für Sie, dass ist abhängiig von vielen Faktoren (wie alt das Kind ist, ob sie grundsätzlich erwerbsfähig ist, etc.), da sollte dann doch der Anwalt dazu befragt werden. Dies geht zuweit ins Unterhaltsrecht und damit kenn ich mich nicht aus, zumal dies ja gerade erst geändert wurde.

  4. Wie gesagt, wielang und ob Unterhalt für die Ehefrau / Exfrau gezahlt werden muss, wird denk ich gerichtlich festgesetzt. Für das Kind auf jeden Fall bis zur Volljährigkeit und evtl. auch länger, gerade bei Studium oder Ausbildung.

  5. Ja, diese sollten weniger werden, da das AlG I ja weniger ist wie das jetzt erzielte Einkommen.

  6. Dies könnte natürlich sein, dies geht allerdings wiederrum soweit in eine andere Materie in der ich mich nicht auskenne. Dafür zuständig wäre dann die Bundesagentur.

Das auf alles verzichtet wurde, wird denk ich weniger anerkannt, zumindest nicht in der ARGE oder Bundesagentur. Vielleicht ist dies eher für die Scheidung an sich relevant, aber wie gesagt dahingehend doch eher einen Anwalt fragen.

Ich hoffe ich konnte helfen.

  1. Was kann/wird die Arge für meine Frau von mir noch
    zusätzlich vordern?
  2. Wie lange geht das? Wann muss sie wieder arbeiten?
  3. Was wenn sie keine Arbeit findet, auch nach der Scheidung,
    darf ich dann weiter blechen, Miete usw.?
  4. Wann ist das alles zu Ende?
  5. Werden die Unterhaltszahlungen weniger wenn ich
    Arbeitslosengeld 1 erhalte?
  6. Ich erhalte eine Abfindung, habe meine Kündigungsfrist
    eingehalten, wird diese anstelle des Arbeitslosengeldes erst
    mal aufgebraucht?

Ich musste wie gesagt aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen,
hab mir meinen eigenen Hausrat nach und nach zusammen gekauft.

Um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, verzichte ich auf
alles was in der alten Wohnung steht.

Bitte gebt mir einige Tips.

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Unterstützung.

hallo,

ich muss dir Leider sagen das ich wenig davon ahnung habe ,ich weiß auch nihct warum ich hir noch als EXPERTE aufgeführt werde was ich nihct bin.Habe auch alles richtig angekreuzt . komisch!!!

Kann dir nur sagen,

Man hat gesetzlich ein selbstbehalt von 950 euro …also würdest du kein unterhalt Bezahlen müssen wenn du Arbeitslosengeld 1 beziehst. Aber natürlich wenn du mehr bekomst als 950 muss du zahlen!!

Über dir anderen Fragen möchte ich dir kein antwort geben weil ich nihct genug weiß.

Ich wünsche dir aber VIELLLL glück

Hallo,

zu Unterhaltsfragen o.Ä. kann ich keine Informationen geben, da mussten Sie wohl einen Anwalt kontaktieren.

Wie lange sind Sie schon getrennt lebend? Laut Gesetz gehören Sie nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft Ihrer Frau, wenn Sie dauerhaft getrennt lebend sind und müssten daher auch nicht für sie aufkommen. Zumindest was Arbeitslosengeld II angeht:

„Zur Bedarfsgemeinschaft gehören als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte“

Wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde, wird die Abfindung beim Arbeitslosengeld nicht angerechnet.

Viele Grüße,
SweetAngel1801

Hallo Zusammen,
ich hoffe mir kann jemand etwas aus eigener Erfahrung

erzählen

zu meiner Situation:

Ich bin verheiratet (7 Jahre) lebe von meiner Frau

getrennt in

meiner eigenen Wohnung. Meine noch Frau lebt in der

alten

gemeinsamen Wohnung.

Sie ist derzeit Arbeitslos und hat HARTZ4 beantragt,

da sie

vorher knapp 11 Monate selbstständig war und das
gesundheitlich nicht mehr packt. Derzeit sucht Sie

Arbeit, ist

aber auf die Stütze angewiesen.

Ich zahle im Moment alles, Miete beider Wohnungen,

Kredite die

aus der Zeit der Ehe entstanden sind (Auto usw.), alle
Versicherungen. Das Auto nutzt sie komplett ich zahle

dafür.

Die Scheidung wurde vom Anwalt schon beim

Familiengericht

eingereicht.

Ich bekam vor einigen Tagen von der Arge eine

Rechtswarende

Mitteilung wo ich alle Einkünfte und Gelder die ich

habe offen

legen muss.

Ich selber bin ab Mai Arbeitslos gemeldet wegen
betriebsbedingter Kündigung.

Das Geld ist also ab Mai zuende.
Errechnet an der 3/7 Regelung für den

Trennungsunterhalt zahle

ich bereits den Betrag anhand der Mietzahlungen usw.

Jetzt frage ich mich

  1. Was kann/wird die Arge für meine Frau von mir noch
    zusätzlich vordern?
  2. Wie lange geht das? Wann muss sie wieder arbeiten?
  3. Was wenn sie keine Arbeit findet, auch nach der

Scheidung,

darf ich dann weiter blechen, Miete usw.?
4. Wann ist das alles zu Ende?
5. Werden die Unterhaltszahlungen weniger wenn ich
Arbeitslosengeld 1 erhalte?
6. Ich erhalte eine Abfindung, habe meine

Kündigungsfrist

eingehalten, wird diese anstelle des

Arbeitslosengeldes erst

mal aufgebraucht?

Ich musste wie gesagt aus der gemeinsamen Wohnung

ausziehen,

hab mir meinen eigenen Hausrat nach und nach zusammen

gekauft.

Um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, verzichte ich

auf

alles was in der alten Wohnung steht.

Bitte gebt mir einige Tips.

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure

Unterstützung.

  1. Lege das kündiungs schreiben der Arge vor
  2. Sobalt du eine arbeit hast
  3. zahlt die arbeitloseverschicherung oder ARGE
  4. nie
  5. ja
  6. es wird angerechnet

Sorry, beim Thema Unterhaltsrecht kann ich nicht
weiterhelfen.
Viel Erfolg anderswo!
Freundliche Grüße
DK

Hallo Zusammen,
ich hoffe mir kann jemand etwas aus eigener Erfahrung

erzählen

zu meiner Situation:

Ich bin verheiratet (7 Jahre) lebe von meiner Frau

getrennt in

meiner eigenen Wohnung. Meine noch Frau lebt in der

alten

gemeinsamen Wohnung.

Sie ist derzeit Arbeitslos und hat HARTZ4 beantragt, da

sie

vorher knapp 11 Monate selbstständig war und das
gesundheitlich nicht mehr packt. Derzeit sucht Sie

Arbeit, ist

aber auf die Stütze angewiesen.

Ich zahle im Moment alles, Miete beider Wohnungen,

Kredite die

aus der Zeit der Ehe entstanden sind (Auto usw.), alle
Versicherungen. Das Auto nutzt sie komplett ich zahle

dafür.

Die Scheidung wurde vom Anwalt schon beim

Familiengericht

eingereicht.

Ich bekam vor einigen Tagen von der Arge eine

Rechtswarende

Mitteilung wo ich alle Einkünfte und Gelder die ich

habe offen

legen muss.

Ich selber bin ab Mai Arbeitslos gemeldet wegen
betriebsbedingter Kündigung.

Das Geld ist also ab Mai zuende.
Errechnet an der 3/7 Regelung für den

Trennungsunterhalt zahle

ich bereits den Betrag anhand der Mietzahlungen usw.

Jetzt frage ich mich

  1. Was kann/wird die Arge für meine Frau von mir noch
    zusätzlich vordern?
  2. Wie lange geht das? Wann muss sie wieder arbeiten?
  3. Was wenn sie keine Arbeit findet, auch nach der

Scheidung,

darf ich dann weiter blechen, Miete usw.?
4. Wann ist das alles zu Ende?
5. Werden die Unterhaltszahlungen weniger wenn ich
Arbeitslosengeld 1 erhalte?
6. Ich erhalte eine Abfindung, habe meine

Kündigungsfrist

eingehalten, wird diese anstelle des Arbeitslosengeldes

erst

mal aufgebraucht?

Ich musste wie gesagt aus der gemeinsamen Wohnung

ausziehen,

hab mir meinen eigenen Hausrat nach und nach zusammen

gekauft.

Um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, verzichte ich

auf

alles was in der alten Wohnung steht.

Bitte gebt mir einige Tips.

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Unterstützung.