Hallo,
also sofern Jemand bei der ARGE einen Antrag stellt, wird automatisch geprüft ob Jemand unterhalspflichtig ist. Dies ist vorerst eine reine Formsache.
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Grundsätzlich wird aufgrund des erzeilten Einkommens der Unterhalt für Kind und Frau berechnet. Aber nachdem die Miete, etc. alles bereits gezahlt wird, sollte man das auf jeden Fall angeben. Ob dies dann in dieser Form gegengerechnet wird, weiß ich nicht, aber dann würd ich auf alle Fälle, dass was nicht anerkannt wird nicht mehr zahlen.
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Unterhalt muss grundsätzlich für das Kind bis zum 18. Lebesnajhr und je nachdem was das Kind danach macht (Studium, Ausbildung) weitergezahlt werden. Solange beide Arbeitslosengeld II beziehen, muss für die Frau auf jeden Fall geleistet werden. Aber wie gesagt dies ist halt auch abhängig vom selbst erzielten Einkommen.
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Also grundsätzlich muss nach einer Scheidung soweit ich das weiß Unterhalt gezahlt werden, für das Kind auf jeden Fall, für Sie, dass ist abhängiig von vielen Faktoren (wie alt das Kind ist, ob sie grundsätzlich erwerbsfähig ist, etc.), da sollte dann doch der Anwalt dazu befragt werden. Dies geht zuweit ins Unterhaltsrecht und damit kenn ich mich nicht aus, zumal dies ja gerade erst geändert wurde.
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Wie gesagt, wielang und ob Unterhalt für die Ehefrau / Exfrau gezahlt werden muss, wird denk ich gerichtlich festgesetzt. Für das Kind auf jeden Fall bis zur Volljährigkeit und evtl. auch länger, gerade bei Studium oder Ausbildung.
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Ja, diese sollten weniger werden, da das AlG I ja weniger ist wie das jetzt erzielte Einkommen.
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Dies könnte natürlich sein, dies geht allerdings wiederrum soweit in eine andere Materie in der ich mich nicht auskenne. Dafür zuständig wäre dann die Bundesagentur.
Das auf alles verzichtet wurde, wird denk ich weniger anerkannt, zumindest nicht in der ARGE oder Bundesagentur. Vielleicht ist dies eher für die Scheidung an sich relevant, aber wie gesagt dahingehend doch eher einen Anwalt fragen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
- Was kann/wird die Arge für meine Frau von mir noch
zusätzlich vordern?- Wie lange geht das? Wann muss sie wieder arbeiten?
- Was wenn sie keine Arbeit findet, auch nach der Scheidung,
darf ich dann weiter blechen, Miete usw.?- Wann ist das alles zu Ende?
- Werden die Unterhaltszahlungen weniger wenn ich
Arbeitslosengeld 1 erhalte?- Ich erhalte eine Abfindung, habe meine Kündigungsfrist
eingehalten, wird diese anstelle des Arbeitslosengeldes erst
mal aufgebraucht?Ich musste wie gesagt aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen,
hab mir meinen eigenen Hausrat nach und nach zusammen gekauft.Um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, verzichte ich auf
alles was in der alten Wohnung steht.Bitte gebt mir einige Tips.
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Unterstützung.