Hallo Zusammen,
ich hoffe mir kann jemand etwas aus eigener Erfahrung erzählen zu meiner Situation:
Ich bin verheiratet (7 Jahre) lebe von meiner Frau getrennt in meiner eigenen Wohnung. Meine noch Frau lebt in der alten gemeinsamen Wohnung.
Sie ist derzeit Arbeitslos und hat HARTZ4 beantragt, da sie vorher knapp 11 Monate selbstständig war und das gesundheitlich nicht mehr packt. Derzeit sucht Sie Arbeit, ist aber auf die Stütze angewiesen.
Ich zahle im Moment alles, Miete beider Wohnungen, Kredite die aus der Zeit der Ehe entstanden sind (Auto usw.), alle Versicherungen. Das Auto nutzt sie komplett ich zahle dafür.
Die Scheidung wurde vom Anwalt schon beim Familiengericht eingereicht.
Ich bekam vor einigen Tagen von der Arge eine Rechtswarende Mitteilung wo ich alle Einkünfte und Gelder die ich habe offen legen muss.
Ich selber bin ab Mai Arbeitslos gemeldet wegen betriebsbedingter Kündigung.
Das Geld ist also ab Mai zuende.
Errechnet an der 3/7 Regelung für den Trennungsunterhalt zahle ich bereits den Betrag anhand der Mietzahlungen usw.
Jetzt frage ich mich
Was kann/wird die Arge für meine Frau von mir noch zusätzlich vordern?
Wie lange geht das? Wann muss sie wieder arbeiten?
Was wenn sie keine Arbeit findet, auch nach der Scheidung, darf ich dann weiter blechen, Miete usw.?
Wann ist das alles zu Ende?
Werden die Unterhaltszahlungen weniger wenn ich Arbeitslosengeld 1 erhalte?
Ich erhalte eine Abfindung, habe meine Kündigungsfrist eingehalten, wird diese anstelle des Arbeitslosengeldes erst mal aufgebraucht?
Ich musste wie gesagt aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, hab mir meinen eigenen Hausrat nach und nach zusammen gekauft.
Um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, verzichte ich auf alles was in der alten Wohnung steht.
Bitte gebt mir einige Tips.
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Unterstützung.
Auch wenn sich das Schreiben der Arge jetzt für dich furchteinflößend anhört ist es eigentlich was ganz normales. Denen geht es um die Klärung, ob du Unterhalt in angemessener Höhe zahlst. Dabei geht es glaube ich sogar nur um Kindesunterhalt, also nicht um Unterhalt deiner Frau gegenüber.
Der Satz da ist auch nicht höher als der eigentlich gesetzliche und passt sich natürlich auch an deine Einkommensverhältnisse an. Wenn du also bald AlgI bekommst, wird das neu berechnet. Wenn du also schreibst das du Miete usw. alles im Moment für deine Frau zahlst, wird es nach der Berechnung sicherlich nicht mehr werden. Die Miete zahlt ja ohnehin die Arge, so dass du dann eigentlich nur die Unterhaltskosten zahlen musst. Das natürlich immer unter dem Aspekt, dass deine Existenz durch die Zahlungen nicht gefährdet werden darf.
Danke Emerson778 für Deine prompte Antwort.
Die Beziehen sich auf §33 Abs. 1 und 2 SGB II wos darum geht dass Eheleute verpflichtet sind für einander zu sorgen. und ich nach §60 SGB II verpflichtet bin meine Einkünfte offen zu legen.
Die sagen dass meine noch Frau laut SGB II Anspruch auf Unterhalt hat.
Leider läuft die alte Wohnung noch auf meinem Namen, da die Wohnung damals ich für uns angemietet habe.
Die Arge hat das schon in einem Schreiben an meine noch Frau moniert, dass die nur Kosten übernehmen können wo sie zur Zahlung verpflichtet ist.
Das ist alles sehr ernüchternd.
Ich seh da ne riesen Welle auf mich zu kommen, zumal ich erst vor kurzem den Kredit aufgenommen habe und ich das Risiko dafür trage.
ich weiß halt das dir ein Selbstbehalt bleiben muss, der liegt irgendwie zwischen 800,- bis 900,-€ das heißt wenn du über diesen Betrag Geld bekommst, dann musst du noch zahlen aber eigentlich nur für die Kinder. Deine Ex-Frau muss arbeiten gehen und für sich selber sorgen.
Wenn die Scheidung bereits eingereicht ist, dann hast du ja einen Anwalt oder brauchst einen. Der sollte das aber wissen.
Grüße jama.44
Kinder haben wir keine, aber es gibt ja den Trennungsunterhalt. Ich weis halt ned wie lange ich auch nach der Scheidung noch blechen darf. Theoretisch könnte sie die Arbeitlosigkeit ewig hinausziehen.
Mit den 800 Euro Selbstbehalt, muss ich dann meine Miete, Kredite, Versicherungen usw. weiterzahlen?
Scheidung heißt für mich Trennung vom Partner. Im Trennungsjahr bist du der Frau evtl. was schuldig. danach nicht mehr oder wie es gerichtlich entschieden wird(siehe scheidungsgesetz 2008). wenn ihr keine kinder habt bist du noch weniger verpflichtet, da sie arbeiten gehen kann.
Warum zahlst du für 2 Wohnungen??? wenn der mietvertrag ihrer wohnung auf dich läuft, kündige ihn sofort, oder biete ihr an, dass sie den vertrag übernehmen kann, ansonsten wird er gekündigt. Miete übernimmt dann ArGe, bis zu einem bestimmten limit. wenn du den mietvertag kündigst, kannst du nachmieter stellen, dann bis du gleich raus oder es kostet dich evlt. 3 monatsmieten und danach ist schluss. wie lange lebt ihr getrennt? wenn es mehr als 1 jahr ist hat sie keine ansprüche auf weiterzahlung.kredite gehen auf dich, wenn du die verträge unterschrieben hast.wenn ihr beide unterschrieben habt, ist sie momentan mit dem harzt 4 da raus.
Sprich mit versicherungen, erkläre die situation. hausrat und haftpflicht dürfte wegfallen wegen getrennter wohnsitze. zahle den kredit am auto, versicherung und steuern nicht, lass dich da auch von Versicherung beraten.
Der ArGe würde ich auch die Scheidungssituation erklären und es als nicht zumutbar rüberbringen. denen würde ich auch aufzeigen, dass du aus gutem willen, nach auszug, weiter bezahlt hast und ihnen deine kündigung, bzw. ALG1 bescheid schicken.
Als geschiedener bist du zumindest nach dem trennungsjahr nicht für miete der exen verantwortlich.
Als arbeitsloser hast du einen grundbedarf von miete plus 300 irgendwas (neue zahl ist mir nicht bekannt)was nicht angetastet werden darf.
So, viel info einer laiin. sortiere das mit den infos von anderen.
Ich denke du hast genug gezahlt. MINIMIERE deine Auslagen.
Grüße,
Andi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn keine Kinder im Spiel sind, kommst du auf jeden Fall besser weg.
Ich weiß nur, das gemeinsame Schulden (also Schulden die in der Ehe entstanden sind) anrechenbar sind, ansonsten musst du alles selbst bezahlen von deinem Selbstbehalt.
das deutsche Recht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, das habe ich leider auch schon spüren müssen. Ich wünsche dir viel Glück und Kraft.
Gruß jama44
danke für Deine ausführliche Antwort.
Ich lebe seit letztem Jahr August in meiner eigenen Wohnung.
Von Januar bis März habe ich bei meinen Eltern gewohnt.
Die ganze Situation ist so kompliziert.
Wir hatten zuerst miteinander ausgemacht über einen Online-Scheidungsanwalt die Scheidung zu machen.
Jeztt sagt sie sie fühlt sich betrogen und ist wohl selbst zu nem Anwalt gegangen.
Ich weis nicht ob sies wirklich gemacht hat, ich warte da immer noch auf ein Schreiben.
Ja den Mietvertrag habe ich unterschrieben. Heisst dass wenn der Vertrag nicht auf ihren Namen umgeändert wird, dass die Arge nichts dafür zahlen wird? und dass ich dann weiterhin zahlen darf?
Wie meinst Du dass wenn wir 1 Jahr getrennt leben dass sie keine Ansprüche hat? auf was? wo ist das beschrieben?
Viele Fragen - die jedoch am besten vom Anwalt beantwortet werden.
So wie ich es überschlage, sollten deine Zahlungen aber geringer werden! Auf jeden Fall muss angedacht werden, ob du überhaupt so viel hättest zahlen müssen - allerdings wirst du nichts zurück bekommen. Aber zumindest das Auto wirst dir holen können!
Ihre mIete MUSS sie selber zahlen, da sie vom Amt die Miete bekommt.
Für dich gilt ja das gleiche!
Da du ALS1 bekommst, sindfür dich die Regelungen noch nicht so streng - und da die Scheidung eingereicht ist, bist du über das Maß der Unterhaltszahlungen hinaus keinesfalls weiter verpflichtet zu zahlen.
Du verzichtest auf alles in der Wohnung? Never!!! Hol dir da ruhig so ein Zwei Dinge noch .
Aber: teilt den Hausrat auf - so dass ihr diesen Wert bei der Scheidung nichtmehr angeben müsst! So wird der Scheidungswert noch geringer!!!
Und jetzt bleibt mir nur: Good luck - und bewahre dir die schönen Zeiten im Gedächtnis - vergiss die anderen!
zaubermaus
Zahl keine miete mehr. kündige. Sie hat dich vielleicht „lieb“ gehalten, damit du rechnungen bezahlst. vielleicht fühlst du auch eine gewisse schuld an euerm scheitern. schuld kann nicht finanziell geregelt werden, es sei denn, du schuldest Geld. Alles andere wird über Ämter geregelt:
Mietvertrag kündigen, ihr die 1. Option auf einen Monat befristet geben.
ArGe über Trennung und Scheidungsklage und Unzumutbarkeit informieren.
Keine Online-Rechtsanwälte. Besser REchtschutzversicherung. Wenn ihr über all so was reden konntet, warum habt ihr keine passende Antwort für euch gefunden???
Jeden Vertrag den du unterschrieben hast, musst DU erfüllen. Alsö, erfülle oder kündige was geht.
1 Jahr ist als trennungsjahr angesehen, damit paare sich wieder zusammenfinden oder sich der trennung sicher sind. weise nach, dass ihr euch august 2009 getrennt habt, dann ist dir rechtlich ne last genommen was zahlungen angeht. in deinem fall warst du lieb, bisher miete& auto zu zahlen. musst du nicht. könnt ihr keinen nenner finden?Jeder geht sein leben, keiner sollte den anderen daran hindern, auch nicht nach streit und 7 jahren. es hat halt nicht gepasst. wenn einer straftätig wurde (klauen, gewalt) ist das anders.
Hi Andi,
danke für Deine ausführliche Antwort.
Ich lebe seit letztem Jahr August in meiner eigenen Wohnung.
Von Januar bis März habe ich bei meinen Eltern gewohnt.
Die ganze Situation ist so kompliziert.
Wir hatten zuerst miteinander ausgemacht über einen
Online-Scheidungsanwalt die Scheidung zu machen.
Jeztt sagt sie sie fühlt sich betrogen und ist wohl selbst zu
nem Anwalt gegangen.
Ich weis nicht ob sies wirklich gemacht hat, ich warte da
immer noch auf ein Schreiben.
Ja den Mietvertrag habe ich unterschrieben. Heisst dass wenn
der Vertrag nicht auf ihren Namen umgeändert wird, dass die
Arge nichts dafür zahlen wird? und dass ich dann weiterhin
zahlen darf?
Wie meinst Du dass wenn wir 1 Jahr getrennt leben dass sie
keine Ansprüche hat? auf was? wo ist das beschrieben?
danke für Deine ausführliche Antwort.
Ich lebe seit letztem Jahr August in meiner eigenen Wohnung.
Von Januar bis März habe ich bei meinen Eltern gewohnt.
Die ganze Situation ist so kompliziert.
Wir hatten zuerst miteinander ausgemacht über einen
Online-Scheidungsanwalt die Scheidung zu machen.
Jeztt sagt sie sie fühlt sich betrogen und ist wohl selbst zu
nem Anwalt gegangen.
Ich weis nicht ob sies wirklich gemacht hat, ich warte da
immer noch auf ein Schreiben.
Ja den Mietvertrag habe ich unterschrieben. Heisst dass wenn
der Vertrag nicht auf ihren Namen umgeändert wird, dass die
Arge nichts dafür zahlen wird? und dass ich dann weiterhin
zahlen darf?
Wie meinst Du dass wenn wir 1 Jahr getrennt leben dass sie
keine Ansprüche hat? auf was? wo ist das beschrieben?
Hallo Zusammen,
ich hoffe mir kann jemand etwas aus eigener Erfahrung erzählen
zu meiner Situation:
Ich bin verheiratet (7 Jahre) lebe von meiner Frau getrennt in
meiner eigenen Wohnung. Meine noch Frau lebt in der alten
gemeinsamen Wohnung.
Sie ist derzeit Arbeitslos und hat HARTZ4 beantragt, da sie
vorher knapp 11 Monate selbstständig war und das
gesundheitlich nicht mehr packt. Derzeit sucht Sie Arbeit, ist
aber auf die Stütze angewiesen.
Ich zahle im Moment alles, Miete beider Wohnungen, Kredite die
aus der Zeit der Ehe entstanden sind (Auto usw.), alle
Versicherungen. Das Auto nutzt sie komplett ich zahle dafür.
Die Scheidung wurde vom Anwalt schon beim Familiengericht
eingereicht.
Ich bekam vor einigen Tagen von der Arge eine Rechtswarende
Mitteilung wo ich alle Einkünfte und Gelder die ich habe offen
legen muss.
Ich selber bin ab Mai Arbeitslos gemeldet wegen
betriebsbedingter Kündigung.
Das Geld ist also ab Mai zuende.
Errechnet an der 3/7 Regelung für den Trennungsunterhalt zahle
ich bereits den Betrag anhand der Mietzahlungen usw.
Jetzt frage ich mich
Was kann/wird die Arge für meine Frau von mir noch
zusätzlich vordern?
>>> wenn du auch ab Mai ohne Arbeit bist ist das ALG I oder II? wie hoch ist denn dann Dein Arbeitslosengeld. denn wenn du auch ALH II bekommst wie sie dann kannst du nichts mehr zahlen.
Wie lange geht das? Wann muss sie wieder arbeiten?
>>> wenn sie gesundheitl. Probleme hat wird das Arbeitsamt evtl. ein Gutachten eoinleiten inwiefern sie denn belastbar ist. Arbeitsverpfichtet ist jetzt schon .
Was wenn sie keine Arbeit findet, auch nach der Scheidung,
darf ich dann weiter blechen, Miete usw.?
>>> kommt nat. drauf an ob du wieder Arbeit findest. aber bei einer Ehe von 7 J. wirst du nicht sehr lange bezahlen müssen zumal wenn es keine Kinder gibt.
Wann ist das alles zu Ende?
Werden die Unterhaltszahlungen weniger wenn ich
Arbeitslosengeld 1 erhalte?
>>> das kommt auf die Höhe an denn Dein Selbstbehalt den darfst du behalten.
Ich erhalte eine Abfindung, habe meine Kündigungsfrist
eingehalten, wird diese anstelle des Arbeitslosengeldes erst
mal aufgebraucht?
>>> du wurdest doch betriebsbedingt bekündigt auch hier kommt es drauf an wie hoch diese Abfindung ist.
Ich musste wie gesagt aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen,
hab mir meinen eigenen Hausrat nach und nach zusammen gekauft.
Um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, verzichte ich auf
alles was in der alten Wohnung steht.
>>> du kannst den neuen Hausrat geltend machen. also abziehen.
Bitte gebt mir einige Tips.
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Unterstützung.
Glaube nicht das es ein großes Problem gibt. Du musst doch nur erklären, dass du anstatt von Geldleistungen die Wohnungskosten bisher getragen hast. Und wenn das nicht akzeptiert wird, musst du halt nen Mietvertrag mit deiner Frau schließen.
Hallo Patator,tut mir leid aber ich bin kein Fachmann
für Juristische und finanzielle Aspekte der Trennung.
Ciao
Hallo Zusammen,
ich hoffe mir kann jemand etwas aus eigener Erfahrung
erzählen
zu meiner Situation:
Ich bin verheiratet (7 Jahre) lebe von meiner Frau
getrennt in
meiner eigenen Wohnung. Meine noch Frau lebt in der
alten
gemeinsamen Wohnung.
Sie ist derzeit Arbeitslos und hat HARTZ4 beantragt,
da sie
vorher knapp 11 Monate selbstständig war und das
gesundheitlich nicht mehr packt. Derzeit sucht Sie
Arbeit, ist
aber auf die Stütze angewiesen.
Ich zahle im Moment alles, Miete beider Wohnungen,
Kredite die
aus der Zeit der Ehe entstanden sind (Auto usw.), alle
Versicherungen. Das Auto nutzt sie komplett ich zahle
dafür.
Die Scheidung wurde vom Anwalt schon beim
Familiengericht
eingereicht.
Ich bekam vor einigen Tagen von der Arge eine
Rechtswarende
Mitteilung wo ich alle Einkünfte und Gelder die ich
habe offen
legen muss.
Ich selber bin ab Mai Arbeitslos gemeldet wegen
betriebsbedingter Kündigung.
Das Geld ist also ab Mai zuende.
Errechnet an der 3/7 Regelung für den
Trennungsunterhalt zahle
ich bereits den Betrag anhand der Mietzahlungen usw.
Jetzt frage ich mich
Was kann/wird die Arge für meine Frau von mir noch
zusätzlich vordern?
Wie lange geht das? Wann muss sie wieder arbeiten?
Was wenn sie keine Arbeit findet, auch nach der
Scheidung,
darf ich dann weiter blechen, Miete usw.?
4. Wann ist das alles zu Ende?
5. Werden die Unterhaltszahlungen weniger wenn ich
Arbeitslosengeld 1 erhalte?
6. Ich erhalte eine Abfindung, habe meine
Kündigungsfrist
eingehalten, wird diese anstelle des
Arbeitslosengeldes erst
mal aufgebraucht?
Ich musste wie gesagt aus der gemeinsamen Wohnung
ausziehen,
hab mir meinen eigenen Hausrat nach und nach zusammen
gekauft.
Um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, verzichte ich
deine Situation ist ja sehr bedrängend. ich kann dir allerdings leider zu den ganzen Arge/Hartz4 -fragen nichts sagen, vor allem auch nicht aus eigener Erfahrung. bist du in der Gewerkschaft? dort kannst du beraten werden oder erfragen, wer dich sonst noch beraten kann. in jeder stadt gibt es auch institutionen, die dich beraten können.
Was wichtig ist, ist, ob du noch im Mietvertrag der alten wohnung drin stehst. sonst wäre es sicher gut, da herauszukommen, sonst bist du da, egal ob du da wohnst oder nicht, zahlungsverpflichtet.
Hallo, bist aber auch ne arme Socke. Also in erster Linie muss jeder für seinen Lebensstandard selbst aufkommen. 1000,00 EUR. sind (zumindest hier in Niedersachsen lt. OLG Celle) Selbstbehalt, kann niemand dran. Wie das mit der Abfindung ist, weiss ich nicht, muss Dir aber Dein RA sagen können, ob das Geld Unterhalt oder Zugewinn ist. In erster Linie soll Deine Frai selbst arbeiten gehen, wenn sie nicht gerade im Rollstuhl sitzt. Viel Glück, hab alles hinter mir, war ein 5jähriger Rosenkrieg nach einer 30jährigen Ehe…gewonnen hat keiner…alles Gute