Guten Tag,
weiß bitte jemand, ob es denn normal und üblich ist, daß die Arge von mir eine Unterschrift verlangen möchte am Freitag, daß ich unterschreiben soll, daß ich die Kosten für eine Weiterbildung zur Online-Redakteurin zu 30 % zurück zahlen soll, wenn ich die abbrechen würde? Ich habe nicht vor, die abzubrechen, aber man weiß nie, was kommt, o man krank wird oder so und ich kann und will keine Schulden machen. Bin gerade schuldenfrei geworden. Ich könnte meine Unterschrift noch 14 Tage lang zurück ziehen, die ich dem Onlineredakteursausildungsinstitut schon gab. Da ist ein Rücktritt noch möglich. Die Arge hat mich schon öfter nur verarscht, schon mal nur vorgetäuscht, mir eine Umschulung zahlen zu wollen und das auch nicht ernst gemeint. Was tun? Heute rief die an, ich bekäme diese jetzt bezahlt, soll das am Freitag abholen, die Bewilligung, aber ich soll was mit der Rückzahlung dann unterschreiben. Soll ich mir da Bedenkzeit ausnehmen? Müssen andere das auch unterschreiben mit Rückzahlung von 30 % bei Abbruch? Ich würde ja nicht abrechen, aber falls ich nicht gut genug wäre evtl das Institut? oder man würde krank? Man weiß es doch nie? Erbitte Rat. Vielen Dank. Asta
Hallo,
die ARGE gibt unsere Steuergelder aus.
Deren Idee ist nun, einen gewissen DRuck aufzubauen, dass die gelder sinnvoll eingesetzt werden.
ZUrückzahlen muss man immer nur bei „schuldhaftem“ Verhalten - eine schwere Krankheit etc. gehört nicht dazu.
Ich denke: einfcah unterschreiben und sich korrekt verhalten…
Alles Gute!
strandperle02