Guten Tag,
weiß bitte jemand, ob es denn normal und üblich ist, daß die Arge von mir eine Unterschrift verlangen möchte am Freitag, daß ich unterschreiben soll, daß ich die Kosten für eine Weiterbildung zur Online-Redakteurin zu 30 % zurück zahlen soll, wenn ich die abbrechen würde? Ich habe nicht vor, die abzubrechen, aber man weiß nie, was kommt, o man krank wird oder so und ich kann und will keine Schulden machen. Bin gerade schuldenfrei geworden. Ich könnte meine Unterschrift noch 14 Tage lang zurück ziehen, die ich dem Onlineredakteursausildungsinstitut schon gab. Da ist ein Rücktritt noch möglich. Die Arge hat mich schon öfter nur verarscht, schon mal nur vorgetäuscht, mir eine Umschulung zahlen zu wollen und das auch nicht ernst gemeint. Was tun? Heute rief die an, ich bekäme diese jetzt bezahlt, soll das am Freitag abholen, die Bewilligung, aber ich soll was mit der Rückzahlung dann unterschreiben. Soll ich mir da Bedenkzeit ausnehmen? Müssen andere das auch unterschreiben mit Rückzahlung von 30 % bei Abbruch? Ich würde ja nicht abrechen, aber falls ich nicht gut genug wäre evtl das Institut? oder man würde krank? Man weiß es doch nie? Erbitte Rat. Vielen Dank. Asta
Guten Abend!
weiß bitte jemand, ob es denn normal und üblich ist, daß die
Arge von mir eine Unterschrift verlangen möchte am Freitag,
daß ich unterschreiben soll, daß ich die Kosten für eine
Weiterbildung zur Online-Redakteurin zu 30 % zurück zahlen
soll, wenn ich die abbrechen würde?
Der Anbieter der Weiterbildung muß bezahlt werden. Ganz sicher wird er nichts erstatten, wenn einzelne Teilnehmer keine Lust mehr haben und abbrechen. Kost ja nix. Von daher erscheinen Maßnahmen sinnvoll, Nur-mal-so-probieren-Teilnehmern den Ernst einer Zusage vor Augen zu führen.
Ich habe nicht vor, die abzubrechen …
Dann ist doch alles gut.
aber man weiß nie, was kommt, :man krank wird oder so…
Genau diesem „oder so“ soll und muß ein Riegel vorgeschoben werden.
und ich kann und will keine Schulden machen.
Dafür macht niemand Schulden. Nur Teilnehmer, die plötzlich keine Lust mehr haben und alle erdenklichen Gründe für den Abbruch vorschieben, nachdem sie zusagten und Kosten verursachten, muß man irgendwie an den Kanthaken bekommen.
Gruß
Wolfgang
Hallo
Ich würde einfach drauf achten, dass in dem Schrieb mit der Rückzahlung drinsteht, dass diese Rückzahlung nur erfolgen muss, wenn die Weiterbildung ohne wichtigen Grund abgebrochen wird, und dass ein wichtiger Grund z. B. lange Krankheit oder fehlende Eignung sein könnten.
Viele Grüße