ARGE - Verspätete Zahlungen

Angenommen, die monatlichen Alg2-Zahlungen wurden bereits zum wiederholten Male wegen verwaltungsinterner Schwierigkeiten deutlich verspätet (erst zur Monatsmitte) überwiesen - ist dann die ARGE verpflichtet, für die Kosten, die dem Zahlungsempfänger dadurch entstanden sind (z.B. Überziehungszinsen, Rücklastgebühren für nicht einlösbare Abbuchungen etc.), einzustehen? Wenn ja, wo könnte man das nachlesen? Und was wäre, wenn durch diesen Fehler - den die ARGE auch einräumt - z.B. ein Ratenzahlungsvertrag oder ein Kreditkartenkonto gekündigt würde?

Hallo

Die Behörde haftet grundsätzlich für die Kosten, die durch ihre Fehler verursacht werden.

Wenn ja, wo könnte man das nachlesen?

Das weiß ich leider nicht. Ich habe das selber mal irgendwo gelesen, es war aber eine Quelle, die ich für glaubwürdig eingestuft hatte, das kann ich noch sagen. Sonst weiß ich leider nichts mehr.

Es lohnt sich aber meiner Meinung nach, weiter nachzuforschen.
Wenn hier keine Antwort kommen sollte, kannst du auch bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp nachfragen.

Viele Grüße