Hallo wer kann mir weiter helfen BITTE BITTE BITTE .Ich und mein Mann haben einen Antrag auf Hartz 4 gestellt .Nach dem Arbeitsamt in meinen Kontoauszügen Paar einnahmen gesehen haben ein mal 40€.13,90€.56,20€.13,30€schreiben sie mir einen Brief ich zettiere: Was hat es mit diesen Geldeingängen auf sich ??? Woher stammen sie ??Sollte es sich um Ebay-Verkäufe handeln,geben Sie mir ebenfals ihren Händeler Namen…WAS??? Ich mein waaaaas??? Muß ich wirklich mein Mitgliednamen eingeben damit die sehen was ich kaufe und verkaufe ich mein es handelt sich um Sachen von meinem Sohn oder halt meine Private gebrauchte Sachen ich will nicht dass sie auf meiner Seite sind .Dürfen sie das ??? Muß ich das eingeben ??? Die schreiben wenn ich das nicht mache zahlen sie entweder kein oder teilweise das Geld… Was muß ich wiessen bitte helft mit der sich da auskennt. [email protected]
Hallo wer kann mir weiter helfen BITTE BITTE BITTE
.Ich und
mein Mann haben einen Antrag auf Hartz 4 gestellt
.Nach dem
Arbeitsamt in meinen Kontoauszügen Paar einnahmen
gesehen
haben ein mal 40€.13,90€.56,20€.13,30€schreiben sie
mir einen
Brief ich zettiere: Was hat es mit diesen
Geldeingängen auf
sich ??? Woher stammen sie ??Sollte es sich um Ebay-
Verkäufe
handeln,geben Sie mir ebenfals ihren Händeler
Namen…WAS??? Ich mein waaaaas??? Muß ich
wirklich mein
Mitgliednamen eingeben damit die sehen was ich kaufe
und
verkaufe ich mein es handelt sich um Sachen von meinem
Sohn
oder halt meine Private gebrauchte Sachen ich will
nicht dass
sie auf meiner Seite sind .Dürfen sie das ??? Muß ich
das
eingeben ??? Die schreiben wenn ich das nicht mache
zahlen sie
entweder kein oder teilweise das Geld… Was muß ich
wiessen
bitte helft mit der sich da auskennt.
die dürfen das und müssen es sogar.jeder eingang zählt
als einnahme und die darf abgezogezogen werden.
es gibt nur eine ausnahme.wenn du etwas durch arbeit
hinzuverdienst, sind 100 euro pro monat
anrechnungsfrei.vielleicht kännt ihr euch darauf
einigen?
So heftig das ist: ja, die können diesen Druck ausüben. Damit wollen die sehen, ob du/Ihr aus ebay eine Einnahmequelle habt. Da Viele Menschen über ebay zusätzliche Einnahmen hatten, will man auf diese Weise einen Riegel vorschieben, dass ihr nebenher etwas Geld bekommt! So lange deine Beträge unter 100 € im Monat sind (so war es soweit ich noch weiss - mach dic h da einfach mal noch kundig bitte), brauchst nichts abgeben - aber ANGEBEN musst es!
Vorschlag: melde einen ebay Account auf deinen Mann, bzw. auf deinen Sohn zum Kauf an. Oder mach das ganze gleich über Eltern oder vertrauenswürdige Freunde - die also die Sache einstellen, verkaufen, ihr Konto für Zahlungseingäne angeben!
Auf deinem Konto dann nur noch einkaufen.
Das Beste: den Account abmelden, wenn du dir über ebay sagen wir mal Dinge gekauft hast, die in deinen Intimbereich vordringen! Dann können die dich mal!
Ist haarig mit denen, ich weiss! Viel Glück!
zaubermaus
Hallo,
meiner Meinung nach darf die Arge nicht nach dem Benutzernamen fragen. Aber Sie kann die Kontoauszüge einsehen.
Gruß Beastyboy
ich kann es dir nicht beantworten. aber wenn du die mitarbeit verweigerst kann dein regelsatz gekürzt werden.
ansonsten verkaufe es über eine agentur und gut ist. lass keine gelder mehr über dein konto laufen ansonsten gebe einfach paypal an. und führe einen nachweis deiner einkommen. denn du bist verpflichtet jedes ich wiederhole jegliche art von einkommen welches den bezug von hartz4 verringert zu melden.
Hallo Löha18,
leider kann ich Dir nicht eine 100%ige Antwort geben, da sich meine Vermutungen auch auf diverse Aussagen in verschiedenen Forums stützt.
Soweit ich weiß, gibt es hinsichtlich ebay und ARGE diverse Urteile der verschiedensten Gerichte.
Hauptsächlich gilt eines: Wenn du das nicht in schöner Regelmäßigkeit machst und daraus quasi ein regelmäßiges Zusatzeinkommen beziehst, dann handelt es sich um eine Vermögensumwandlung. Das gleiche gilt wenn du Sachen zum Second-Hand-Laden bringst oder mal ab und zu auf dem Flohmarkt was verkaufst. Diese Einnahmen mußt Du nicht angeben.
Wenn du allerdings mehrere hundert Verkäufe über Monate hinweg bei ebay tätigst, kann Dir das durchaus als Gewerbe ausgelegt werden. Diese müßen dem Finanzamt und der ARGE dann auch gemeldet werden.
Ich rate Dir somit nur ab und zu mal was bei ebay zu verkaufen und dann die Verkäufe wieder für ein paar Monate ruhen zu lassen.
Weiterhin rate ich Dir mal ein wenig zu googlen. Hier habe ich schon mit wenig Handgriffen sehr hilfreiche Seiten gefunden. Schaust Du hier:
http://www.gratisrecht.de/forum/hartz/328-ebay-einna…
Hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen und wünsch Dir ein schönes Ostern.
Gruß
Marco
Also Kontoauszüge dürfen sie einsehen das ist immer so , aber die dürfen nicht auf deine Ebay seite . Auf den Kontoauszügen steht doch drauf wofür das ist damit muss sich das Amt zufrieden geben.Und wenn die denken du hast einen Handel auf Ebay denn sollen sie das Finanzamt einschalten ob du da gemeldet bist.
Ich kaufe und verkaufe auch auf Ebay aber das hat noch keiner von mir verlangt das ich den Händler bekannt .
geben soll.Solange das Privat Käufe und Verkäufe sind ist das Privatsache. Du musstest doch deine Sachen wie sie neu waren auch Bezahlen.Wenn das alles nicht hilft steht dir ein Anwalt auch zu seite, und wenn du den einschaltest geh zum Amtsgericht und lass dich dort freistellen ich habe so auch eine Überprüfungsklage erhoben. Das geht die garnichts an was du da Kaufst und verkaufst
hallo ,da kann cih dir leider net helfen.aber wenn es pribat verkaufte sachen sind dürften die nix dagegen haben.
…tut mir Leid, aber da ist die Arge zu berechtigt, weil es Einnahmen sind. Es hängt auch nicht von der Höhe der Summe ab…jede Einnahme muß angegeben werden.
Wenn Du schlau bist dann lasse solche Aktivitäten über einem anderen Konto (z.B.Freund,Freundin,Bekannte) laufen.
Gruß Peter.
Hallo danke für die Antwort. Aber eigentlich wollte ich wiessen ob sie (Arbeitsamt)auf meine Seite bei E-bay rein dürfen?? Muß ich denen wirklich mein Händler Name eingeben??? Ich mein dieses E-bay Konto habe ich schon über ein Jahr und Hartz 4 Antrag habe ich erst im Dezember gestellt.Dürfen sie auf meiner Seite bei -e-bay alles was ich ge und verkauft habe schauen??? Ich mein ich will manchmal nicht dass es mein Mann sieht und Arbeitsamt schon gar nicht. Ich mein es ist Privat es ist meins weist? Es geht doch niemand was an. Kann ich den nicht nur die Sachen was sie verlangen raus druken??? Ich betreibe kein Geschäft es waren Privat Sachen von mir was ich verkauft habe. Können die mir vielleicht auch so kommen das die sagen a ja in dem Monat haben sie so und so viel verkauft das verrechnen wir ihnen jetzt.Können die das Geld zu meinem Bedarf dazu zählen? Ich mein ich warte auf das Geld schon seit 4 Monaten es ist schon einiges was sie mir zahlen müßen und irgend wie habe ich das gefühl das sie es nicht wollen. Was meinst du??? Können die mir vielleicht sagen , A Ja die ganze Monate haben sie irgend wie gelebt jtzt zahlen wir ihnen nur ein Teil??? Ist es normal dass man so lange wartet???:…tut mir Leid, aber da ist die Arge zu berechtigt, weil es
Einnahmen sind. Es hängt auch nicht von der Höhe der Summe
ab…jede Einnahme muß angegeben werden.
Wenn Du schlau bist dann lasse solche Aktivitäten über einem
anderen Konto (z.B.Freund,Freundin,Bekannte) laufen.
Gruß Peter.
Hallo danke für die Antwort. Aber eigentlich wollte ich wiessen ob sie (Arbeitsamt)auf meine Seite bei E-bay rein dürfen?? Muß ich denen wirklich mein Händler Name eingeben??? Ich mein dieses E-bay Konto habe ich schon über ein Jahr und Hartz 4 Antrag habe ich erst im Dezember gestellt.Dürfen sie auf meiner Seite bei -e-bay alles was ich ge und verkauft habe schauen??? Ich mein ich will manchmal nicht dass es mein Mann sieht und Arbeitsamt schon gar nicht. Ich mein es ist Privat es ist meins weist? Es geht doch niemand was an. Kann ich den nicht nur die Sachen was sie verlangen raus druken??? Ich betreibe kein Geschäft es waren Privat Sachen von mir was ich verkauft habe. Können die mir vielleicht auch so kommen das die sagen a ja in dem Monat haben sie so und so viel verkauft das verrechnen wir ihnen jetzt.Können die das Geld zu meinem Bedarf dazu zählen? Ich mein ich warte auf das Geld schon seit 4 Monaten es ist schon einiges was sie mir zahlen müßen und irgend wie habe ich das gefühl das sie es nicht wollen. Was meinst du??? Können die mir vielleicht sagen , A Ja die ganze Monate haben sie irgend wie gelebt jtzt zahlen wir ihnen nur ein Teil??? Ist es normal dass man so lange wartet???
Hallo danke für die Antwort. Aber eigentlich wollte ich wiessen ob sie (Arbeitsamt)auf meine Seite bei E-bay rein dürfen?? Muß ich denen wirklich mein Händler Name eingeben??? Ich mein dieses E-bay Konto habe ich schon über ein Jahr und Hartz 4 Antrag habe ich erst im Dezember gestellt.Dürfen sie auf meiner Seite bei -e-bay alles was ich ge und verkauft habe schauen??? Ich mein ich will manchmal nicht dass es mein Mann sieht und Arbeitsamt schon gar nicht. Ich mein es ist Privat es ist meins weist? Es geht doch niemand was an. Kann ich den nicht nur die Sachen was sie verlangen raus druken??? Ich betreibe kein Geschäft es waren Privat Sachen von mir was ich verkauft habe. Können die mir vielleicht auch so kommen das die sagen a ja in dem Monat haben sie so und so viel verkauft das verrechnen wir ihnen jetzt.Können die das Geld zu meinem Bedarf dazu zählen? Ich mein ich warte auf das Geld schon seit 4 Monaten es ist schon einiges was sie mir zahlen müßen und irgend wie habe ich das gefühl das sie es nicht wollen. Was meinst du??? Können die mir vielleicht sagen , A Ja die ganze Monate haben sie irgend wie gelebt jtzt zahlen wir ihnen nur ein Teil??? Ist es normal dass man so lange wartet???.
Hallo danke für die Antwort. Aber eigentlich wollte
ich
wiessen ob sie (Arbeitsamt)auf meine Seite bei E-bay
rein
dürfen?? Muß ich denen wirklich mein Händler Name
eingeben???
Ich mein dieses E-bay Konto habe ich schon über ein
Jahr und
Hartz 4 Antrag habe ich erst im Dezember
gestellt.Dürfen sie
auf meiner Seite bei -e-bay alles was ich ge und
verkauft habe
schauen??? Ich mein ich will manchmal nicht dass es
mein Mann
sieht und Arbeitsamt schon gar nicht. Ich mein es ist
Privat
es ist meins weist? Es geht doch niemand was an. Kann
ich den
nicht nur die Sachen was sie verlangen raus druken???
Ich
betreibe kein Geschäft es waren Privat Sachen von mir
was ich
verkauft habe. Können die mir vielleicht auch so
kommen das
die sagen a ja in dem Monat haben sie so und so viel
verkauft
das verrechnen wir ihnen jetzt.Können die das Geld zu
meinem
Bedarf dazu zählen? Ich mein ich warte auf das Geld
schon seit
4 Monaten es ist schon einiges was sie mir zahlen
müßen und
irgend wie habe ich das gefühl das sie es nicht
wollen. Was
meinst du??? Können die mir vielleicht sagen , A Ja
die ganze
Monate haben sie irgend wie gelebt jtzt zahlen wir
ihnen nur
ein Teil??? Ist es normal dass man so lange wartet???
nein, es ist nicht normal, dass man solange auf das
geld wartet.ich vermute, dass sie dir mangelnde
mitarbeit vorwerfen.
es ist schon möglich, dass dir die verkäufe als
einnahmen angerechnet werden.schließlich sind es ja
steuergelder, von denen h4 gezahlt wird und die arge
ist gehalten, alles zu prüfen und anzurechnen.
im prinzip ist es politisch gewollt, dass datenschutz
und grundrechte für h4-empfänger ausgehebelt werden.
das bedeutet: legst du deine daten offen (ebay,
kontoauszüge u.s.w.)wird dein anspruch geprüft.tust du
es nicht, gibt es überhaupt nichts.
nochmal ein rat am rande: tue besser nichts, was andere
nicht wissen dürfen oder sollen.mit ehrlichkeit kommt
man am weitesten.
Das kann ich Dir leider nicht beantworten, ob die Leute von der Arge das verlangen dürfen…auf jeden Fall will die Arge Deine Einnahmen kontrollieren können, um Dein Geld verrechnen zu können.Ich hatte selber mal einen Nebenverdienst von 400.-€, davon waren 160.-€ frei, der Rest wird voll angerechnet. Am besten Du kündigst Dein Konto bei Ebay und läßt Deine ganzen Aktivitäten über einen anderen Namen laufen.
Frohe Ostern…Gruß Peter.
Das kannst der Arge-Tante sagen:
Bei dem gebuchten Posten vom xxx in Höhe von xxx Euro handelt es sich um eine Einnahme aus einem Verkauf über die Internetplattform ebay.
Somit handelt es ich nicht um Einkommen sondern um eine Vermögensumwandlung. Diese ist anrechenfrei und auch normalerweise nicht meldepflichtig.
Die verkauften Gegenstände befanden sich schon vorher in meinem Besitz und wurden von mir nicht zu Gewinnzwecken vorher erworben.
- Vermögensumwandlung ist, wenn du was verkaufst was du schon vorher hattest. Selbst wenn es 4000 Euro wären, wäre es alleine dein Geld und darf nicht angerechnet werden.
Private Ebay-Verkäufe sind Vermögensumwandlung und kein Einkommen, lediglich beim gewerblichen Verkauf sieht es anders aus! Du hast also nichts verschwiegen!
Und dann noch: Jede Arge tickt anders!
Aber du musst ja nur die Kontoauszüge (Bank) der letzten drei Monate vorlegen, bzw. ab der Antragstellung.
Aus diesen gehen deine ebay-Aktivitäten klar hervor! DU setzt jetzt nur noch die Artikelnummer bei Bezahlung ein und gut ist! Und so musst du nicht noch dein eby-Konto offen legen. Das machen die bei sog. „hartgen Fällen“. Hast du die schon mal „geärgert“?
Also ich habe schon davon gehört, dass Arges das ebay-Konto einsehen wollten. Nun versuche, es über das BAnkkonto zu regeln. Ebayverkäufe werden ja grundsätzlich über Bankkonto abgewickelt (es sei denn, man holt den Artikel ab, bzw. lässt abholen)
Jetzt haben wir hier noch mehr „Mist“ gesammelt - aber ich hoffe, ich konnte dir damit helfen und die gehen dir nicht an das ebaykonto ran! Wenndie darauf bestehen, dass rate ich an, einen Anwalt zu fragen! Es gibt Hartz4-Anwälte, die sich da dann ganz ganz genau auskennen!
Und ich denke mal, dass du doch die Anträge immer wieder angemahnt hast, oder? Wenn es da knapp werden sollte: Wie haben sie gelebt? Dann stell einer Freundin einen Schuldschein pro Monat aus - „Untersützung zum Leben“ oder so - mit Rückzahlung bei Vorlage des Schuldscheines. Somit hat dir niemand was geschenkt.
Trotzdem oder grad jetzt: schöne Ostern!
zaubermaus
Hallo,
Verkäufe jeglicher Art, auch Ebay etc., welche Einkünfte sind, werden als Einkommen angerechnet. Das diese Unterlagen verlangt werden ist daher korrekt. Sollten die Unterlagen nicht eingehen ist es auch gängige Praxis, dass Leistungen nicht ausbezahlt werden.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Die Behörde will von Ihnen die Herkunft Ihrer Einkünfte erfahren, da Sie von der Behörde Geld wollen. Daher vermute ich, daß Ihnen nicht anderes übrig bleibt, die Herkunft zu erklären, das mindeste wäre die Angabe, daß es sich um Einkünfte handelt, die Sie am besten freiwillig angeben, es könnte sonst sein, daß Sie Probleme, s. o ., bekommen. Grüße,Tempest
PS:Suchen Sie eine Beratung auf, die sich speziell mit Alg 2/JC beschäftigt, wenn Sie nicht weiter kommen. ,
Anzugeben sind nur Daten, die erheblich sind für die Gewährung von Leistungen. Hierzu gehören NICHT Einnahmen durch Privatverkäufe, sprich Flohmärkte, Ebay, o.Ä, solange diese nicht gewerbsmäßig erfolgen.
Da bei Einreichen des Erstantrags Einsicht in die Kontoauszüge der letzten 3 Monate zulässig ist, dürfte sich recht leicht feststellen lassen, ob es sich um Einnahmen von o.g. Art handelt, oder nicht.
Anders verhält es sich, wenn es sich bei den gehandelten Gegenständen um wertvolle Dinge wie z.B. Kunstsammlungen, Schmuck, Antiquitäten, Kraftfahrzeuge, usw. handelt. Diese müssen wahrheitsgemäß im Vermögensnachweis, der bei Antragsabgabe ausgehändigt wird, angegeben werden.
Ebenfalls anzugeben ist dort angespartes Vermögen, das ggf. durch vergangene Verkäufe erworben wurde - sofern dieses Einfluss auf die Gewährung von Leistungen und deren Höhe hat.
Das Verlangen, sämtliche Ein- und Verkäufe auf Onlineplattformen, und evtl. sogar Benutzerdaten wie Username und/oder Passwort herauszugeben, ist allerdings grundsätzlich nicht zulässig, und stellt einen nicht unerheblichen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen dar.
Hallo Löha 18,
du hast schon einige Antworten zu deinem Anliegen erhalten. Diese Ebay-Aktionen sind keine Einkünfte und gehen die ARGE einen feuchten Kehricht an.
Mache es doch einfach so, dass du derartige Aktionen über ein Zweitkonto (geht auch mit Null Euro!)laufen lässest, dass du der ARGE nicht gemeldet hast, z. B. Noris-Bank, IngDiba usw. Dass die dahinter kommen ist nicht sehr wahrscheinlich; denn ein weitergehender Datenabgleich erfolgt nur dann, wenn sie Betrug vermuten, und dazu muss man schon einiges „gedreht“ haben. Du darfst nur nicht durch eine bestimmte Lebensweise, die irgendwelche Geldbeträge im Background vermuten lässt, auffallen. Und: Gehe nur zum Fürsten, wenn du gerufen wirst!
Jedenfalls tauchen diese Beträge (die ja nichtmal reelle Einkünfte sind) dann nicht mehr auf deinem „normalen“ Konto auf und gut ist …
Gemeiner Betrug deinerseits wäre es natürlich, wenn du ein echter, gewerblicher Ebay-Händler wärest, dem gewisse Einkünfte entstehen. Du bist aber kein Händler!
Aber so ist es bei den ARGEN: Die haben neben zwar zweifellos guten Leuten auch eine Gilde von solchen Mitarbeiter/innen, die nicht in der Lage sind, einen Eimer Wasser umzuschütten.
Wenn also irgend jemand 5 Euro an Einkünften hat, prüfen die gleich, ob es nicht auch 5000 sein könnten.
Manche ALGII-Empfänger machen es z. B. auch so, dass sie Gelder und Verträge über Konten von Personen laufen lassen, die in keiner Weise zu ihrer Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft zählen. Nur muss man die Modalitäten vorher klären und absichern, was jedoch realisierbar ist.
Das waren mal Tipps vom Biertisch.